Produktpiraterie: Hier ist schnelles Handeln gefragt
Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Die systematische Fälschung von Markenartikeln bedroht Unternehmen und Arbeitsplätze.
Hier ein paar Zahlen, um den angerichteten Schaden zu verdeutlichen: 60 Milliarden vernichtete Einnahmen innerhalb der EU; über 64.000 verloren gegangene Arbeitsplätze innerhalb Deutschlands. Gefälscht wird fast alles - von Elektronik über Kosmetik, Lifestyle-Artikel, Alkoholika bis zu Arzneimitteln.
Für Sie als Unternehmer und Markeninhaber gibt es gegen die kriminellen Machenschaften der Produktpiraterie nur eine direkte Hilfe: Den versierten Fachanwalt für Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.
Inhalt
- Produktpiraterie braucht einen starken Riegel
- Produktfälschungen gar nicht erst herein kommen lassen
- Stärke beugt Angriffen vor
- Die richtigen Hebel umlegen
- Das Produkt im Vorfeld absichern
- Vorwürfe abwenden
1. Produktpiraterie braucht einen starken Riegel
Die Fälschung von Produkten und Marken kostet Sie als Unternehmer nicht nur Geld. Auch Ihr Image wird durch die schlechten Kopien nachhaltig beschädigt. Darum ist bei Produktpiraterie schnelles Handeln gefragt.
Allerdings stehen Sie als juristischer Laie den markenverletzenden Angriffen hilflos gegenüber.
Die Plagiate und Fälschungen kommen aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland. Sie werden über zahllose Handelsplattformen und Online-Shops verkauft.
Dennoch gibt es Unterstützung im Kampf gegen Produktfälschungen.
Der Fachanwalt für Markenrecht kennt die Wege, über die Produktpiraten auf den Markt drängen. Er fängt sie rechtzeitig ab und schiebt ihren kriminellen Machenschaften einen juristischen Riegel vor.
2. Produktfälschungen gar nicht erst herein kommen lassen
Der Kampf gegen Produktpiraterie fängt an den Grenzen an. Der Zoll ist in den letzten Jahren wachsamer gegenüber dem Thema geworden. Aber er kann die Flut der gefälschten Waren nur stichprobenartig überprüfen.
Darum braucht es als starken Grenzwächter den Fachjuristen. Als Experte für Markenfälschungen kennt er die verschlungenen Wege, auf denen Kopien und Fälschungen auf den Markt gelangen.
Der Fachanwalt für Markenrecht identifiziert Plagiatsware und stellt an die Zollbehörden entsprechende Anträge, damit die geschäftsschädigenden Waren an den EU-Außengrenzen, an Häfen und Flughäfen beschlagnahmt werden.
Er prüft die verdächtigen Produkte und geht gegebenenfalls gegen Hersteller und Exporteure vor.
3. Stärke beugt Angriffen vor
Ein starker Schutz spricht sich herum. Die kriminelle Gemeinschaft der Produktfälscher schreckt vor Firmen zurück, die sich wehren. Denn nachgewiesene Verstöße gegen Ihr Markenhoheitsrecht ziehen saftige Geldstrafen nach sich.
Ein besonders anschauliches Beispiel einer solchen Wirksamkeit ist der juristische 'Notfalleinsatz' auf Fachmessen. Als Plagiatexperte begleitet der Rechtsanwalt Sie auf entsprechende Veranstaltungen Ihrer Branche.
Er kontrolliert unauffällig die Ausstellungsstände. Liegt ein Fall von Produktpiraterie vor, handelt er unverzüglich. Er stellt die Verletzung der Markenrechte fest und spricht eine Abmahnung aus. Räumt der Fälscher nicht das Feld, erwirkt der Anwalt eine sogenannte Messeverfügung, die den Produktpiraten zur Auflösung seines Standes zwingt.
Unterschätzen Sie den Symbolcharakter solcher Aktionen nicht. Ihre Rigorosität spricht sich herum!
4. Die richtigen Hebel umlegen
Die Abmahnung ist ein wichtiges zivilrechtliches Mittel, mit denen sich Ihr Fachanwalt gegen Produktpiraterie zur Wehr setzt. Sie dient der schnellen, außergerichtlichen Klärung und hilft dabei, den Schaden unmittelbar einzugrenzen.
Gleichzeitig macht der Experte für Markenrecht Ansprüche für Sie geltend, die Ihre Marke vor Beschädigung schützen. Mit dem Unterlassungsanspruch unterbinden Sie die Produktion/den Vertrieb weiterer Fälschungen.
Durch den Auskunftsanspruch erhalten Sie Informationen, wo die Fälschungen entstanden sind und welchen Handelsweg sie genommen haben. Der Vernichtungsanspruch spricht Ihnen das Recht zu, künftige Fälschungen zerstören zu lassen.
Schließlich erhalten Sie einen Schadensersatzanspruch, der Ihre finanziellen Einbußen ausgleicht.
Diese Ansprüche lassen sich - Kooperation vorausgesetzt - in einem außergerichtlichen Verfahren klären. Sollten sich die Produktfälscher einer solchen schnellen Klärung entziehen, setzt sich Ihr Fachanwalt für Markenrecht gerichtlich für Ihre Sache ein.
5. Das Produkt im Vorfeld absichern
Produktpiraten beutet das Markenimage aus. Dieses haben Sie durch technische Innovationen, durch Corporate- und Produktdesign, durch kostspielige Werbung mühsam aufgebaut. Lassen Sie sich Ihr Markenimage nicht zerstören.
Der allererste Schritt gegen Fälscher ist der Markenschutz. Auch dabei berät Sie der Fachanwalt für Markenschutz und Gewerblichen Rechtsschutz.
Wie sichern Sie sich Ihre Ausschließlichkeitsrechte? Welche Schutzrechte müssen Sie auf jeden Fall eintragen lassen, um sich gegen Produktpiraten juristisch durchzusetzen? Mit welchen technischen Maßnahmen lässt sich der Schutz Ihrer Produkte erhöhen?
Wenn Sie diese Dinge im Vorfeld von einem juristischen Experten prüfen lassen, sparen Sie sich eine Menge kostspieligen Ärger.
6. Vorwürfe abwenden
Der Fachanwalt für Markenrecht unterstützt nicht allein Unternehmer im Kampf um ihre eingetragenen Produktrechte. Er hilft Ihnen auch, wenn Sie selbst einer Produktpiraterie bezichtigt worden sind.
Dann müssen Sie auf jeden Fall professionell klären lassen, ob der Anspruch berechtigt ist und ob er unter den Schutzumfang des infrage kommenden Schutzrechtes fällt.
Gegebenenfalls kann das Schutzrecht auch angefochten werden. In jedem Fall benötigen Sie die Hilfe durch den Fachanwalt als zugelassene Vertretung, wenn die Sache vor Gericht geht. Bevor es so weit kommt, besteht mithilfe des spezialisierten Juristen oft die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich und zur Zufriedenheit beider Seiten zu klären.
Produktpiraterie beschädigt Unternehmen finanziell und ideell. Ihr gehört so schnell wie möglich ein Riegel vorgeschoben. Der Fachanwalt hilft Ihnen in allen Phasen, Ihre Produktrechte wahrzunehmen.
Ziel ist immer die zügige, nachhaltige und möglichst unaufwändige Ausbremsung krimineller Trittbrettfahrer. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Je schneller Sie Ihre Rechte wahren, desto kleiner der Schaden.
Produktpiraterie? Was kann ich tun?
Rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
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