Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen fehlender Nährwertdeklaration und irreführender Werbung
Unser Mandant hat eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten. Leider hatte der Mandant vor unserer Mandatierung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nun mahnt die Wettbewerbszentrale erneut ab und nimmt unseren Mandanten auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch.
Die Wettbewerbszentrale beanstandet das Anbieten von Lebensmitteln ohne ausreichende Nährwertdeklaration in seinem Online-Shop auf amazon.de.
Zudem sei die Werbung für den Versandschutz zu unterlassen, da dies eine unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstelle.
Zusammenfassung
- Absender: Wettbewerbszentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
- Datum: 12. Juli 2024
- Gründe:
Fehlende Nährwertdeklaration
Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. l), Art. 14 Abs. 1 lit. a) der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)
Darstellung gesetzlicher Verpflichtungen als Besonderheit eines Angebots
Rechtsgrundlage: Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG
Verstoß gegen Unterlassungserklärung - Forderung: Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR.
Falls Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei hat bereits viele Mandanten in vergleichbaren Fällen erfolgreich vertreten
Kontaktieren Sie uns und senden Sie uns die Abmahnung gerne zu, damit wir Sie rechtlich unterstützen können.