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Künstlernamen schützen lassen - Tipps vom Anwalt!

Ein Künstlername ist ein Pseudonym, das vom bürgerlichen Namen abweicht. Seine Aufgabe ist, die Privatsphäre zu schützen.

Der Künstlername garantiert außerdem einen hohen Wiedererkennungswert und hilft Künstlern, sich als Marke zu positionieren und zu etablieren.

Um eine unerlaubte Nutzung anderer auszuschließen, können Sie den Künstlernamen eintragen und schützen lassen.

Wie das funktioniert - informieren Sie sich hier.

Pseudonym schützen
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Inhalt

  1. Künstlernamen eintragen lassen
  2. Künstlernamen schützen lassen
  3. Künstlernamen schützen lassen - das müssen Sie beachten

1. Künstlernamen eintragen lassen

Es sind vor allem Personen, die künstlerische Darbietungen erbringen und in der Öffentlichkeit auftreten, die einen Künstlernamen verwenden. Dafür kann es ganz unterschiedliche Gründe geben. Manche komplizierte Klarnamen werden durch ein Pseudonym vereinfacht.

Außerdem ist ein aussagekräftiger Künstlername ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal und manifestiert das Image eines Künstlers. Nicht zuletzt schützt ein Künstlername die Privatsphäre des Künstlers und die seiner Familie.

Es ist nicht verpflichtend, den Künstlernamen in den Personalausweis oder Reisepass eintragen zu lassen. Es kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise nachweisen müssen, dass Sie tatsächlich der Künstler sind, der unter diesem Namen bestimmte Werke veröffentlicht hat.

Ausnahmsweise muss der Künstlername in den Ausweispapieren stehen, wenn Sie unter diesem Namen Reisedokumente ausstellen lassen. Ein entsprechender Antrag kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestellt werden.

Ein Nachtrag in einen vorhandenen Ausweis ist seit 2010 nicht mehr möglich, sodass Sie neue Ausweisdokumente beantragen müssen. Im Antragsformular ist ein entsprechendes Feld für den Künstlernamen vorgesehen. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Eintragung:

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie unter diesem Pseudonym seit längerer Zeit eine künstlerische oder freischaffende Tätigkeit ausüben.
  • Durch entsprechende Nachweise müssen Sie belegen, dass Sie überregional bekannt sind, zum Beispiel durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK), durch Präsenz in sozialen Netzwerken oder durch die mediale Berichterstattung.

Haben Sie Ihren Künstlernamen in den Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen, können Sie ihn unter anderem dafür nutzen, Rechnungen auszustellen, Flugtickets zu buchen, Konten zu eröffnen und ein Kfz unter diesem Namen anzumelden.

2. Künstlernamen schützen lassen

Möchten Sie Ihren Künstlernamen über private Zwecke hinaus wirtschaftlich verwerten, können Sie Ihren Künstlernamen schützen lassen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie unter Ihrem Namen Produkte vermarkten möchten.

Auch um namensrechtliche Probleme zu vermeiden und die Einzigartigkeit zu unterstreichen, sollten Sie Ihren Künstlernamen schützen lassen.

Markenrechtlich geschützt ist Ihr Künstlername, wenn Sie ihn beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) eintragen und als Marke registrieren lassen.

Besteht Ihr Künstlername aus Buchstaben, können Sie ihn als Wortmarke ins Markenregister eintragen lassen. Hat Ihr Künstlername auch grafische Bestandteile, handelt es sich um eine sogenannte Wort-Bild-Marke. Im Rahmen der Antragstellung wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist die Anmeldung erfolgreich, ist Ihr Künstlername als Marke registriert und für die Dauer von zehn Jahren vor Missbrauch und unerlaubter Fremdnutzung geschützt, wobei Sie diesen Schutzzeitraum nach Belieben verlängern lassen können.

Haben Sie Ihren Künstlernamen als Marke angemeldet und eintragen lassen, profitieren Sie von weiteren Vorteilen:

  • Sie können den Künstlernamen gewerblich nutzen.
  • Sie können unter diesem Namen Gewinne erzielen.
  • Der als Marke eingetragene Künstlername bietet einen sicheren Schutz vor Missbrauch und unerlaubter Fremdnutzung.

Denn die bloße Eintragung Ihres Künstlernamens reicht nicht aus, um juristisch gegen Namensmissbrauch und Namensdiebe vorzugehen.

Das können Sie nur, wenn Sie den Künstlernamen schützen lassen und als Marke haben registrieren lassen. Kümmern Sie sich zu spät oder gar nicht um die Anmeldung Ihres Künstlernamens, kann es passieren, dass Sie diesen Namen verlieren.

Das ist dann der Fall, wenn ein anderer Künstler schneller war und diesen Namen als Marke hat schützen lassen. Dann ist Ihnen die weitere Nutzung untersagt. Tun Sie das trotzdem, drohen eine Unterlassungsklage sowie hohe Schadenersatzforderungen.

3. Künstlernamen schützen lassen - das müssen Sie beachten

Bevor Sie Ihren Künstlernamen schützen lassen, sollten Sie diese Details kennen:

1. Umfassende Recherche vor dem Schutz

Bevor Sie Ihren Künstlernamen schützen lassen, sollten Sie eine umfassende Markenrecherche vornehmen oder von einem Anwalt durchführen lassen.

Auf diese Weise schließen Sie aus, dass Ihr Künstlername bereits verwendet wird beziehungsweise dass ältere Namensrechte bestehen.

Weder das EUIPO noch das DPMA sind zu einer Markenrecherche verpflichtet und tun das auch nicht.

2. Schutzhindernisse ausschließen

Außerdem sollten Schutzhindernisse ausgeschlossen werden. Ihr Künstlername erfüllt ein Schutzhindernis, wenn er

  • sich staatlicher Bezeichnungen bedient,
  • eine anstößige Formulierung oder Fäkalsprache enthält,
  • sich nicht von anderen Künstlernamen unterscheiden lässt oder
  • leicht irreführend oder verwechselbar ist.

Trifft eines der genannten Schutzhindernisse zu und stellen Sie dennoch einen Antrag auf Markenschutz, müssen Sie damit rechnen, dass er abgelehnt wird.

3. Regelmäßige Markenüberwachung

Auch wenn Ihr Künstlername als Marke registriert ist, sollten Sie eine regelmäßige Markenüberwachung durchführen oder durchführen lassen. Dadurch stellen Sie sicher, dass ein Wettbewerber Werke unter diesem Namen veröffentlicht, Ihren Künstlernamen als seinen ausgibt und dadurch Gewinne erwirtschaftet oder dass durch die Verwendung Ihres Namens Ihr Ruf geschädigt wird.

Abschließend ist festzuhalten, dass der bürgerliche Name und der Künstlername gleichrangig sind.

Das bedeutet, dass Sie auch mit Ihrem Künstlernamen Unterschriften leisten können, zum Beispiel beim Autokauf oder einer Kontoeröffnung. Anderes gilt für den Immobilienkauf. Hier müssen Sie mit Ihrem bürgerlichen Namen unterschreiben, weil die Eigentumsübertragung beziehungsweise der Eigentumserwerb in das Grundbuch eingetragen werden.

Sie haben Fragen zum markenrechtlichen Schutz Ihres Künstlernamens? Sie möchten uns mit der Markenrecherche oder der Anmeldung beim EUIPO oder DPMA beauftragen?

Als Anwalt können wir eine erfolgreiche Eintragung beziehungsweise Anmeldung Ihres Künstlernamens als Marke sicherstellen. Kontaktieren Sie uns!

Künstlernamen schützen lassen - wie mache ich das?

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Bildquellennachweis: © snep_photo ​ | PantherMedia

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
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Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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