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Logo schützen lassen - worauf Sie achten müssen

Sie können jederzeit ein Logo schützen lassen. Das sichert Sie vor Nachahmung oder einer Übernahme durch dritte Personen oder Parteien ab.

Gerade Logos haben im geschäftlichen Umfeld eine wichtige Wirkung. Ihr Logo repräsentiert Ihr Unternehmen und Ihre Marke. Es trägt dauerhaft und nachhaltig zum wirtschaftlichen Erfolg bei.

Ein gut gestaltetes und gepflegtes Logo mit Wiedererkennungswert hat einen dementsprechend hohen Stellenwert.

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Inhalte dieser Seite

1. Darum sollten Sie Ihr Logo schützen lassen?
2. Urheberrecht oder Markenrecht - beide Szenarien sind möglich
3. Logo schützen lassen beim Deutschen Patent- und Markenamt
4. Was erwartet Unternehmen bei einer Markenrechtsverletzung?
5. Wie lange bleibt der Logoschutz bestehen?
6. Auch ein europaweiter Logoschutz ist jederzeit möglich
7. Logo rechtssicher schützen - vertrauen Sie nur echten Spezialisten
8. Was wir für Ihr Unternehmen im Hinblick auf den Logoschutz leisten
9. Logo schützen lassen - wir sind für Sie da

1. Darum sollten Sie Ihr Logo schützen lassen?

Logo schützen
Möchten Sie gerne Ihr Logo schützen und wissen nicht wie? Rufen Sie uns an unter (040) 3501 6360 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.
  1. Ein gutes Logo verschafft Ihnen einen positiven ersten Eindruck
  2. Es steht für die Identität und der Intention Ihres Unternehmens.
  3. Ein gut gestaltetes Logo weckt Interesse und Neugier.
  4. Ein eigenes Logo hebt Ihr Unternehmen und Ihre Marke von der Konkurrenz ab.
  5. Logos unterstützen nachhaltig Markenloyalität.
  6. Ein Logo repräsentiert Unternehmen auf allen Kanälen

2. Urheberrecht oder Markenrecht - beide Szenarien sind möglich

Bevor Sie ein Logo schützen lassen, sollten Sie immer erst einmal eine Markenrecherche durchführen.

Eine gute Anlaufstelle für dieses Vorhaben stellt die Datenbank des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) dar. Hier sind deutschlandweit sowohl alle eingetragenen und angemeldeten als auch sämtliche zurückgewiesenen Marken registriert und öffentlich einsehbar.

Unterscheiden müssen Sie dabei zwischen zwei unterschiedlichen Szenerien. Zum einen können Sie Ihr Logo als Marke eintragen lassen. Ein Logo kann in einigen Fällen aber auch unter das Urheberrecht fallen.

Handelt es sich bei Ihrem Logo um eine grafische Darstellung mit integriertem Text, so wird von einer Wort-Bildmarke gesprochen.

Ein Logo in Form einer rein grafischen Darstellung ohne Text ist eine Bildmarke. Bei einer Bildmarke sind lediglich die grafischen Elemente geschützt, während bei einer Wort-Bildmarke der Logoschutz auch Buchstaben, Zahlen oder andere schriftliche Anteile unabhängig von der Anordnung und der Schreibweise umfasst.

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3. Logo schützen lassen beim Deutschen Patent- und Markenamt

Entschließen Sie sich dazu, das Logo Ihres Unternehmens beim Deutschen Patent- und Markenamt zu schützen, erhalten Sie damit das ausschließliche Recht, das Logo als Kennzeichnung zu nutzen.

Sie dürfen also sämtliche Produkte oder auch Leistungen, die Ihr Unternehmen anbietet, unter diesem Logo in den Handel bringen bzw. unter diesem Logo anbieten.

4. Was erwartet Unternehmen bei einer Markenrechtsverletzung?

Nutzt ein anderes Unternehmen ein identisches Logo, begeht es eine Markenrechtsverletzung. Häufig reicht es für eine Markenrechtsverletzung schon aus, wenn ein ähnliches Logo genutzt wird.

Dies gilt für eine geschützte Wortmarke ebenso wie für ein identisches Symbol. Kommt es dabei zu einer Verletzung der Markenrechte durch eine andere Firma, zieht dies in den meisten Fällen eine Abmahnung plus einer entsprechenden Unterlassungserklärung nach sich.

5. Wie lange bleibt der Logoschutz bestehen?

Lassen Sie Ihr Logo als Marke eintragen und damit schützen, darf innerhalb der nächsten zehn Jahre kein anderes Unternehmen ein identisches oder ein ähnliches Symbol verwenden.

Nach Ablauf dieser zehn Jahre können Sie gegen Zahlung einer Gebühr den Markenschutz um weitere zehn Jahre verlängern.

Logoschutz
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung beim Schutz Ihres neuen Logos? Rufen Sie uns an unter (040) 3501 6360 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Das geht immer so weiter: Alle zehn Jahre muss der Marken- bzw. Logoschutz erneuert werden. Lassen Sie Ihr Logo allerdings als Design und nicht als Marke eintragen, ist der Schutz Ihres Logos immer auf 25 Jahre limitiert.

6. Auch ein europaweiter Logoschutz ist jederzeit möglich

Agiert Ihr Unternehmen europaweit, ist es empfehlenswert, das Logo gleich bei der EUIPO (Amt der EU für geistiges Eigentum) einzutragen.

Dann ist das Logo als so bezeichnete Unionsmarke oder European Trademark geschützt.

Alternativ können Sie Ihr EU-Logo auch als Unionsgewährleistungsmarke anmelden. In diesem Fall schützen Sie nicht nur Ihr Logo, sondern gleichzeitig auch besondere Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen, die das Logo tragen.

Sind Sie sich nicht sicher, welche Schritte Sie unternehmen müssen?

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7. Logo rechtssicher schützen - vertrauen Sie nur echten Spezialisten

Um ein Logo umfassend und dabei rechtssicher schützen zu lassen, benötigen Sie umfassende juristische Kenntnisse. Bereits kleinste Fehler bei der Umsetzung können für Sie und Ihr Unternehmen kostspielig werden. 

Als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz sind wir auch auf das Markenrecht und das Urheberrecht spezialisiert. Wir übernehmen für Sie alle anfallenden Aufgaben, um Ihr Logo rechtssicher zu schützen.

8. Was wir für Ihr Unternehmen im Hinblick auf den Logoschutz leisten

8.1. Prüfung der allgemeinen Schutzfähigkeit

Wenn Sie Ihr Logo schützen lassen möchten, müssen Sie bestimmte rechtliche Anforderungen für einen erfolgreichen Eintrag beim Deutschen Marken- und Patentamt oder auch bei der EUIPO erfüllen. Außerdem muss der jeweilige Schutzumfang zu Ihrem Geschäftsmodell passen.

8.2. Sorgfältige und rechtssichere Logo-Recherche

Die Markenämter selbst überprüfen nicht im Vorfeld, ob ein anderes Unternehmen bereits ein identisches oder ähnliches Logo eingetragen und geschützt haben. Ist dies aber der Fall, verletzen Sie selbst unter Umständen die Rechte bestehender Logo-Marken. 

Dies führt unweigerlich zu Rechtsstreitigkeiten. Wir betreiben für Sie im Vorfeld eine sorgfältige und rechtssichere Logo-Recherche. Dadurch gewährleisten wir Rechtssicherheit.

8.3. Logo registrieren und schützen lassen

Abschließend definieren wir für Ihr Logo den optimalen Schutzbereich Ihres Logos und registrieren es als Marke oder Design. Kommt es diesbezüglich zu Rechtsstreitigkeiten, setzen wir uns gezielt für die Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte ein.

9. Logo schützen lassen - wir sind für Sie da

Wenn Sie Ihr Logo rechtssicher schützen lassen wollen, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Wir bieten Ihnen juristischen Beistand von themenspezifisch qualifizierten Fachanwälten. 

Für Sie bedeutet das Rechtssicherheit und einen Logoschutz, der alle Anforderungen erfüllt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten und informieren Sie gerne über den optimalen Schutz Ihres Logos.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Logo schützen oder benötigen eine rechtliche Beratung?

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Bildquellennachweise: Bild 1: © Randolf Berold / PantherMedia / Bild 2: © Arcady / PantherMedia

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
c/o Elbkanzlei
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