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Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

In diesem Beitrag möchte ich darauf eingehen, was einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz von einem normalen Rechtsanwalt unterscheidet und worin seine Vorteile liegen.

Suchen Sie professionelle Hilfe in diesem Bereich, bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.

Inhalt dieses Beitrages

1. Was sind die Vorteile eines Fachanwalts?
2. Wie wird man Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?
2.1. Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
2.2. Nachweis praktischer Erfahrungen
2.3. Laufende Fortbildungen
3. Wie viele Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutzes gibt es?
4. Zusammenfassung: Warum Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen sollten?

1. Was sind die Vorteile eines Fachanwalts?

Ein Fachanwalt ist auf ein, maximal drei, Fachgebiete spezialisiert.

Durch diese Spezialisierung verfügt er, im Vergleich zu nicht spezialisierten Anwälten, über weit überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Sind Sie auf der Suche nach einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?
Sind Sie auf der Suche nach einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Aufgrund seiner Spezialisierung, kann er konkrete Rechtsfragen besser beraten, und zu dem für seinen Mandanten bestmöglichen Ergebnis führen.

Gerade im gewerblichen Rechtsschutz ist diese besondere Qualifikation für den Mandanten von ungeheurem Nutzen, da es sich um eine Spezialmaterie handelt, die im Rahmen des Studiums nicht gelehrt wird.

Dies gilt insbesondere für das im gewerblichen Rechtsschutz zum Standardrepertoire gehörende einstweilige Verfügungsverfahren.

2. Wie wird man Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Die Verleihung eines Fachanwaltstitels ist in der Fachanwaltsordnung geregelt. Grundvoraussetzung ist zunächst eine dreijährige Zulassung des Anwalts. Berufsanfänger scheiden also zunächst aus.

In fachlicher Hinsicht muss der angehende Fachanwalt

  • besondere theoretische Kenntnisse und
  • besondere praktische Erfahrungen

nachweisen. Um zu gewährleisten, dass der Fachanwalt sich stets auf dem Laufenden hält, muss er, neben seiner allgemeinen Fortbildungspflicht, jährlich wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen von zumindest 15 Stunden teilnehmen.

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2.1. Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse

Zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt zunächst einen 120 Stunden umfassenden Fachanwaltskurs absolvieren und die darin erworbenen Kenntnisse durch drei fünfstündige Klausuren bestätigen.

Der Fachanwaltskurs umfasst dabei alle relevanten Rechtsgebiete. Beim Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sind das die Bereiche:

  • Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Sortenschutzrecht
  • Markenrecht und sonstige Kennzeichen
  • das Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Recht der europäischen Patentrechte, Marken und Designs sowie des europäischen Sortenschutzrechts
  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

2.2. Nachweis praktischer Erfahrungen

Zudem muss der Anwalt nachweisen, dass er über einen Zeitraum von 3 Jahren eine weit überdurchschnittliche Anzahl von Fällen aus dem jeweiligen Bereich allein und selbstverantwortlich bearbeitet hat. Im Fall des gewerblichen Rechtsschutzes sind dies 80 Fälle.

Diese müssen sich zudem auf die verschiedenen Rechtsgebiete (z. B. Patent-, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht, Markenrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Verfahrensrecht) aufteilen.

2.3. Laufende Fortbildungen

Um immer auf dem Laufenden zu sein, muss sich der Fachanwalt, auch nach Verleihung des Titels, laufend fortbilden.

3. Wie viele Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutzes gibt es?

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird erst seit 2007 verliehen. Er gehört somit zu den jüngeren Fachanwaltschaften. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht existiert beispielsweise bereits seit den 80er Jahren.

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in Ihrer jährlichen Statistik insgesamt 164.656 zugelassene Rechtsanwälte, davon in Hamburg 10.354, auf. Davon sind 1.172 (Hamburg: 129) Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Pro Jahr kommen seit 2007 bundesweit ca. 200 neue Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz hinzu.

4. Zusammenfassung: Warum Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen sollten?

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfügt über

  • weit überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse
  • weit überdurchschnittliche praktische Erfahrung, insbesondere bezüglich
    - Abmahnungen
    - Unterlassungserklärungen
    - einstweiligen Verfügungen
  • eine zumindest dreijährige Zulassung
  • aktuelles, durch laufende Fortbildungen gesichertes, Fachwissen

Die Führung des Titels Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wurde mir am 19.06.2015 von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen.

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Bildquellennachweis: © andyller / fotolia.com

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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