Anwaltliche Hilfe in Zeiten von Corona

Das öffentliche Leben steht nahezu still. Dennoch machen rechtliche Probleme und Fragestellungen auch in Zeiten von COVID-19 keine Pause.

Wir sind für Sie da!

corona anwalt
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung eines Anwalts in Zeiten von Corona? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Nutzen Sie unser virtuelles Mandat. Wir beraten Sie

  • per Telefon
  • per Email
  • per Fax
  • per Videokonferenz (FaceTime, Skype)
  • per WhatsApp

Selbstverständlich halten wir auch in diesen Zeiten den Betrieb unserer Kanzlei aufrecht. Unsere Kanzlei ist weiterhin besetzt und unsere Räumlichkeiten bleiben für Sie geöffnet. In unseren großzügigen Besprechungszimmern beraten wir Sie persönlich unter Wahrung des empfohlenen Mindestabstands. Zudem nehmen wir etwaig erforderliche Dokumente postalisch entgegen und leiten diese entsprechend weiter.

Schon lange nutzen wir die elektronische Handakte und kommunizieren mit den Gerichten sowie unseren Rechtsanwaltskollegen über das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach. Auf diese Weise ist die fristgerechte und vor allem sichere Kommunikationen wie bisher gewährleistet.

Auch die Justiz ist von Corona betroffen. Die Verfahren laufen weiter. Es ist jedoch mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen. Es wurden folgende Einschränkungen bekannt gegeben

Mündliche Termine nur noch in dringenden Fällen

Die Richter sind angewiesen, mündliche Termine weitestgehend zu vermeiden und nur noch dringende Verfahren zu terminieren. Die Öffentlichkeit ist zudem aufgefordert derzeit keine Gerichtsverhandlungen zu besuchen. Außerdem sollen unabdingbare Termine durch audiovisuelle Anhörung per Tablet erfolgen.

Fristen laufen trotz Corona weiter

Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass die gesetzlich vorgesehenen Fristen außer Kraft gesetzt werden können.

„Auch in Zeiten von Corona müssen Sie im Fall einer Kündigung auch weiterhin binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage oder auf eine Klage erwidern.“

Derzeit wird diskutiert, wie auf Fristversäumnisse aufgrund der Corona-Restriktionen reagiert werden soll. Eine großzügige Praxis bei sog. Wiedereinsetzungen der Gerichte erscheint denkbar. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dies auch für gesetzlich nicht verlängerbare Fristen (sog. Notfristen) geltend wird.

Die Zwangsvollstreckung ist weitestgehend eingestellt

Der Außendienst von Gerichtsvollziehern wird ebenfalls auf dringende Maßnahmen reduziert. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie z. B.

  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Zwangsräumungen
  • Zählerwegnahme

werden derzeit nicht durchgeführt. Ausgenommen sind eilbedürftige Maßnahmen, wie z. B. in Gewaltschutzsachen.

Zustellungen werden, soweit zulässig, zur Vermeidung persönlicher Kontakte per Post vorgenommen. Die Stadt Hamburg hat angekündigt etwaige Mehrkosten (z. B. Porto) zu übernehmen.

Erhebliche Verzögerung beim DPMA, Fristen in Schutzrechtssachen bis zum 04.05.2020 verlängert

Der Dienstbetrieb des Deutschen Patent- und Markenamtes bleibt ebenfalls aufrechterhalten. Viele Mitarbeiter befinden sich im Home-Office. Es ist auch hier mit erheblichen Verzögerungen bei Markenanmeldungen zu rechnen. Dies gilt insbesondere für die Entgegennahme und Bearbeitung von schriftlichen Anträgen und Stellungnahmen.

Das DPMA bittet daher in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten auf Postsendungen an das DPMA zu verzichten und per Mail zu kommunizieren. Dies gilt jedoch nicht für Anliegen in Schutzrechtsverfahren.

Das DPMA hat die Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren bis zum 04.05.2020 verlängert. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des DPMA.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Jetzt Termin vereinbaren!

Bildquellennachweis: © AndreyPopov / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
c/o Elbkanzlei
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
040 3501 6360
info@kanzlei-bennek.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr
Kostenloser Leitfaden
Markenanmeldung
Diese 11 Fehler sollten Sie vermeiden!
Jetzt downloaden!
crosschevron-right