Markenanmeldung mit EU-Förderung: Jetzt aktiv werden & sparen

Markenanmeldung mit EU-Förderung: Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen und wollen eine EU-Marke beantragen? Dann kann der Ideas Powered for business SME Fund Ihnen wertvolle finanzielle Unterstützung bringen. Wie das funktionert und was Sie dafür benötigen, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Markenanmeldung mit EU-Förderung
Wollen Sie bares Geld bei Ihrer Markenanmeldung sparen? Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin!

Inhalt

Auf Initiative der Europäischen Kommission hat die EU den sog. Ideas Powered for business SME Fund aufgelegt. Dieser Fond hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Selbständigen ihre geistigen Rechte (z. B. Markennamen) zu schützen.

Mithilfe dieses Fonds erhalten KMU auch in 2026 eine anteilige Erstattung der amtlichen Gebühren einer Markenameldung.

Aktualisierung: Ausblick für 2026!

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten

Wer ist anspruchsberechtigt?

Der Fonds richtet sich an Selbständige und kleine mittelständische Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union. Erfasst werden Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz, je nach Anzahl der Mitarbeiter, von maximal

  • 2. Mio Euro (max. 10 Mitarbeiter)
  • 10 Mio Euro (max. 50 Mitarbeiter)
  • 50.Mio Euro (max. 250 Mitarbeiter)

Hinweis: Erfasst werden alle Rechtsformen. Sie müssen also keine juristische Person, wie z. B. eine GmbH, sein. Auch selbständige oder Existenzgründer (Start-Ups) sind förderberechtigt.

Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, die dieses Jahr bereits eine Förderung erhalten haben. Liegt die Förderung dagegen weiter zurück, ist (eine erneute) Förderung in 2026 weiterhin möglich.

In anderen Worten: Auch KMU, die in den vergangenen Jahren (2025, 2024, 2023 oder sogar 2022) eine Finanzhilfe aus dem KMU-Fonds erhalten haben, können diesen in 2026 erneut in Anspruch nehmen.

Muss die Anmeldung begründet werden?

Nein. Neben den genannten formalen Voraussetzungen sind keine weiteren Angaben zu Ihrem Unternehmen oder der beabsichtigten Anmeldung erforderlich. Sie müssen also keinen Businessplan oder Ähnliches vorweisen können.

Markenanmeldung mit EU-Förderung: Wie ist der Ablauf?

1. Gutschein beantragen

Zunächst müssen Sie die Förderung beantragen. Der Antrag erfolgt beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) mit Sitz in Alicante, Spanien. Die Antragstellung erfolgt online über die Website des EUIPO. Als ihr Anwalt übernehmen wir gerne die Anmeldung für Sie.

Die Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beträgt laut EUIPO 15 Werktage.

Ist Ihr Antrag vollständig und erfüllt er Antrag die oben genannten Voraussetzungen, erhalten Sie einen Gutschein. Dieser Gutschein ist 1 Monat lang gültig. Soweit Sie Gutschein für Marken- und Designanmeldungen verwenden wollen, können Sie den Gutschein einmalig um einen weiteren Monat verlängern. Wird der Gutschein nicht binnen dieser 2 Monate von ihnen aktiviert, verfällt der Gutschein.

Wichtig: Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Das bedeutet, die Gutscheine werden nach dem Datum der Antragstellung vergeben. Sind die Mittel erschöpft, können auch vor Ablauf des 4.12.2026 keine weiteren Gutscheine gewährt werden.

2. Markenanmeldung:

Nach Erhalt des Gutscheines können Sie die Ihre Marke oder auch ihr Design anmelden.

Wichtig: Beantragen Sie den Gutschein auf jeden Fall vor der Markenanmeldung!

Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung Ihrer Marke oder Ihres Design werden Ihnen zunächst in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die Gebühren betragen z. B. bei einer DE-Marke 290,00 € (inkl. 3 Nizza-Klassen) und einer EU-Marke 850,00 € (inkl. 1 Nizza-Klasse).

Gebühren für Markenanmeldung sparen mit EU-Fördermitteln! Bis zu 700,00 € Erstattung.

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3. Antrag auf Erstattung der amtlichen Gebühren:

Mit Zahlung der amtlichen Gebühren können Sie den Gutschein einlösen und die anteilige Erstattung der gezahlten Gebühren beantragen.

Das EUIPO wird Ihren Antrag nunmehr prüfen. Die Erstattung erfolgt dann binnen 30 Tagen auf Ihr Konto.

Wichtig: Die Erstattung kann nur fristgerecht erfolgen, wenn Sie die Gebühren für die Markenanmeldung vollständig zuvor beglichen haben.

Welche Leistungen sind von dem Gutschein umfasst?

Durch den Gutschein können Sie neben einem IP-Scan und einem IP-Scan Enforcement einen erheblichen Teil der Anmeldegebühren erstattet erhalten.

Bei Inanspruchnahme des Gutscheins werden 75% der Gebühren für Markenanmeldungen oder Designanmeldungen erstattet. Sie können die Anmeldung auf EU-Ebene (z. B. im Wege einer EU-Markenanmeldung) oder auch auf nationale Ebene (z. B. durch Anmeldung einer DE-Marke) vornehmen.

Auch Anmeldungen außerhalb der EU werden in Höhe von 50 % der Gebühren erstattet. Voraussetzung ist hierfür, dass Sie eine EU-Marke oder eine nationale Marke international registrieren lassen wollen.

Wichtig: Die Anzahl der Anmeldungen ist nicht begrenzt. Sie können also mehrere Marken anmelden. Der maximale Erstattungsbetrag bei Marken- und Designanmeldungen beträgt 700,00 €.

Ebenfalls gefördert werden Patentanmeldung und Anmeldungen im gemeinschaftlichen Sortenschutz. eine genaue Aufstellung finden Sie auf der Website des EUIPO.

Mit welchen Erstattungsbeträgen können Sie konkret rechnen?

Wieviel Geld Sie erstattet erhalten, sehen Sie anhand folgender Beispiele:

Beispiel 1: Anmeldung einer EU-Marke, 1 Klasse, Erstattung: 637,50 €

Sie beantragen eine EU-Marke. Die Gebühren hierfür belaufen sich dabei auf 850 € (inkl. 1. Klasse).

Von diesen 850 € werden Ihnen 75%, mithin 637,50 € erstattet.

In anderen Worten: Sie zahlen für Ihre Unionsmarke lediglich 212,50 € (statt 850 €)
an Anmeldegebühren.

Beispiel 2: Anmeldung einer DE-Wortmarke und eines Logos. Erstattung: 442,50 €

Sie wollen den Namen Ihres Unternehmens in Deutschland schützen. Zudem haben Sie bereits ein hübsches Logo, welches ebenfalls geschützt werden soll. Für die Anmeldung dieser beiden Marken werden für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) jeweils 290,00 € (inkl. 3 Nizza-Klassen), mithin insgesamt 580,00 € fällig.

Von diesen 580,00 € werden ebenfalls 75%, mithin 435,00 € erstattet. Unterm Strich zahlen Sie für pro DE-Marken lediglich 72,50 €. Bei zwei Marken eine Ersparnis von 442,50 €.

Markenanmeldung mit EU-Förderung: Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Antragstellung will das EUIPO sichergehen, dass die Mittel in die richtigen Hände geraten. Sie werden daher aufgefordert, Nachweise über Ihre Steuernummer sowie Ihrer Bankverbindung zu erbringen.

Bei dem Nachweis der Steuernummer benötigen Sie einen amtlichen Nachweis Ihrer Umsatzsteuer-ID-Nummer. Liegt Ihnen diese nicht vor, können Sie die Förderung auch mithilfe Ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer beantragen.

Ihre Bankverbindung weisen Sie am besten durch eine Bestätigung Ihrer Bank oder einen (ggfs. geschwärzten) Kontoauszug nach.

Lassen Sie sich von einem Vertreter, z. B. Ihrem Markenanwalt, vertreten, benötigen Sie zudem eine „ehrenwörtliche Erklärung", mit der Sie die Mandatierung Ihres Vertreters bestätigen.

Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass Name und Anschrift Ihres Unternehmens mit den Angaben auf den Nachweisen übereinstimmen. Nicht ausreichend sind eigenen Angaben (z. B. eine Kopie Ihrer Ausgangsrechnung oder eigene Mails).

Wie können wir Ihnen bei der Antragstellung helfen?

Gerne übernehmen wir die Antragstellung für Sie. Hierzu benötigen wir lediglich die ausgefüllte ehrenwörtliche Erklärung von Ihnen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier.

Nachdem wir den Gutschein für Sie beantragt haben, bereiten wir mit Ihnen zusammen die Markenanmeldung vor. Hierzu recherchieren wir Ihre Marke auf identische oder ähnliche Treffer im Marken- und Handelsregister und erstellen zusammen mit Ihnen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Auf diese Weise können wir die Bearbeitungszeit Ihres Förderantrages sinnvoll nutzen und können umgehend mit Erhalt des Gutscheins Ihre Markenanmeldung oder Designanmeldung einreichen.

Nachdem Sie die Markengebühren an das Markenamt gezahlt haben, reichen wir für Sie den Erstattungsantrag ein. Sie erhalten die Erstattung dann auf Ihr Konto gutgeschrieben.

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit! Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung auf Fördermittel.

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Bildquellennachweis: Randolf Berold | panthermedia.net

Zuletzt aktualisiert: 02.02.2026

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
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Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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