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Einen Firmennamen schützen lassen? So geht's richtig!

Die eigene Firma ist ein hohes Gut. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Firmennamen schützen zu lassen. Und das möglichst rechtzeitig.

Sie ist darauf angewiesen, nicht mit anderen Unternehmen, schon gar nicht mit Mitbewerbern, verwechselt zu werden.

In meinem Erklärvideo habe ich alle wichtigen Hinweise und die häufigsten Tipps kurz und leicht verständlich zusammengefasst:

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Alle Informationen aus dem Video finden Sie auch noch einmal ausführlich zum Nachlesen in diesem Beitrag!

Inhalt

1. Firmennamen schützen lassen: Patentamt
2. Firmennamen schützen lassen: Kosten
3. Firmenname schützen: Weitere wichtige Informationen
Fazit

1. Firmennamen schützen lassen: Patentamt

Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen möchten, ist die Anmeldung als Marke wohl die zuverlässigste Methode dafür. Hierfür müssen Sie sich mit dem Deutschen Patent- und Markenamt für einen deutschlandweiten Markenschutz in Verbindung setzen. Benötigen Sie einen internationalen oder auch europäischen Schutz, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum der richtige Ansprechpartner.

Das Prozedere ist in beiden Fällen ähnlich, aber nicht ohne rechtliche Fallstricke. Daher lohnt es sich, derart wichtige Angelegenheiten in die Hände eines erfahrenen Rechtsbeistandes zu legen.

Dieser kann schon im Vorfeld prüfen, ob Ihr Firmenname überhaupt rechtlich schützenswerte ist und erspart Ihnen damit erhebliche Zeit- und Kosteneinbußen.

Gerne übernehmen wir die Überprüfung für Sie!

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Firmennamen schützen lassen - Patentamt Voraussetzungen

Ihr Firmenname kann nur dann rechtlich geschützt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihr Firmenname besitzt Unterscheidungskraft.
  • Er ist als Marke verfügbar.
  • Ist Ihr Firmenname überhaupt noch verfügbar?
  • Ihr Firmenname darf keinerlei sog. Hoheitsabzeichen enthalten.
  • Er darf zudem nicht gegen die öffentliche Ordnung oder sittenwidrig sein.
  • Ihr Firmenname darf nicht irreführend sein.

Sie sehen, es gilt sehr viel zu beachten, wenn der Firmenname geschützt werden soll. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits vor der Verwendung eines Firmennamens zu prüfen, ob es diesen Namen bereits irgendwo in Deutschland oder, für Geschäftstätigkeiten über Deutschland hinaus, in Europa oder in anderen Erdteilen gibt.

Wollen auch Sie Ihren Firmennamen schützen lassen?
Wollen auch Sie Ihren Firmennamen schützen lassen? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Sie können ansonsten Probleme bekommen und fehlgeschlagene Patentanmeldungen sind teuer, da Sie die Gebühren nicht zurückerhalten.

Aus diesem Grund ist es besser, einen Anwalt hinzuzuziehen. Er kann herausfinden, ob es bereits identische oder zu ähnliche Firmennamen gibt. Zusätzlich wird er das Handelsregister sichten, da auch hier die Möglichkeit besteht, einen identischen Firmennamen zu finden, der noch nicht markenrechtlich geschützt ist.

Die Gefahr, dass dieses Unternehmen seinen Antrag auf Markenschutz beim Patentamt auch nur eine Minute früher als Sie einreicht und damit bevorzugt wird, ist einfach zu hoch.

Tipp: Überprüfen Sie zeitnah, ob Domains mit Ihrem Firmennamen und den gewünschten Domain-Endungen noch verfügbar sind oder ob es Domains gibt, die sich nur in zwei, drei Buchstaben unterscheiden.

Auch hier kann ein Tippfehler Ihre potenziellen Kunden woanders hinführen.

2. Firmennamen schützen lassen: Kosten

Die Kosten setzen sich aus den unterschiedlichen Erfordernissen zusammen. Grundsätzlich gilt:

  • Die Anmeldegebühr für Markenschutz (max. 3 Klassen) beträgt 300 EUR.
  • Die Anmeldegebühr auf elektronischem Weg beträgt 290 EUR.
  • Die Klassengebühr für jede weitere Klasse beträgt 100 EUR.
  • Die Verlängerungsgebühr für den Markenschutz (max. 3 Klassen) beträgt 750 EUR.
  • Die Verlängerungsgebühr je Klasse ab Klasse 4 beträgt 260 EUR.
  • Die Widerspruchsgebühr beträgt 120 EUR.
  • Eine beantragte Löschung wegen Nichtigkeit absoluter Schutzhinderung beträgt 120 EUR.
  • Die Löschungsgebühr für Verfall beträgt 100 EUR.
  • Die Rückerstattungsgebühr für Markenschutz beträgt 10 EUR.
  • Sollten Sie eine beschleunigte Prüfung der Markenschutzanmeldung wünschen, kostet Sie das zusätzlich 200 EUR.

Sie sehen, den Firmennamen sichern zu lassen, kann teuer werden. Insbesondere, wenn Sie das wegen eventueller Fehler öfter als einmal machen müssen.

Außerdem können Kosten entstehen, wenn Sie selbst oder eine Agentur die umfangreichen Prüfungen auf Namensgleichheit in Deutschland, Europa und international durchführen müssen. Ein spezialisierter Anwalt verfügt in der Regel bereits über die notwendigen Zugänge zu entsprechenden Einrichtungen und kann diese Leistung daher deutlich günstiger anbieten.

Tipp: Lassen Sie neben Ihrem Firmennamen immer auch Ihr Firmenlogo als Marke schützen!

Wir schützen Ihren Firmennamen und Ihr Logo.

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Marco Bennek Anwalt

3. Firmenname schützen: Weitere wichtige Informationen

Sofern Ihr Antrag auf Markenschutz angenommen wurde, ist Ihr Firmenname für die nächsten 10 Jahre geschützt. Sie können den Markenschutz jedoch beliebig oft verlängern. Die dabei entstehenden Kosten sind weiter oben in diesem Artikel aufgeführt.

Sie können Ihren Firmennamen eintragen lassen, aber das Handelsregister bietet längst nicht den Schutz, den der Markenschutz Ihnen bietet. Dennoch kann es von Vorteil sein, im Handelsregister eingetragen zu sein.

In einigen Fällen besteht sogar die Verpflichtung, den Firmennamen eintragen zu lassen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Unternehmen an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden ist.

Sind Sie als Einzelunternehmer tätig oder haben Sie eine GbR können Sie Ihren Firmennamen freiwillig eintragen lassen. So können Sie anschließend auch einen Fantasienamen für Ihr Unternehmen nutzen, was sonst nicht möglich ist. Auf Geschäftspartner wirkt die Eintragung Vertrauen erweckend, da Sie sich den HGB - Pflichten unterwerfen. Den Firmenname schützen zu lassen, gelingt auf diesem Wege allerdings nicht.

Fazit

Für jedes gewinnorientierte Unternehmen ist es sinnvoll, seinen Firmennamen schützen zu lassen. Da dieser Weg recht steinig und vor allem kostenintensiv sein kann, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt damit zu beauftragen, den Firmennamen sichern zu lassen.

Der Ablauf gestaltet sich dadurch deutlich einfacher und Verluste durch einen eventuell abgelehnten Antrag auf Markenschutz sind sehr viel unwahrscheinlicher.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

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Bildquellennachweis: © garagestock / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
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Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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