• English

Markenüberwachung: Schützen und erhalten Sie Ihre Marke!

Sie fragen sich, ob und warum eine Markenüberwachung für Sie sinnvoll ist?

In unserem Blogbeitrag Markenanmeldung: Fragen, Antworten und typische Fehler haben wir bereits über die nach unserer Ansicht größten Fehler bei der Markenanmeldung berichtet.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gefahrenquellen auch nach der Eintragung lauern und wie Sie diese mit einer professionellen Markenüberwachung vermeiden können.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Alle Informationen aus dem Video und weitere Hinweise auch hier zum Nachlesen!

Inhalt

1. Die Zahl der Markenanmeldung steigt
2. Ihre Marke ist wertvoll! Erhalten Sie sie!
3. Wie kann ich meine Marke schützen?
4. Die Lösung: Eine professionelle Markenüberwachung
5. Markenüberwachung: Unterstützung vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
6. Warum ist der Widerspruch gegen eine verletzende Marke so wichtig?
7. Prüfen die Markenämter nicht, ob eine Kollision zu älteren Marken besteht?
Markenüberwachung: Zusammenfassung

1. Die Zahl der Markenanmeldung steigt

In 2018 verzeichnete das Deutsche Patent und Markenamt gut 72.000 Markenanmeldungen (s. Pressemitteilung DPMA vom 07.11.2018). Bemerkenswert ist zudem, dass die Anzahl inländischer Anmeldungen zurückgeht und die Anzahl ausländischer Anmeldungen deutlich gestiegen ist.

„EU-weit über 200.000 Markenanmeldungen pro Jahr“

Auf EU-Ebene ist das Bild ähnlich. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)  nimmt jährlich ca. 135.000 Eintragungen von Unionsmarken vor. Die Zahl der Anmeldungen ist seit 2013 von 114.000 auf 146.000 in 2018 stetig gestiegen. Davon kommen alleine aus Deutschland zuletzt 16.000 Eintragungen.

Ihre eingetragene Marke sieht sich somit einer hohen Anzahl jährlicher Neuanmeldungen gegenüber. Da die Kreativität von Markennamen nicht grenzenlos ist, ist es nur eine Frage der Zeit bis auch der Wert Ihrer Marke durch eine Neuanmeldung gefährdet wird.

2. Ihre Marke ist wertvoll! Erhalten Sie sie durch eine Markenüberwachung!

Ihre Idee, Ihr Unternehmen, Ihre Marke, dies sind Ihre größten Investitionen. Dies gilt für global Player wie SAP (geschätzter Markenwert 48,9 Mrd. US $) genauso wie Marken Ihres KMU oder Ihres Webshops. Auch wenn man sich über die Art der Berechnung des Markenwertes vortrefflich streiten kann, ist klar:

Die Marke ist Ihre (größte) Investition und sollte daher auch nach der Eintragung gegen Nachahmungen geschützt werden.

3. Wie kann ich meine Marke schützen?

Um die Marke bestmöglich zu schützen, sollten Sie gegen jede Etablierung von identischen oder ähnlichen Marken zur Wehr setzen. Dies, am besten möglichst frühzeitig und konsequent.

Gerne übernehmen wir Ihre Markenüberwachung!
Gerne übernehmen wir Ihre Markenüberwachung! Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Schnelles Handeln ist gefragt. Ihr Markenschutz leidet, wenn Sie die Existenz ähnlicher Marken über einen längeren Zeitraum einfach so hinnehmen. Das bedeutet:

Markenüberwachung: Halten Sie den Markt und Ihre Mitbewerber im Auge!

Sie kennen Ihren Markt und Ihre Mitbewerber am besten. Sie können daher selbst abschätzen, wo mögliche Gefahrenquellen drohen. Zudem helfen die üblichen Datenbanken. Suchen Sie auf Google, Yahoo oder Bing nach ihrem Markennamen und werten Sie die Treffer aus. Recherchieren Sie zudem in Handelsregistern nach etwaig relevanten Neueintragungen.

Prüfen Sie auch regelmäßig, welche möglicherweise kritischen Domains neu vergeben werden. Auf diese Weise können Sie mögliche Kollisionen erkennen und Mittel ergreifen.

Die Überwachung in Eigenregie hat jedoch folgende Nachteile:

  • Jede Suche in Eigenregie ist sehr zeitaufwendig. Zeit, die Sie besser in das Wachstum Ihres Unternehmens investieren könnten.
  • Die Priorität Ihrer Suche wird mit der Zeit abnehmen.
  • Herkömmliche Suchmaschinen können lediglich identische Übereinstimmungen erkennen.
  • Ähnliche und die Gefahr von Verwechslungen begründende Markennamen, sind so häufig nicht zu entdecken.
  • Auch wird nicht berücksichtigt, dass Marken aus unterschiedlichen Sprachen trotz unterschiedlicher Schreibweise ähnlich ausgesprochen werden können.
  • Wort-Bild- bzw. reine Bildmarken werden nicht erfasst.
  • Verletzungen werden erst nach Eintragung überhaupt wahrgenommen. Für einen Widerspruch ist es dann bereits zu spät.

4. Die Lösung: Eine professionelle Markenüberwachung

Um Ihre Investition in die Marke und ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft zu sichern, sind Sie gut beraten eine professionelle Markenüberwachung einzurichten. Nur durch diese Überwachung können Sie verhindern, dass ähnliche oder gar identische Marken eingetragen werden und somit den Wert Ihrer Marke negativ beeinträchtigen.

5. Markenüberwachung: Unterstützung vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überwachen wir gerne Ihre Marke. Wir beauftragen einen professionellen Suchdienst. Dieser prüft

  • die nationalen Markenregister,
  • das Internet,
  • Social Media Accounts,
  • Handelsregistereintragungen,
  • Neuanmeldung für Internetdomains u.a.

automatisiert und regelmäßig. Wir erhalten umgehend Kenntnis von möglichen Gefahren für Ihre Marke und erstellen konkrete Handlungsempfehlungen.

Auf diese Weise ist es uns möglich, bereits bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist tätig zu werden. Zum Beispiel können wir der Eintragung der gegnerischen Marke widersprechen und so deren Eintragung in das Markenregister verhindern.

Gerne übernehmen wir Ihre professionelle Markenüberwachung!

Jetzt Termin vereinbaren!

6. Warum ist der Widerspruch gegen eine verletzende Marke so wichtig?

Wird Ihre Marke von einem Mitbewerber verletzt, ist der Widerspruch das Mittel der Wahl. Durch den Widerspruch können Sie die Eintragung der gegnerischen Marke verhindern. Er hilft Ihnen bares Geld zu sparen. Die amtlichen Gebühren für das gesamte Widerspruchsverfahren betragen 120 € bei einer DE-Marke bzw. 320 € bei einer EU-Marke. Der Widerspruch kann nur innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung erhoben werden. Ist die Marke bereits eingetragen, müssen Sie statt des Widerspruchs Klage erheben.

Es folgt dann ein ordentliches Gerichtsverfahren, ggfs. über mehrere Instanzen und zu deutlich höheren Prozesskosten. Während das Widerspruchsverfahren dauert in der Regel wenige Monate dauert, droht Ihnen eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung. Zudem hat es sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen, mögliche Verletzungen bereits vor Markeneintragung abzuwehren.

Warum? Nun, der Anmelder hat zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Regel noch keine allzu großen Kosten gehabt und kann relativ günstig einen neuen Markennamen wählen. Hat er im Vertrauen auf die Eintragung jedoch weitere Investitionen getätigt, wird er versuchen diese Investitionen weiter zu verteidigen.

7. Prüfen die Markenämter nicht, ob eine Kollision zu älteren Marken besteht?

Leider nein, die Markenämter haben einen einfachen Auftrag. Sie sollen die Eintragung von Marken vornehmen. Ihr Prüfauftrag endet mit der Feststellung, dass keine absoluten Eintragungshindernisse bestehen, wie z. B.

  • Der Marke fehlt jegliche Unterscheidungskraft
  • Markenname ist ausschließlich beschreibend
  • Marke besteht aus Zeichen, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich geworden sind (§ 8 MarkenG)

Eine Prüfung auf mögliche Markenkollisionen erfolgt nicht.

Markenüberwachung: Zusammenfassung

Die professionelle Markenüberwachung hat folgende Vorteile:

  • Ihr Überwachungsaufwand beschränkt sich auf das Lesen unserer Mails
  • Sie erhalten vor Ihren Mitbewerber Kenntnis von der Anmeldung.
  • Sie können der Markenanmeldung widersprechen. Abmahnungen sind nicht erforderlich
  • Es fallen keine Personalkosten für die Überwachung an
  • Die Beratungskosten reduzieren sich erheblich (Widerspruch ist günstiger als Abmahnung)
  • Die Widerstandsbereitschaft Ihres Mitbewerbers ist gering, da er in der Regel erst nach Eintragung der Marke weitere Investitionen tätig.
  • Auch Farbmarken werden überwacht.

Beauftragen Sie uns noch heute mit der Überwachung Ihrer Marke!

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Jetzt Termin vereinbaren!

Bildquellennachweis: © cherezoff / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
c/o Elbkanzlei
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
040 3501 6360
info@kanzlei-bennek.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr
Kostenloser Leitfaden
Markenanmeldung
Diese 11 Fehler sollten Sie vermeiden!
Jetzt downloaden!
crosschevron-right