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Logo schützen lassen: 5 wichtige Fragen und Antworten

Um ein Logo schützen zu lassen, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: den Schutz im Rahmen des Urheberrechts und den Schutz im Rahmen des Markenrechts. Ihr Logo repräsentiert die Identität, den Charakter und die Werte Ihres Unternehmens.

Logo schützen
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Deshalb ist es wichtig, dass es vor ungewollter Nachahmung geschützt wird. Wie gut ein Logo geschützt ist, hängt vor allem davon ab, für welche Art des Schutzes Sie sich entscheiden.

Ein Logo ist mehr als nur eine grafische Darstellung - es ist der Schlüssel zur Wiedererkennung und Vertrauen. Gerade Logos haben im geschäftlichen Verkehr eine große Wirkung.

Ihr Logo steht für Ihr Unternehmen und Ihre Marke. Da ein Logo auch für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist, lohnt es sich, frühzeitig darüber nachzudenken, wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen können.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Logo schützen können, was Sie bei einer Markenanmeldung beachten müssen und warum Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Rahmen der Markenanmeldung beauftragen sollten.

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Inhalte dieser Seite

  1. Warum sollte ich ein Logo schützen lassen?
  2. Kann ich mein Logo schützen lassen?
  3. Was ist bei der markenrechtlichen Anmeldung zu beachten?
  4. Was kostet es, ein Logo schützen zu lassen?
  5. Was kann Fachanwalt Marco Bennek für Unternehmen in Bezug auf Logoschutz tun?
  6. Fazit
  7. FAQ

1. Warum sollte ich ein Logo schützen lassen?

Kunden und Geschäftspartner verbinden mit einem Marken- oder Firmenlogo bestimmte Eigenschaften des Unternehmens. Auch bei neuen Kunden und Geschäftspartnern vermittelt ein Firmenlogo häufig einen ersten positiven Eindruck und weckt Interesse sowie die Neugier potentieller Kunden.

Insbesondere wenn ein gut gestaltetes und einprägsames Logo mit einem Unternehmen und seinen Produkten oder Dienstleistungen in Verbindung gebracht wird, steht das Logo als Aushängeschild für das Unternehmen und seine Werte. Ein Logo steht außerdem für die Identität und die Ziele Ihres Unternehmens.

Da ein Logo zum Wiedererkennungswert einer Marke gehört, ist es ratsam, ein Logo, das Ihr Unternehmen und Ihre Marke von der Konkurrenz abhebt, schützen zu lassen.

Dies verhindert die Verwendung und Nutzung des Logos durch einen Konkurrenten. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sein Logo z.B. bereits auf allen Kanälen verwendet.

2. Kann ich mein Logo schützen lassen?

Ein Logo ist eine grafische Darstellung, die z.B. ein Unternehmen, eine Marke oder eine Organisation repräsentiert. Als grafische Darstellung kann ein Logo Elemente aus grafischen Symbolen sowie grafisch gestaltete Buchstaben oder Wörter wie den Firmennamen oder den Markennamen enthalten. Als Teil eines Corporate Designs ist ein Logo vor allem in größeren Unternehmen Teil des visuellen Erscheinungsbildes und Träger der Unternehmensidentität (Corporate Identity).

Für den Schutz eines Logos gibt es hauptsächlich zwei Möglichkeiten:

  1. den urheberrechtlichen Schutz und
  2. den markenrechtlichen Schutz.

Möchte man sein Logo als Marke eintragen lassen, so richtet sich der Schutz des Logos nach dem Markenrecht. Das Urheberrecht sieht hingegen keine Eintragung eines Logos in etwa ein amtliches Register vor.

Schutz eines Logo durch das Urheberrecht

Ein Schutz über das Urheberrecht ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu muss das Logo eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, also z.B. besonders kreativ gestaltet sein oder Merkmale aufweisen, die das Logo als besonders individuell oder als Kunstwerk erkennen lassen.

Wenn dies bei einem Logo der Fall ist, muss nichts weiter unternommen werden, damit das Logo urheberrechtlich geschützt ist. Mit der Vollendung des Logos als Kunstwerk beginnt der urheberrechtliche Schutz.

Wenn nun ein anderes Unternehmen dieses Logo verwendet, kann man gerichtlich gegen diese Verwendung vorgehen. Dabei prüft das Gericht zum einen, ob das Logo als schöpferische Leistung überhaupt urheberrechtlich schutzfähig war oder nicht. Zum anderen prüft das Gericht, ob eine Urheberrechtsverletzung z.B. durch die Verwendung des Logos durch ein anderes Unternehmen vorliegt.

Der Urheberrechtsschutz ist also bis zu seiner gerichtlichen Überprüfung ein wenig eine Grauzone, da man nie genau sagen kann, ob der Urheberrechtsschutz überhaupt greift und ein Gericht dies auch feststellen wird.

Schutz eines Logo durch das Markenrecht

Um den markenrechtlichen Schutz eines Logos zu erlangen, kann das Logo in das nationale Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt - kurz DPMA - in München eingetragen werden. Der markenrechtliche Schutz gibt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Logo als Kennzeichen zu verwenden. Hat man sein Logo beim DPMA eintragen lassen, darf man alle Produkte oder auch Dienstleistungen des Unternehmens unter diesem Logo vertreiben bzw. unter diesem Logo anbieten.

Der markenrechtliche Schutz unterscheidet zwischen Bildmarken, Wortmarken und kombinierten Wort-Bild-Marken. Stellt sich das Firmenlogo als rein grafische Darstellung dar, also ohne Worte oder Text, handelt es sich um eine reine Bildmarke. Geschützt sind bei der Bildmarke nur die grafischen Elemente eines Logos. Enthält ein solches grafisches Element auch Text, Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen, handelt es sich um eine Wort-Bild-Marke. Der markenrechtliche Schutz erstreckt sich dabei sowohl auf die grafische Darstellung als auch auf die Anordnung und Schreibweise und die verwendeten Texte, Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen.

Wer beispielsweise einen bestimmten Werbeslogan markenrechtlich schützen lassen möchte, kann diesen Slogan als Wortmarke registrieren und schützen lassen. Dabei wird nur der Inhalt, also die Schreibweise, die Anordnung und der Text geschützt, nicht aber die grafische Gestaltung des Textes oder der Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen. Will man eine bestimmte grafische Gestaltung eines Werbeslogans schützen lassen, handelt es sich um eine Wort-Bild-Marke.

3. Was ist bei der markenrechtlichen Anmeldung zu beachten?

Bevor man sein Logo markenrechtlich eintragen und schützen lässt, sollte man in jedem Fall prüfen, ob das Logo bereits bestehende Schutzrechte verletzt. Man sollte also prüfen, ob das eigene Logo einem bereits geschützten Logo ähnlich ist. Dies kann man beispielsweise durch eine Recherche in der Datenbank des DPMA sicherstellen.

Prüfung nach ähnlichen markenrechtlich geschützten Logos

Für Laien auf dem Gebiet des Markenrechts ist dies naturgemäß oft schwierig. Wir empfehlen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Markenrecherche und -anmeldung zu beauftragen. Dieser kann durch seine Erfahrung prüfen, ob das entworfene Logo nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstößt, ob das Logo bereits in irgendeiner Form verwendet wird und wie die Chancen für einen Markenschutz stehen.

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Hinweis: Auf die Prüfung des DPMA sollte man sich übrigens nicht verlassen. Das DPMA prüft nicht, ob es bereits ähnliche Logos gibt, die markenrechtlich geschützt sind. Hier können allerdings die Inhaber von bereits bestehenden Schutzrechten an einem ähnlichen Logo im Rahmen der Eintragung des eigenen Logos Widerspruch einlegen.

Antrag beim DPMA

Ist man sich sicher, dass das Logo keine bestehenden Schutzrechte verletzt, weil es keine ähnlichen Logos gibt, muss man beim DPMA einen Antrag auf Eintragung einer Marke stellen. Für diese Anmeldung ist zwar kein Rechtsanwalt erforderlich. Im Antrag müssen aber bestimmte Angaben gemacht werden, die insbesondere von spezialisierten Rechtsanwälten gemacht werden können, damit die Markenanmeldung nicht scheitert.

Logoschutz
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung beim Schutz Ihres neuen Logos? Rufen Sie uns an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

So müssen beispielsweise die sogenannten Nizza-Klassen angegeben werden, für die der Markenschutz bestehen soll. Nizza-Klassen sind verschiedene Waren- oder Dienstleistungsklassen, in denen eine Marke geschützt werden kann. Der Markenschutz sollte auf die Waren- oder Dienstleistungsklassen abgestimmt sein, in denen Ihr Unternehmen tätig ist bzw. Waren oder Dienstleistungen anbietet.

Insgesamt gibt es 45 sogenannte Nizza-Klassen, von denen 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen sind. Bei den Warenklassen handelt es sich beispielsweise um Klassen für verschiedene Waren wie Fahrzeuge (Klasse 12), Haushaltsgeräte (Klasse 21) oder Bekleidungsstücke und Schuhe (Klasse 25). Man sollte sehr genau prüfen, in welchen Warenklassen bzw. Dienstleistungsklassen man sich mit seinem Angebot, seinem Unternehmen und seinem Logo bewegt und diese bei der Anmeldung zum Markenschutz auch gezielt auswählen.

Da die bloße Angabe der Nizza-Klassen für die markenrechtliche Anmeldung eines Logos nicht ausreicht, muss hierfür ein gesondertes Verzeichnis erstellt werden. Für die richtige Auswahl der Nizza-Klassen und die Erstellung eines solchen Verzeichnisses empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Markenanmeldung.

Europäischer und internationaler Schutz

Mit der Anmeldung einer Bild- oder Wort-Bild-Marke beim DPMA wird nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Schutzwirkung erzielt. Das DPMA ist nicht zuständig, wenn Sie Ihre Wortmarke auch europaweit oder international schützen lassen wollen.

Zuständig für einen europaweiten Schutz ist das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante. Für die Anmeldung einer internationalen Marke ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO) in Genf zuständig.

4. Was kostet es, ein Logo schützen zu lassen?

Für die Anmeldung einer Marke wird eine Gebühr erhoben. Es gibt ein normales und ein beschleunigtes Verfahren. Die Gebühr im normalen Verfahren beträgt 290 EUR, wenn die Marke elektronisch (online) angemeldet wird. Werden die Unterlagen per Post eingereicht, beträgt die Gebühr 300 EUR.

Diese Gebühr umfasst bis zu drei Nizza-Klassen. Für jede weitere Waren-/Dienstleistungsklasse wird eine zusätzliche Gebühr von 100 EUR erhoben. Für die Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens, das zu einer schnelleren Markenanmeldung führt, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200 EUR erhoben.

Schutzdauer und Gebühren für die Verlängerung

Die Schutzdauer einer Marke beim DPMA beträgt 10 Jahre. Vor Ablauf der Schutzdauer kann der Markeninhaber rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung des Markenschutzes stellen. Die Gebühr beträgt für bis zu drei Klassen 750 Euro. Bei mehr als 3 geschützten Nizza-Klassen fällt für jede weitere Klasse eine Gebühr von 260 Euro an.

5. Was kann Fachanwalt Marco Bennek für Unternehmen in Bezug auf Logoschutz tun?

Wir prüfen die allgemeine Schutzfähigkeit Ihres Logos

Damit die Eintragung und der markenrechtliche Schutz eines Logos erfolgreich sein können, muss ein Logo bestimmte rechtliche Voraussetzungen für eine Eintragung beim Deutschen Marken- und Patentamt erfüllen. Gleiches gilt für einen europaweiten Schutz durch das EUIPO. Wir prüfen die allgemeine Schutzfähigkeit Ihres Logos und ermitteln den für Ihr Geschäftsmodell passenden Schutzumfang Ihres Logos.

Wir betreiben eine sorgfältige und rechtssichere Logo-Recherche

Das DPMA prüft nicht vorab, ob ein anderes Unternehmen bereits ein identisches oder ähnliches Logo angemeldet und geschützt hat. Sollte dies der Fall sein, kann die Verwendung des eigenen Logos die Rechte bestehender und eingetragener Logomarken verletzen.

Um unausweichliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, führen wir für Sie im Vorfeld eine sorgfältige und rechtssichere Logo-Recherche durch. So gewährleisten wir Rechtssicherheit für Sie und Ihr Unternehmen.

Wir registrieren Ihr Logo

Nach der allgemeinen Prüfung und einer sorgfältigen Recherche legen wir den optimalen Schutzumfang für Ihr Logo fest. Wir veranlassen die Eintragung Ihres Logos als Marke beim zuständigen Markenamt - deutschlandweit, europaweit oder international.

Sollte es bei der Eintragung zu Streitigkeiten kommen, setzen wir Ihre Interessen und Rechte gezielt durch.

Wir schützen Ihr Logo

Wenn Sie Ihr Logo rechtssicher schützen lassen wollen, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Wir bieten Ihnen juristischen Beistand durch erfahrene und qualifizierte Fachanwälte. Unser Angebot bedeutet für Sie Rechtssicherheit und einen Logoschutz, der allen Anforderungen gerecht wird.

Wir beraten und informieren Sie gerne über den optimalen Schutz Ihres Logos.

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6. Fazit

  • Möglichkeiten des Schutzes von Logos: Es gibt zwei vor allem Möglichkeiten, ein Logo zu schützen: das Urheberrecht und das Markenrecht. Die Wahl hängt davon ab, wie kreativ das Logo ist. Besonders kreative Logos oder Logos, die als Kunstwerke identifiziert werden können, können durch das Urheberrecht geschützt sein.
  • Bedeutung des Logos: Ein Logo repräsentiert die Identität und die Werte eines Unternehmens. Es ist der Schlüssel zur Wiedererkennung und schafft Vertrauen im geschäftlichen Umfeld. Da ein Logo auch zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt, sollte es vor Nachahmern geschützt werden.
  • Warum ein Logo schützen lassen: Kunden verbinden mit einem Logo positive Eigenschaften eines Unternehmens. Daher ist es wichtig, das Logo vor unerwünschter Nachahmung zu schützen, um die Einzigartigkeit zu bewahren.
  • Urheberrechtlicher Schutz: Ein Logo kann urheberrechtlich geschützt werden, wenn es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Dieser Schutz beginnt mit der Vollendung des Logos als Kunstwerk. Eine Eintragung in ein Register oder eine Anmeldung bei einer Behörde sind nicht erforderlich.
  • Markenrechtlicher Schutz: Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt ermöglicht den markenrechtlichen Schutz. Je nach konkreter Ausgestaltung Ihres Logos handelt es sich dabei z.B. um eine Bildmarke oder eine Wort-Bild-Marke. Auch ein europaweiter (zuständig EUIPO) oder internationaler Schutz (zuständig WIPO) ist möglich.
  • Markenrechtliche Anmeldung: Im Markenrecht wird für den Schutz eine Anmeldung beim DPMA benötigt. Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob das Logo gegen bestehende Schutzrechte verstößt und ob es einem bestehenden Logo ähnelt. Eine sorgfältige Recherche und gegebenenfalls die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sind zu empfehlen.
  • Kosten und Dauer: Für die Anmeldung einer Marke fallen Gebühren an, die je nach Verfahren (normal oder beschleunigt) und Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen variieren. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann verlängert werden. Internationaler Schutz ist über die EUIPO oder die WIPO möglich.

7. FAQ

Warum soll ich mein Logo schützen lassen?

Ein geschütztes Logo bewahrt die Unverwechselbarkeit Ihres Unternehmens und schafft Vertrauen bei Ihren Kunden. Der Schutz Ihres Logos verhindert unerwünschte Nachahmungen und schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

Welche Schutzmöglichkeiten gibt es für Logos?

Logos können urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt werden. Der urheberrechtliche Schutz setzt eine gewisse Schöpfungshöhe voraus, der markenrechtliche Schutz erfolgt durch eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Wie unterscheidet sich der urheberrechtliche Schutz vom markenrechtlichen Schutz?

Der Urheberrechtsschutz stellt auf die schöpferische Originalität ab und beginnt mit der Vollendung des Logos als Kunstwerk. Der markenrechtliche Schutz erfolgt durch eine förmliche Anmeldung und gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Logo als Kennzeichen zu benutzen.

Kann ich mein Logo selbst schützen lassen oder sollte ich einen Anwalt damit beauftragen?

Die Anmeldung kann in Eigenregie durchgeführt werden, aufgrund der Komplexität und der damit verbundenen Risiken empfiehlt sich jedoch die Unterstützung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Was ist bei einer Markenanmeldung zu beachten?

Vor der Anmeldung sollte eine gründliche Logo-Recherche durchgeführt werden, um bereits bestehende Schutzrechte zu überprüfen. Es wird empfohlen, die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Angaben korrekt gemacht werden.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten sind je nach Verfahren und Anzahl der Nizza-Klassen unterschiedlich. Die Grundgebühr für das normale Verfahren beträgt 290 EUR für bis zu drei Nizza-Klassen, für weitere Klassen fallen zusätzliche Gebühren an. Für das beschleunigte Verfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200 Euro erhoben.

Wie lange dauert der Schutz und wie kann er verlängert werden?

Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre. Vor Ablauf kann eine Verlängerung beantragt werden. Auch hierfür fallen Gebühren an.

Welche Möglichkeiten des internationalen Schutzes gibt es?

Für den europaweiten Schutz ist das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zuständig. Für den internationalen Schutz ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf zuständig.

Wie kann Ihnen Fachanwalt Marco Bennek helfen?

Marco Bennek bietet einen umfassenden Service von der Prüfung der Schutzfähigkeit über die sorgfältige Recherche bis hin zur Markenanmeldung. Unsere Unterstützung gewährleistet Rechtssicherheit und effektiven Schutz für Ihr Logo.

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Bildquellennachweise: Bild 1: © Randolf Berold / PantherMedia / Bild 2: © Arcady / PantherMedia

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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