Markenanmeldung mit EU-Förderung: Jetzt aktiv werden & sparen
Markenanmeldung mit EU-Förderung: Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen und wollen eine EU-Marke beantragen? Dann kann der Ideas Powered for business SME Fund Ihnen wertvolle finanzielle Unterstützung bringen. Wie das funktionert und was Sie dafür benötigen, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Inhalt
- Wer ist anspruchsberechtigt?
- Muss die Anmeldung begründet werden?
- Markenanmeldung mit EU-Förderung: Wie ist der Ablauf?
- Welche Leistungen sind von dem Gutschein umfasst?
- Markenanmeldung mit EU-Förderung: Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wie können wir Ihnen bei der Antragstellung helfen
Auf Initiative der Europäischen Kommission hat die EU den sog. Ideas Powered for business SME Fund aufgelegt. Dieser Fond hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre geistigen Rechte (z. B. Markennamen) zu schützen.
Mithilfe dieses Fonds erhalten KMU bis zum 8.12.2023 eine anteilige Erstattung der amtlichen Gebühren einer Markenameldung.
Aktualisierung: Ausblick für 2024!
Der KMU Fonds 2023 erwies sich als eine herausragende Erfolgsgeschichte. Im vergangenen Jahr nutzten rund 35.000 kleine und mittelständische Unternehmen in der Europäischen Union diesen Fonds, um verschiedene Maßnahmen wie die Anmeldung von Marken und den Schutz von Designs durchzuführen.
Und hier kommt die erfreuliche Nachricht: Der Fonds wird auch im Jahr 2024 wieder aufgelegt. Ab dem 22. Januar 2024 haben Unternehmen erneut die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Marken- und Designanmeldungen einzureichen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Der Fonds richtet sich an KMU mit Sitz in der Europäischen Union. Erfasst werden Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz, je nach Anzahl der Mitarbeiter, von maximal
- 2. Mio Euro (max. 10 Mitarbeiter)
- 10 Mio Euro (max. 50 Mitarbeiter)
- 50.Mio Euro (max. 250 Mitarbeiter)
Hinweis: Erfasst werden alle Rechtsformen. Sie müssen also keine GmbH sein.
Ausgenommen sind KMU, die dieses Jahr bereits eine Förderung erhalten haben. Liegt die Förderung dagegen weiter zurück, ist (eine erneute) Förderung in 2023 weiterhin möglich.
Muss die Anmeldung begründet werden?
Nein, es sind keine Angaben zu der anzumeldenden Marke oder dem Grund der Anmeldung erforderlich. Auch Businesspläne oder Ähnliches sind nicht erforderlich.
Markenanmeldung mit EU-Förderung: Wie ist der Ablauf?
1. Gutschein beantragen
KMU mit Sitz in Deutschland stellen zunächst einen Antrag auf Förderung. Die Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Sie erhalten dann einen Gutschein. Dieser Gutschein hat eine Gültigkeit von 4 Monaten.
Wichtig: Beantragen Sie den Gutschein auf jeden Fall vor der Markenanmeldung!
2. Markenanmeldung:
Nach Erhalt des Gutscheines erfolgt die Markenanmeldung. Die amtlichen Gebühren werden Ihnen zunächst in voller Höhe in Rechnung gestellt.
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Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
3. Antrag auf Erstattung der amtlichen Gebühren:
Mit Zahlung der amtlichen Gebühren können Sie den Gutschein einlösen und die anteilige Erstattung beantragen. Die Erstattung erfolgt in der Regel binnen 14 Tagen auf Ihr Konto.
Welche Leistungen sind von dem Gutschein umfasst?
Bei Inanspruchnahme des Gutscheins werden 75% der Marken- und Geschmacksmuster-Gebühren auf EU-Ebene erstattet. Welche Gebühren im einzelnen erstattungsfähig sind können Sie hier nachlesen.
Beispiel: Anmeldung einer EU-Marke, 1 Klasse
Sie beantragen eine EU-Marke. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf 850 € (inkl. 1. Klasse). Von diesen 850 € werden Ihnen 75%, mithin 637,50 € erstattet.
In anderen Worten: Sie zahlen für Ihre Unionsmarke lediglich 212,50 € (statt 850 €)
an Anmeldegebühren.
Wichtig: Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Das bedeutet, die Gutscheine werden nach dem Datum der Antragstellung vergeben. Sind die Mittel erschöpft, können auch vor Ablauf des 8.12.2023 keine weiteren Gutscheine gewährt werden.
Markenanmeldung mit EU-Förderung: Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Antragstellung will die EU sichergehen, dass die Mittel in die richtigen Hände geraten. Sie werden daher aufgefordert, Nachweise über Ihre Umsatzsteuer-ID sowie Ihrer Bankverbindung zu erbringen.
Lassen Sie sich von einem Vertreter, z. B. Ihrem Markenanwalt, vertreten, benötigen Sie zudem eine „ehrenwörtliche Erklärung", mit der Sie die Mandatierung Ihres Vertreters bestätigen.
Wie können wir Ihnen bei der Antragstellung helfen?
Gerne übernehmen wir die Antragstellung für Sie. Hierzu benötigen wir lediglich die ausgefüllte ehrenwörtliche Erklärung von Ihnen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier.
Zudem benötigen wir
- eine Bescheinigung Ihres Finanzamtes bzgl. Ihrer Umsatzsteuer-ID-Nummer) sowie einen
- Kontoauszug (ohne Umsätze) Ihrer Bank samt Angabe Ihrer IBAN und des Namens Ihres Unternehmens.
Bereits während der Beantragung des Gutscheines bereiten wir mit Ihnen zusammen die Markenanmeldung vor. Hierzu recherchieren wir Ihre Marke auf identische oder ähnliche Treffer im Marken- und Handelsregister und erstellen zusammen mit Ihnen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Auf diese Weise können wir die Bearbeitungszeit Ihres Förderantrages sinnvoll nutzen und mit Erhalt des Gutscheins Ihre Markenanmeldung einreichen.
Nachdem Sie die Markengebühren an das Markenamt gezahlt haben, reichen wir für Sie den Erstattungsantrag ein. Sie erhalten die Erstattung dann auf Ihr Konto gutgeschrieben.
Verlieren Sie keine wertvolle Zeit! Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung auf Fördermittel.
Rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
Bildquellennachweis: Randolf Berold | panthermedia.net
Zuletzt aktualisiert: 08.01.2024