• English

AGB erstellen - Die wichtigsten Hinweise vom Anwalt

AGB erstellen
Benötigen Sie Unterstützung beim Thema AGB erstellen? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsinhalte, mit denen Unternehmen die vertraglichen Beziehungen zu ihren Kunden regeln. Für die meisten Firmen ist es sinnvoll, eigene AGB zu erstellen. Dabei müssen jedoch verschiedene Regeln eingehalten werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Inhalt

1. Was sind AGB?
2. Sind Unternehmen verpflichtet, AGB zu erstellen?
3. Gesetzliche Richtlinien für das Erstellen von AGB
4. Unterschiedliche AGB-Vorgaben für B2C und B2B
5. AGB erstellen - durch AGB-Generatoren oder Musterdokumente
6. AGB-Erstellung durch einen Anwalt

1. Was sind AGB?

Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen - den AGB - definieren Unternehmen einen rechtlichen Rahmen für die Beziehungen mit ihren Kunden und Geschäftspartnern. Jeder, der die Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt, muss sich nach diesen Vorgaben richten.

Die AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, mit denen alle zu einem gültigen Geschäftsvertrag gehörenden Punkte geregelt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die folgenden Punkte:

  • Geltungsbereich des Vertrages
  • Bedingungen des Vertragsabschlusses. Beispielsweise kann in den AGB festgelegt werden, dass ein rechtsgültiger Vertrag zeitgleich mit einer Bestellung, durch die Auftragsbestätigung des Anbieters, durch Lieferung der Ware oder Bezahlung durch den Kunden zustande kommt
  • Preise und Zusatzkosten (beispielsweise für Verpackung und Transport)
  • Zahlungsmethoden und Zahlungskonditionen
  • Zahlungsverzug
  • Details zur Lieferung, Rücksendemöglichkeiten durch den Kunden
  • Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung einer Ware
  • Gewährleistungsansprüche und Widerrufsbelehrung
  • Haftungsausschluss
  • Mitwirkungspflichten und Abnahme einer Leistung durch den Kunden
  • Übertragung der Nutzungsrechte im B2B-Bereich, z. B. die Abtretung von Urheberrechten
  • Geheimhaltungsklauseln
  • Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel und Gerichtsstand)

Das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens gibt den Ausschlag dafür, welche Vorgaben in Ihre AGB gehören.

2. Sind Unternehmen verpflichtet, AGB zu erstellen?

Kein Unternehmen muss zwingend AGB erstellen. Wenn darauf verzichtet wird, sind auf das Vertragsverhältnis zwischen Anbietern und Kunden die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

Mit AGB legen Sie konkrete rechtliche Rahmenbedingungen für Ihre geschäftlichen Beziehungen fest. Allerdings dürfen die AGB die wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht verletzen. Rechtswidrige AGB haben eine Abmahnung zur Folge und bei fehlerhaften Klauseln verlieren die gesamten AGB des Unternehmens ihre Gültigkeit.

Von Vorteil ist das Erstellen von AGB vor allem für Gründer und kleine Unternehmen, die damit ihre Geschäftsbeziehungen mit großen Kunden regeln. Hierdurch verhindern Sie, dass Sie in der Zusammenarbeit de facto einem Vertragsdiktat des größeren Partners unterliegen.

3. Gesetzliche Richtlinien für das Erstellen von AGB

Wenn Sie Ihre AGB erstellen, sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten.

Beispielsweise genügt es nicht, die AGB auf Ihrer Webseite zu verlinken und pauschal darauf zu verweisen. Ebenso reicht es nicht aus, sie auf Rechnungen oder Lieferscheinen auszudrucken.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Kunde explizit darauf hingewiesen werden muss, dass ein Unternehmen AGB verwendet und die Möglichkeit erhalten muss, sie bewusst zur Kenntnis zu nehmen.

Sogenannte versteckte AGB führen zu Abmahnungen und Strafen.

Wirksam wird ein geschäftlicher Vertrag außerdem nur dann, wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, die der Vereinbarung zugrunde liegen.

Zudem ist bei der Gestaltung der AGB Datenschutzanforderungen im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten: Personenbezogene Daten dürfen nur in dem hier vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

4. Unterschiedliche AGB-Vorgaben für B2C und B2B

Wenn Sie Ihre AGB erstellen, ist aus rechtlicher Sicht außerdem die Unterscheidung zwischen privaten Kunden (Business to Consumer, B2C) und Geschäftskunden (Business to Business, B2B) von Bedeutung.

In B2B-Geschäften reicht es beispielsweise aus, dem künftigen Vertragspartner die AGB im Rahmen von Vorgesprächen zu übermitteln - wenn die andere Partei nicht widerspricht, kommt hierdurch auf der Grundlage der AGB ein gültiger Vertrag zustande.

Für Verkäufe an private Kunden müssen in den AGB dagegen die Vorschriften des Fernabsatzrechts beachtet werden. Der Gesetzgeber sorgt hiermit für maximalen Verbraucherschutz. Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen Unternehmen ebenfalls mit strengen Strafen rechnen.

Die Integration diverser als unzumutbar eingestufter Vertragsklauseln in die AGB wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich untersagt.

5. AGB erstellen - durch AGB-Generatoren oder Musterdokumente

Unternehmen, die ihre AGB ohne professionelle Unterstützung erstellen wollen, können dafür AGB-Generatoren im Internet oder Musterdokumente nutzen. Beide Angebote sind kostenlos - Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen legen Sie damit in wenigen Minuten fest.

Eine sachkundige Rechtsberatung können allerdings beide Hilfsmittel nicht ersetzen.

Beispielsweise fragen viele AGB-Generatoren nur die gesetzlichen Pflichtangaben ab - zusätzliche Regelungen wie Widerruf, Gewährleistung oder steuerliche Aspekte werden nicht berücksichtigt. Bei entsprechenden Ergänzungen kann es zu gravierenden juristisch relevanten Fehlern kommen.

Mustervorlagen liefern lediglich einen allgemeinen Orientierungsrahmen, der Gesetzgeber fordert jedoch individuelle AGB, die sich am tatsächlichen Geschäftsmodell eines Unternehmens orientieren.

Wichtig: AGB von fremden Unternehmen sollten Sie keinesfalls kopieren - auch dann nicht, wenn sie zu Ihrem Unternehmen in optimaler Weise passen. AGBs gelten als Sprachwerk und werden gegebenenfalls durch das Urheberrecht geschützt - im ungünstigsten Fall können daraus Schadensersatzforderungen resultieren.

6. AGB-Erstellung durch einen Anwalt

Die beste Methode, um AGB zu erstellen, ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt. Er wird Sie zur Gestaltung der AGB für Ihr Unternehmen ausführlich beraten und auch die Erstellung des Vertragswerks übernehmen.

Auf diese Weise sind Sie sicher, dass Ihre AGB alle rechtlichen Anforderungen uneingeschränkt erfüllen und sie nicht mit Abmahnungen und Strafen rechnen müssen. Alternativ können Sie Ihre AGB selbst erstellen und sie anschließend durch einen Anwalt prüfen und ergänzen lassen.

Unsere Kanzlei hat sich unter anderem auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer AGB und bei allen anderen juristischen Fragestellungen zu Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrem Unternehmen.

Benötigen Sie neue AGB und brauchen dazu Rechtsbeistand oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Jetzt Termin vereinbaren!

Bildquellennachweis: © Randolf Berold / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
c/o Elbkanzlei
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
040 3501 6360
info@kanzlei-bennek.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr
Kostenloser Leitfaden
Markenanmeldung
Diese 11 Fehler sollten Sie vermeiden!
Jetzt downloaden!
crosschevron-right