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Rechtssicherer Onlineshop in 9 Schritten: Keine Chance für Abmahner!

Rechtssicherer Onlineshop: Das A&O eines jeden Gewerbebetreibenden! Ein eigener Onlineshop erfordert im Vorfeld große Anstrengungen, ausgefeilte Marktkenntnisse und die feste Überzeugung, das Richtige zu tun.

Wollen auch Sie Ihren Onlineshop rechtssicher gestalten?
Wollen auch Sie Ihren Onlineshop rechtssicher gestalten? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Um das Ergebnis dieser Mühe nicht durch Abmahnungen von Wettbewerbern, Verbraucherzentralen oder "Abmahnvereinen" zu gefährden, muss Ihr Onlineshop rechtssicher sein.

Dabei gilt es, eine Reihe von gesetzlichen und/oder häufig wechselnden Vorschriften zu beachten, EU-Vorgaben und aktuelle Urteile im Blick zu behalten.

Nur ein rechtssicherer Onlineshop bewahrt Sie vor oft existenzgefährdenden Abmahnkosten. Eine Checkliste.

Inhalt

1. Das Impressum: Vollständig und richtig platziert
2. Datenschutzerklärung im Onlineshop: Verständlich und umfänglich
3. Die AGBs: Das rechtliche Rückgrat
4. Die Widerrufsbelehrung: Der Teufel lauert im Detail
5. Preis und Lieferkosten: Gesamt, gesplittet und die Extras
6. Zahlungsmöglichkeiten: Mindestens eine kostenfreie
7. Der Bestellbutton: Die Aufschrift zählt
8. Lieferfristen: "Sofort" meint innerhalb von fünf Tagen
9. Newsletter: Nur mit zweifachem Einverständnis
Fazit

1. Das Impressum: Vollständig und richtig platziert

Jeder Onlineshop muss eine Anbieterkennung, also ein Impressum, ausweisen.

Diese Selbstverständlichkeit darf aber nicht irgendwie zusammengestellt und irgendwo platziert werden - Inhalt und Form sind penibel reglementiert. Das Telemediengesetz schreibt eine "leichte Erkennbarkeit" und eine "ständige Verfügbarkeit" vor. Außerdem müssen folgende Daten enthalten sein:

  • Name der Person bzw. der Firma,
  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse
  • ggfs. Vertretungsberechtigte(r),
  • soweit vorhanden: Registereintrag und Umsatzsteuer-ID.

Fehlende oder unvollständige Angaben können geahndet werden.

Impressum Abmahnung

Wie Sie vermeiden können, dass Ihr Impressum abgemahnt wird erfahren Sie in diesem Beitrag:

2. Datenschutzerklärung im Onlineshop: Verständlich und umfänglich

Äußerste Sorgfalt sollten Sie auf das Thema Datenschutzerklärung im Onlineshop verwenden. Sie müssen Ihre Kunden verständlich darüber informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben und gegebenenfalls speichern. Die Datenschutzerklärung im Onlineshop erstreckt sich auf pure Kunden- und Bestelldaten ebenso wie auf Angaben, die durch Tracking-Tools wie Google Analytics oder Plug-ins wie Social-Media-Buttons abgerufen werden.

Die Datenweitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

3. Die AGBs: Das rechtliche Rückgrat

Die AGBs sind prinzipiell das rechtliche Rückgrat aller Verträge, die Sie mit Ihren Kunden eingehen. Sie geben Ihnen zwar einen gewissen Spielraum, sich von gesetzlichen Regelungen abzusetzen, bergen aber gleichzeitig die Gefahr rechtlich unwirksame Klauseln einzubauen.

Um einer Abmahnung im Onlineshop vorzubeugen, empfiehlt es sich daher unbedingt, die AGBs von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen - und regelmäßig kontrollieren - zu lassen.

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4. Die Widerrufsbelehrung: Der Teufel lauert im Detail

Ein rechtssicherer Onlineshop muss über eine korrekte und aktuelle Widerrufsbelehrung verfügen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben sich insbesondere nach der Gesetzesänderung im Juni 2014 zu großen Abmahn-Fallen entwickelt.

Hier liegt der Teufel oft im Detail der Formulierung.

Versichern Sie sich professioneller Hilfe, wenn Sie eine "unanfechtbare" Widerrufsbelehrung für Ihren Onlineshop erstellen möchten.

5. Preis und Lieferkosten: Gesamt, gesplittet und die Extras

Vermutlich werden Sie große Umsicht bei der internen Preisfindung für die Waren in Ihrem Onlineshop walten lassen - hegen Sie gleiche Sorgfalt bei der "äußeren" Preisgestaltung, um Ihren Onlineshop rechtssicher zu machen. Das meint: Sie müssen stets einen Gesamtpreis ausweisen, aber auch die darin enthaltenen Bestandteile, wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer, angeben.

Wichtig: Die Versandkosten sind explizit und in konkreter Höhe aufzuführen.

Haftung und Urheberrecht: Versichern Sie sich der Nutzungsrechte

Grundsätzlich sind Sie als Betreiber Ihres Onlineshops für alle Inhalte Ihrer Website verantwortlich. Verwenden Sie Produktfotos, so müssen darauf achten, dass diese frei verfügbar und nicht marken- oder urheberrechtlich geschützt sind. Ist dies der Fall, dann müssen Sie die entsprechenden Lizenzen erwerben - oder auf die Verwendung verzichten.

Insbesondere nach der aktuellen Diskussion um die Reform des Urheberrechts - und der damit einhergehenden größeren Sensibilisierung - laufen Sie schnell Gefahr, Opfer einer Abmahnung im Onlineshop zu werden.

6. Zahlungsmöglichkeiten: Mindestens eine kostenfreie

Welche Zahlungsmöglichkeiten ein Online-Portal vorhalten soll, ist eine grundsätzlich schwierige Frage, deren Beantwortung von vielerlei Faktoren beeinflusst wird. Unabhängig von Händler-Risiko und/oder Käufer-Präferenz muss ein rechtssicherer Onlineshop auf jeden Fall eine Zahlungsmethode anbieten, die ohne weitere Kosten verwendet werden kann.

Bei allen anderen Zahlungsarten muss die Höhe der jeweiligen, zusätzlichen Kosten deutlich erkennbar ausgewiesen werden. Eine Erläuterung im Rahmen des Bestellprozesses bietet sich an.

7. Der Bestell-Button: Die Aufschrift zählt

Lange Zeit galt der Jetzt-kaufen-Button als rechtlicher Fallstrick. Weil mit ihm eine Menge Betrügereien initiiert wurden, bei denen arglose Kunden, in die sogenannten "Abo-Fallen" "getappt" sind. Dem ist mit neuen Regelungen ein Riegel vorgeschoben worden: Der Bestell-Button muss präzise und eindeutig beschriftet sein.

Gängige Formulierungen, mit denen Ihr Onlineshop auf der sicheren Seite ist, lauten "kostenpflichtig bestellen" oder "jetzt zahlungspflichtig bestellen".

8. Lieferfristen: "Sofort" meint innerhalb von fünf Tagen

Die aktuelle Rechtsprechung unterstellt, das ein Online-Händler die angeboten Waren auf Lager hält. Gleichwohl sind Online-Anbieter grundsätzlich verpflichtet, Ihre Kunden vor Kaufabschluss über die exakte Lieferzeit zu informieren. Die Gerichte haben dabei der Angabe "sofort" eine Zeitspanne von fünf Tagen zuerkannt, innerhalb derer die Ware beim Kunden eintreffen muss.

Längere Lieferfristen müssen so präzise wie möglich übermittelt werden. Vermeiden Sie Aussagen wie "circa", "annähernd" oder "voraussichtlich" - sie sind im schlechtesten Fall rechtlich angreifbar.

9. Newsletter: Nur mit zweifachem Einverständnis

Newsletter sind ein sehr effektives Marketing-Instrument, um potenzielle Kunden anzusprechen beziehungsweise Einmal-Käufer zu Bestandskunden zu machen. Leider können Sie auch hierbei rechtlich einiges falsch machen. Die aktuelle Rechtslage sieht ein sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren zwingend vor.

Das bedeutet, dass Sie dem Kunden nach seiner Anmeldung für Ihren Newsletter (beispielsweise über ein Formular auf Ihrer Website) zunächst eine Mail schicken müssen, in der er seine Zustimmung zum Erhalt des Newsletter erneut bestätigen kann.

Fazit: Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch - zu Ihrer eigenen Sicherheit

Haben Sie noch Fragen dazu, wie ein rechtssicherer Onlineshop aussieht?
Haben Sie noch Fragen dazu, wie ein rechtssicherer Onlineshop aussieht? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Angesichts der Komplexität der rechtlichen Anforderungen und der zudem häufig wechselnden Vorschriften und "Auslegungs-Urteile" empfiehlt es sich, niemals auf kompetente rechtliche Hilfe zu verzichten, wenn Sie Ihren Onlineshop rechtssicher machen möchten.

So schließen Sie aus, Opfer der regelrechten “Abmahnindustrie" zu werden, die unerfahrene Onlineshops mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überzieht.

Vielfach erweisen sich die eingeforderten Kosten als existenzgefährdend.

Ein rechtssicherer Onlineshop bietet dafür keine Angriffsfläche!

Versichern Sie sich der Unterstützung eines spezialisierten Fachanwalts - damit Sie lange Freude an Ihrem Onlineshop haben.

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Bildquellennachweise: Bild 1: © wabeno, Bild 2: © deeaf / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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