Abmahnung IDO? Warum dies ein Fall für den Anwalt ist!
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) ist ein rühriger Verband. Ein Schwerpunkt seiner Arbeiten: Abmahnungen. Die Fachanwälte des IDO halten Ausschau nach Wettbewerbsverstößen und verschicken wellenweise Abmahnungen an Online-Händler.
Wie gehen Sie am geschicktesten mit einer Abmahnung des IDO um? Müssen Sie überhaupt reagieren? Sind Sie mit der Einmalzahlung den Verband los? Dieser Beitrag gibt Ihnen Orientierung.
Inhalt
1. Post von IDO muss ernst genommen werden
2. Eine Abmahnung des IDO erledigt sich nicht in der Postablage!
3. Der IDO hat keine generelle Abmahnbefugnis
4. Fazit
1. Post von IDO muss ernst genommen werden
Der IDO reagiert sehr sensibel. Manchmal stört er sich an einem einzigen Wort.
Ein Beispiel: Ein Online-Händler bietet über eBay Playmobil an. Der Händler fügt dem Spielzeug einen Warnhinweis hinzu: 'Für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet.' Er bekommt eine Abmahnung vom IDO, weil er gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen hat.
Dieses schreibt vor, jeden Warnhinweis mit dem Wort 'Achtung' zu beginnen. Das mag Ihnen als Haarspalterei erscheinen, bewegt sich aber auf juristischer Grundlage. Das Oberlandesgericht Hamm hatte einen Online-Händler wegen Wettbewerbsverstoß verurteilt, weil er statt 'Achtung' 'Sicherheitshinweis' geschrieben hatte.
Darum noch einmal Achtung: Die Juristen des IDO sind gut informiert. Nehmen Sie es ernst, wenn Sie Post von ihnen bekommen.
2. Eine Abmahnung von IDO erledigt sich nicht in der Postablage!
Haben Sie die Grundpreisangaben vergessen? Sind Ihnen Unvollständigkeiten bei der Widerrufsbelehrung unterlaufen? Fehlen die Belehrungen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts?
Dann könnte es sein, dass Sie Post vom IDO bekommen. Das Schreiben weist Sie auf die Verletzung des Wettbewerbsrechts hin und fordert Sie auf, Abmahnkosten im dreistelligen Bereich zu zahlen. Außerdem liegt dem Brief eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Der IDO fordert Sie auf, diese Erklärung unterschrieben zurückzuschicken.
Niemand freut sich über solche Post. Nachdem Sie das Abmahnschreiben im Briefkasten gefunden haben, können Sie auf drei Weisen reagieren:
- Sie zerreißen den Brief
- Sie unterschreiben die Unterlassungserklärung und zahlen die Mahngebühr
- Sie schalten einen Anwalt ein
Den Brief zerreißen
Diese emotionale Methode verschafft Ihnen für den Moment Genugtuung, aber das dicke Ende kommt nach. Der IDO verfolgt seine Abmahnungen hartnäckig und lässt Unterlassungsansprüche durch seine Juristen per einstweilige Verfügung durchsetzen.
Den Brief unterschreiben
Die juristisch untermauerte Abmahnung vom IDO löst bei vielen Online-Händlern Angst aus. Sie begleichen die Abmahnkosten und glauben damit, Ruhe zu haben. Aber sie haben auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben.
Das bedeutet: Alle vom IDO bemängelten Wettbewerbsverstöße müssen sofort behoben werden. Verkaufen Sie nur ein Produkt zu den alten Bedingungen, flattert Ihnen neue IDO-Post ins Haus. Denn Sie haben gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und das zieht Vertragsstrafen im vierstelligen Bereich nach sich. Für manchen Online-Händler das Geschäfts-Aus.
Einen Anwalt einschalten
Eine anwaltliche Beratung hat sich bei IDO-Abmahnungen vielfach bewährt. Der Fachjurist prüft die Abmahnung des IDO auf ihre Berechtigung. Die Experten des Interessenverbandes kennen sich im Wettbewerbsrecht gut aus: Ihre Begründungen bewegen sich auf festem juristischen Boden und erscheinen dementsprechend legitim. Dennoch gibt es Handlungsspielraum.
Der Fachanwalt prüft die Rechtslage in jedem Einzelfall. Meistens liegen tatsächliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Dann ist es wichtig, Zeit zu gewinnen, um die Sachlage eingehend zu prüfen.
Dazu kann der Anwalt eine Aufbrauchsfrist in die Unterlassungserklärung aufnehmen. Das verschafft Ihnen genug Spielraum, um beanstandete Angebote zu ändern. Gleichzeitig recherchiert er, ob der IDO zu seiner Abmahnung überhaupt berechtigt gewesen ist.
3. Der IDO hat keine generelle Abmahnbefugnis
Die Abmahnung des Wettbewerbsverstoßes ist legitim und der Verband dennoch nicht dazu berechtigt? Wie ist das zu verstehen?
Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile zu den Aktivitäten des Verbandes, aber leider sind das Einzelgerichtsentscheidungen, die nicht bundesweit gelten. Hier ist fachanwaltliche Recherche gefragt.
Ein Beispiel: Wenn Sie in Hessen Bücher und Spielwaren online vertreiben, fallen Sie aus der Zuständigkeit des IDO heraus. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Die zweite juristische Verteidigungsstrategie gegen Abmahnungen des IDO fokussiert die Abmahnbefugnis des Verbandes. Diese liegt nur vor, wenn der Verband eine erhebliche Zahl von Mitbewerbern vertritt.
Ob dieser Umstand vorliegt, wird in gerichtlicher Einzelentscheidung geklärt. Der erfahrene Fachanwalt beurteilt im Vorfeld, ob sich eine solche Einzelentscheidung für den Online-Händler lohnt. Erkennt das Gericht die Abmahnbefugnis des IDO nicht an, muss der Verband seine Forderungen zurückziehen.
4. Fazit
Abmahnungen des IDO sind kaum mit allgemein rechtsgültigen Urteilen belegt worden. Für eine Einzelfallentscheidung und die Beurteilung des richtigen Verhaltens gegenüber dem Verband brauchen Sie die Unterstützung eines Fachanwalts. Nehmen Sie dazu Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Juristische Beratung lohnt sich immer!
Haben Sie Fragen zum IDO oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
Bildquellennachweis: © onephoto (YAYMicro) / panthermedia.net