Selbstgemachtes im Internet verkaufen - worauf muss man achten?

Noch nie war es so einfach, Produkte zu verkaufen. Das Internet bietet einen globalen Markt, auf dem man von der Stecknadel bis zum Grundstück auf dem Mond so ziemlich alles feilbieten kann.

Selbstgemachtes im Internet

So ist es kein Wunder, dass es auch Plattformen gibt, die speziell den Handarbeitsbegeisterten ermöglichen, Selbstgemachtes im Internet zu verkaufen, ohne einen eigenen Web-Shop haben zu müssen.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz muss ich jedoch auch warnen. Denn auch für gelegentliche Verkäufe gibt es Richtlinien.

Ich wurde gebeten, in der Printausgabe der Bild der Frau vom 21.01.2022 zu erklären, wann ein Verkauf von Selbstgemachtem als privater Verkauf gilt und ab wann man es als gewerblich erachtet.

Selbstverkauftes im Internet verkaufen

"In der Rechtsprechung gibt es keine strikte Grenze, bis zu welcher Anzahl von Artikeln noch ein privater Verkauf und ab wann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Das muss jeweils im Einzelfall abgewogen werden. aus meinen Erfahrungen kann ich jedoch sagen, dass 30 verkaufte Artikel in zwei Monaten über das normale Maß hinausgehen und bereits eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen dürfte.

Aber: die Dame darf natürlich ihre Artikel weiter herstellen und auch verkaufen. Sie muss nur die Regeln für den gewerblichen Verkauf einhalten."

Haben Sie eine Abmahnung wegen Verkauf im Internet von Selbstgemachtem erhalten?

Jetzt Termin vereinbaren!

Bildquellennachweis: Beitragsbild 1: © Olla_Yakovleva | PantherMedia

Weitere Artikel zum Thema:

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
c/o Elbkanzlei
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
040 3501 6360
info@kanzlei-bennek.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr
Kostenloser Leitfaden
Markenanmeldung
Diese 11 Fehler sollten Sie vermeiden!
Jetzt downloaden!
crosschevron-right