Bilderrechte kaufen: So vermeiden Sie rechtliche Probleme bei der Verwendung fremder Bilder
Ob Website oder Blog - ohne passende Bilder wirkt das Ganze langweilig und wenig einladend. Wer sie verwenden möchte, muss entweder die Nutzungsrechte erwerben oder die Bilderrechte kaufen.
Fotos und Grafiken erzeugen Aufmerksamkeit und Emotionen. Sie wecken die Neugier der Besucher und deren Lust, sich näher mit dem Inhalt der jeweiligen Seite zu beschäftigen.
Seitenbetreiber, denen es an eigenem Bildmaterial mangelt, kommen da gern auf die Idee, sich einfach im Internet zu bedienen.
Ein solches Vorgehen kann sich schnell als teure Angelegenheit erweisen.
Zwar gibt es viele Fotografen, die ihre Aufnahmen unter freier Lizenz veröffentlichen, die meisten Bilder unterliegen jedoch einem Urheberrecht.
Inhalt
- Was genau sind Bilderrechte?
- Bilderrechte kaufen: Welche Möglichkeiten gibt es?
- Welche Bildrechte können neben dem Urheberrecht noch anfallen?
- Was ist hinsichtlich der Rechtssicherheit von Nutzungsvereinbarungen zu beachten?
- Probleme mit den Bilderrechten: Ein Anwalt hilft!
1. Was genau sind Bilderrechte?
Hierbei handelt es sich um Rechte, die das Urheberrecht beispielsweise einem Fotografen oder einem Grafiker als Urheber der von ihm geschaffenen Bilder bietet.
Unterschieden wird zwischen den eigentlichen Urheberrechten und den Nutzungsrechten.
Erstere beinhalten das Recht zu entscheiden, was mit einem Bild passiert, und das Recht auf Namensnennung, während Letztere das Recht zur Veröffentlichung, das Recht zur Bearbeitung und das Verwertungsrecht umfassen.
2. Bilderrechte kaufen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Das wichtigste Bilderrecht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung fremder Fotos und Illustrationen ist das Nutzungsrecht. Dessen Vergabe kann in mehreren Abstufungen und Einschränkungen erfolgen.
Damit ist es individuell an die Ansprüche der potenziellen Bildnutzer anpassbar.
Vereinbaren Sie für ein Bild ein einfaches Nutzungsrecht, darf der Urheber dieses auch weiteren Nutzern einräumen. Er kann das Bild also zeitgleich mehrfach verwerten.
Möchten Sie die gleichzeitige Verwendung durch jemand anderen verhindern, benötigen Sie das ausschließliche Nutzungsrecht. Damit darf der Bildeigentümer sein Werk niemandem sonst überlassen.
Auch hier gibt es zwei Abstufungen. Beim "eingeschränkt ausschließlichen Nutzungsrecht" kann der Urheber das Bild noch für sich selbst nutzen. Vermeiden können Sie das nur, indem Sie die kompletten Bildrechte kaufen und damit das "voll ausschließliche Nutzungsrecht" erwerben.
Bei allen Varianten besteht die Möglichkeit der zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Begrenzung. So kann Ihnen ein Fotograf die Nutzung seiner Fotos für eine bestimmte Werbekampagne oder einen einzelnen Newsletter einräumen.
3. Welche Bildrechte können neben dem Urheberrecht noch anfallen?
Nicht immer genügt es, die Nutzungsrechte vom Urheber zu erwerben, um ein Foto veröffentlichen zu dürfen. Neben dem Urheberrecht können noch einige andere Bildrechte anfallen, die zu beachten sind. Dazu gehören:
- das Recht am eigenen Bild: Sind Personen eindeutig zu erkennen?
- Designrecht: Enthält das Foto Design-Objekte?
- Markenrecht: Ist eine Marke durch Design oder Logo erkennbar?
- Künstlerrechte: Sind Kunstwerke zu sehen?
- Eigentumsrecht: Entstand das Foto an einem privaten Ort?
- Miturheberrechte: Waren an der Entstehung des Bildes weitere Personen beteiligt?
Lässt sich eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten, benötigen Sie neben dem Nutzungsrecht unter Umständen noch andere Einwilligungen. Welche das im Einzelnen sind, hängt von dem genauen Motiv und der geplanten Bildnutzung ab.
4. Was ist hinsichtlich der Rechtssicherheit von Nutzungsvereinbarungen zu beachten?
Üblicherweise erfolgt die Übertragung von Bilderrechten auf Dritte durch Verträge.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer schuldrechnerischen Verpflichtung und einer tatsächlichen Rechtseinräumung, auch als Verfügungsgeschäft bezeichnet. Existiert keine wirksame Verpflichtung, ist die Verfügung ebenfalls unwirksam.
In diesem Fall fällt das Nutzungsrecht automatisch an den Urheber bzw. den vorherigen Inhaber der Bilderrechte zurück.
Für die Übertragung der Nutzungsrechte ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie kann mündlich, schriftlich oder auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Hinsichtlich der Rechtssicherheit empfiehlt sich grundsätzlich der Abschluss einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung.
Damit können Sie am besten nachweisen, dass ein Lizenzvertrag vorliegt und in welchem Maße die Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
5. Probleme mit den Bilderrechten: Ein Anwalt hilft!
Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie Bilder unerlaubt nutzen? Nicht in jedem Fall müssen Sie "klein beigeben". Nicht selten werden Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen.
Auch wenn Sie es tatsächlich versäumt haben, die Bilderrechte zu kaufen, kann die Abmahnung unwirksam sein, beispielsweise aus formellen Gründen. So kann eine vorformulierte Unterlassung zu weit gefasst sein.
Findet sich kein Hinweis darauf in der Abmahnung, ist diese hinfällig. Häufig werden auch überhöhte Abmahnkosten oder ein übermäßig hoher Schadensersatz gefordert.
Eine Abmahnung aufgrund der Verletzung von Bilderrechten sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ebenso wenig ist es ratsam, die Forderung direkt zu bezahlen oder die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne weitere Prüfung zu unterzeichnen.
Bewahren Sie die Ruhe und ziehen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens zurate. Dieser kann den Sachverhalt prüfen und Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Haftung liefern.
Sie sind derjenige, dessen Bilder unerlaubt durch Dritte genutzt wurden? Auch dann ist der Weg zum Anwalt die beste Lösung.
Dieser kann Ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen, indem er die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erwirkt. Zunächst erhält der Bilderdieb eine Abmahnung.
Reagiert er angemessen darauf, ist eine außergerichtliche Regelung möglich. Anderenfalls setzt der Anwalt Ihre Ansprüche mithilfe des Gerichts durch, indem er eine einstweilige Verfügung erwirkt oder Klage erhebt.
Daneben haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für die Bilder, den Ihr Anwalt ebenfalls für Sie geltend macht.
Haben Sie Fragen zum Kaufen von Bilderrechten oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
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