• English

Gerichtliches Mahnverfahren: 7 Tipps im Umgang mit offenen Rechnungen

Denken Sie über ein gerichtliches Mahnverfahren nach? Sie haben Ihre Leistung erbracht, aber Ihr Kunde zahlt trotz wiederholter Aufforderung nicht? Dann empfiehlt sich die Beantragung eines Mahnbescheides.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema gerichtliches Mahnverfahren? 
Haben Sie weitere Fragen zum Thema gerichtliches Mahnverfahren? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Durch Beantragung eines Mahnbescheides können Sie Ihre Forderung bereits in knapp 2 Monaten rechtssicher feststellen lassen und das bereits ab 32,00 € Gerichtskosten.

Bereits mit Beantragung des Mahnbescheides können Sie den Eintritt der Verjährung verhindern.

Auch aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie 30 Jahre lang vollstrecken.

Wollen Sie also eine berechtigte Forderung schnellstmöglich und zu möglichst geringen Kosten titulieren, ist das gerichtliche Mahnverfahren das Mittel der Wahl.

Inhaltsverzeichnis

1. Wie ist ein gerichtliches Mahnverfahren aufgebaut?
2. Welche Vorteile hat ein gerichtliches Mahnverfahren?
3. Was sind die Nachteile?
4. Welche Alternativen gibt es zum gerichtlichen Mahnverfahren
5. Was ist im Falle eines Widerspruches zu beachten?
6. Welche Kosten entstehen im gerichtlichen Mahnverfahren?
7. Welches Mahngericht ist für mich zuständig?
8. Gerichtliches Mahnverfahren: Wie können wir Ihnen helfen?
9. FAQ

1. Wie ist ein gerichtliches Mahnverfahren aufgebaut?

Das gerichtliche Mahnverfahren besteht aus zwei Teilen:

  1. Dem Mahnbescheid und
  2. dem Vollstreckungsbescheid.

Zunächst wird der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Dieser wird dem säumigen Vertragspartner zugestellt. Mit Zustellung des Mahnbescheides stellt Ihnen das Mahngericht Gerichtskosten in Rechnung.

Wichtig: Das Mahngericht prüft lediglich, ob Ihr Antrag formal in Ordnung ist. Eine rechtliche Bewertung Ihrer Forderung findet nicht statt.

Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Antragsgegner 14-Tage Zeit, um den Mahnbescheid zu prüfen. In Praxis führt bereits die Zustellung des Mahnbescheides oftmals zu einer Zahlung. Kann der Kunde die Zahlung nicht auf einmal oder sofort begleichen, hat er jetzt die Möglichkeit mit Ihnen über eine Ratenzahlung oder Stundung zu verhandeln.

Hält der Kunde dagegen Ihre Forderung für nicht berechtigt, wird er binnen dieser Frist Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann, muss aber nicht begründet werden.

Das Mahngericht informiert Sie über den Widerspruch. Wurden keine Gründe für den Widerspruch angeben, empfiehlt es sich bei dem Kunden nachzufragen. Sie haben nun die Möglichkeit, das Verfahren fortzuführen. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen können Sie bereits durch Setzen eines Häkchens mit dem Mahnbescheidsantrag verbinden. Das Mahngericht fordert Sie sodann auf weitere Gerichtskosten zu zahlen. Anschließend beginnt ein klassisches Gerichtsverfahren.

Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Wichtig: Der Antrag ist erst binnen 14 Tagen ab Zustellung zulässig. Das genaue Datum wird Ihnen vom Mahngericht mitgeteilt. Legen Sie verfrüht Einspruch ein, wird dieser zurückgewiesen und Sie müssen erneut einen Antrag stellt.

Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner Einspruch einzulegen. Dies sollte er ebenfalls binnen 14 Tagen ab Zustellung tun. Ein verspäteter Einspruch ist zwar zulässig, hat aber nur dann Erfolg, wenn die Verspätung nicht zu vertreten ist.

Mit Zustellung des Vollstreckungsbescheides endet das Mahnverfahren. Sie haben dann einen vollstreckbaren Titel.

2. Welche Vorteile hat ein gerichtliches Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren hat 3 wesentliche Vorteile:

2.1. Zeitersparnis

Das gerichtliche Mahnverfahren ist wesentlich schneller als das Klagverfahren. Zu den gesetzlich vorgesehenen Widerspruchs- bzw. Einspruchsfristen von jeweils 14 Tagen kommen lediglich die Postlauf- und Bearbeitungszeiten. Auf diese Weise können Sie bereits binnen knapp 2 Monaten einen vollstreckbaren Titel in den Händen halten.

Andere gerichtliche Verfahren dauern hingegen selten unter 6 Monaten. Zudem sehen diese in aller Regel auch eine mündliche Verhandlung vor, wodurch weitere (Reise-)Kosten entstehen können. Zudem hat die Gegenseite durch Fristverlängerungsanträge die Möglichkeit das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Dies ist gerade bei zahlungsunfähigen Schuldnern eine beliebte Taktik.

Diese Zeitersparnis ist gerade bei der Zwangsvollstreckung von großer Bedeutung. Denn da gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

2.2. Kostenersparnis

Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens sind deutlich geringer. Auch hier hängt die Höhe der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von dem Wert Ihrer Forderung ab.

Während in einem gerichtlichen Mahnverfahren Gerichtskosten in Höhe von 3,0 Gebühren anfallen, sind diese beim Mahnverfahren auf 0,5 Gebühren (mindestens jedoch 32,00 €) reduziert. Dies entspricht einer stolzen Ersparnis von 1/6.

Es besteht kein Anwaltszwang. Sie bzw. Ihre Buchhaltung können den Mahnbescheid also ohne weiteres selbst beantragen. Dies gilt auch dann, wenn die Forderung über 5.000 € beträgt und somit in einem gerichtlichen Klagverfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist.

Hinweis: Auch wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, bleibt es bei einer Kostenersparnis.

Der Rechtsanwalt erhält für den Mahnantrag 1,0 und für den Vollstreckungsbescheid 0,5 Gebühren (jeweils zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer). Im Vergleich dazu werden im gerichtlichen Klagverfahren bereits mit Klagerhebung 1,3 Gebühren fällig. Kommt es im weiteren Verlauf zu einer mündlichen Verhandlung kommen weitere 1,2 Gebühren ((jeweils zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer) fällig. Kurzum: Der Anwalt verdient im Mahnverfahren 1,5, im Klagverfahren 2,5 Gebühren. Auch hier eine satte Ersparnis von 1,0 Gebühren.

2.3. Automatisiertes Verfahren, Formularzwang

Das gerichtliche Mahnverfahren ist weit möglichst automatisiert. Die Anträge können auch ohne große Vorkenntnisse in wenigen Minuten online erstellt werden.

3. Was sind die Nachteile?

Die vorgenannten Vorteile gelten nur, wenn der Gegner den Mahnbescheid hinnimmt; also keinen Widerspruch einlegt.

Im Falle eines Widerspruches folgt mit dem sog. streitigen Verfahren ein normales gerichtliches Klagverfahren. Jegliche Zeit- und Kostenersparnis ist dann dahin. Schlimmer noch: Durch die Beantragung eines Mahnbescheides haben Sie u. U. bereits wertvolle Zeit verloren. Mit Eingang des Widerspruches verweist das Mahngericht an das örtliche zuständige Gericht (in der Regel der Wohnsitz Ihres Schuldners). Bis zur Eröffnung des streitigen Verfahrens vergehen oftmals mehrere Wochen.

Mit Zugang des Widerspruches folgt in aller Regel das streitige Verfahren. Sie müssen werden dann aufgefordert die hierfür erforderlichen Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 3,0 Gebühren einzuzahlen. Die bereits mit Antrag des Mahnbescheides von Ihnen bezahlten 0,5 Gebühren im Mahnverfahren werden jedoch angerechnet.

Da der Widerspruch genau wie der Mahnbescheid selbst nicht dem Anwaltszwang unterliegt, kann auch Ihr Kunde ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen widersprechen. Eine rechtliche Prüfung, der Erfolgsaussichten eines etwaigen Widerspruches durch einen Rechtsanwalt findet somit regelmäßig nicht statt.

Das Mahnverfahren eignet sich nur für Zahlungsforderungen. Soll neben einer Zahlung auch noch etwas herausgegeben werden oder ist die Zahlung nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines Gegenstandes (Zahlung Kaufpreis gegen Herausgabe der Ware) möglich, sollten Sie direkt Klage erheben.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema gerichtliches Mahnverfahren oder benötigen eine rechtliche Beratung?

Jetzt Termin vereinbaren!

4. Welche Alternativen gibt es zum gerichtlichen Mahnverfahren

Natürlich das Klagverfahren, allerdings mit den genannten Nachteilen.

Als echte Alternative ist eine notarielles Schuldanerkenntnis zu nennen, in dem sich der Kunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Je nach Verfügbarkeit des Notars, kann somit Ihre Forderung noch am gleichen Tag rechtssicher und sofort vollstreckbar festgestellt werden. Natürlich setzt dies voraus, die Mitarbeit Ihres Kunden voraus:

Dieser muss nicht nur bereits sein, solches erklären zu wollen. Er muss sich zudem auch zu einem Notar begeben und die Kosten des Notars übernehmen.

Mit ein wenig handwerklichem Geschick und Überzeugungsarbeit kann dies jedoch gelingen.

5. Was ist im Falle eines Widerspruches zu beachten?

Mit Zugang des Widerspruchs prüft das Mahngericht, ob Sie einen sog. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt haben. In der Regel haben Sie das bereits mit Beantragung des Mahnbescheides gestellt. Andernfalls können Sie den Antrag nun stellen.

Das streitige Gericht bestätigt dann den Eingang des Verfahrens und fordert Sie zugleich auf, den Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen. Diese sog. Anspruchsbegründung entspricht einer Klagschrift. Sie müssen dem Gericht also mitteilen, was Sie genau beantragen wollen und warum Sie glauben die Forderung beanspruchen zu können. Beträgt die Forderung mehr als 5.000 € müssen Sie sich ab jetzt anwaltlich vertreten lassen (Ihr Kunde natürlich auch).

Achtung: Es ist möglich Ihrer Forderung ganz oder auch nur teilweise (z. B. in Höhe der Zinsen oder Mahnkosten) zu widersprechen. Hier gilt es genau zu schauen, ob sich ein Widerspruch lohnt. Zudem sollte bezüglich der nicht widersprochenen Forderungen ein (Teil-)Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

6. Welche Kosten entstehen im gerichtlichen Mahnverfahren?

Im gerichtlichen Mahnverfahren fallen Gerichtskosten und – im Falle einer Beauftragung – Rechtsanwaltskosten an.

Die Gerichtskosten betragen 0,5 Gebühren, mindestens jedoch 32,00 €. Die Rechtsanwaltskosten betragen 1,0 Gebühren für den Mahnbescheid und 0,5 Gebühren für den Vollstreckungsbescheid (jeweils zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer). Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Höhe Ihrer Forderung.

StreitwertGerichtskosten RA-Gebühren
Mahnbescheid
RA-Gebühren
Vollstreckungsbescheid
          500,00 €  32,00 € 45,00 € 22,50 € 
      1.000,00 €  32,00 € 80,00 € 40,00 € 
      1.500,00 €  35,50 € 115,00 € 57,50 € 
      2.000,00 €  44,50 € 150,00 € 75,00 € 
      3.000,00 €  54,00 € 201,00 € 100,50 € 
      4.000,00 €  63,50 € 252,00 € 126,00 € 
      5.000,00 €  73,00 € 303,00 € 151,50 € 
      6.000,00 €  82,50 € 354,00 € 177,00 € 
      7.000,00 €  92,00 € 405,00 € 202,50 € 
      8.000,00 €  101,50 € 456,00 € 228,00 € 
      9.000,00 €  111,00 € 507,00 € 253,50 € 
    10.000,00 €  120,50 € 558,00 € 279,00 € 
    13.000,00 €  133,50 € 604,00 € 302,00 € 
    16.000,00 €  146,50 € 650,00 € 325,00 € 
    19.000,00 €  159,50 € 696,00 € 348,00 € 
    22.000,00 €  172,50 € 724,00 € 362,00 € 
    25.000,00 €  185,50 € 788,00 € 394,00 € 
    30.000,00 €  203,00 € 863,00 € 431,50 € 
    35.000,00 €  220,50 € 938,00 € 469,00 € 
    40.000,00 €  238,00 € 1.013,00 € 506,50 € 
    45.000,00 €  255,50 € 1.088,00 € 544,00 € 
    50.000,00 €  273,00 € 1.163,00 € 581,50 € 

7. Welches Mahngericht ist für mich zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Ort Ihres Wohn- oder Geschäftssitzes, genauer gesagt, dem Bundesland, in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten. Aus derzeit gibt es folgende Mahngerichte:

Baden-Württemberg beim Amtsgericht Stuttgart
Bayernbeim Amtsgericht Coburg
Berlinbeim Amtsgericht Wedding
Brandenburgbeim Amtsgericht Wedding
Bremenbeim Amtsgericht Bremen
Hamburgbeim Amtsgericht Hamburg-Altona
Hessenbeim Amtsgericht Hünfeld
Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Hamburg-Altona
Niedersachsenbeim Amtsgericht Uelzen
Nordrhein-WestfalenOLG-Bezirk Köln: beim Amtsgericht Euskirchen
Im Übrigen: beim Amtsgericht Hagen
Rheinland-Pfalzbeim Amtsgericht Mayen
Saarlandbeim Amtsgericht Mayen
Sachsenbeim Amtsgericht Aschersleben
Sachsen-Anhaltbeim Amtsgericht Aschersleben
Schleswig-Holsteinbeim Amtsgericht Schleswig
Thüringenbeim Amtsgericht Aschersleben

8. Gerichtliches Mahnverfahren: Wie können wir Ihnen helfen?

Als Rechtsanwalt kann ich Sie rechtzeitig vor Beantragung des Mahnbescheides über die passende Strategie beraten. Profitieren Sie von meiner Erfahrung aus über 10.000 Mahnverfahren.

So kann es sich empfehlen, den Kunden vor Einleitung des Mahnbefahrens außergerichtlich durch Anwaltsschreiben zur Zahlung aufzufordern. Erfahrungsgemäß haben diese Schreiben mehr Erfolg, als Ihre eigenen Versuche.

Durch unsere Softwarelösungen können wir viel schneller mit den Gerichten kommunizieren. Sie müssen nicht mühsam einen Online-Mahnantrag ausfüllen. Wir können Ihre Forderung direkt aus Ihrer Buchhaltung übernehmen und per Schnittstelle in unser System einpflegen.

Einmal eingepflegt, Mittels der neuesten Anwaltssoftware kann Ihre Forderung in wenigen Minuten inkl. Zinsen und sonstigen Kosten an das Mahngericht übermittelt werden. Sie gewinnen so wertvolle Zeit, da der Antrag nicht erst mühsam bei Gericht eingelesen werden muss. Die über einen Rechtsanwalt eingereichten Anträge werden in der Regel bereits am nächsten Werktage vom Mahngericht zur Zustellung gebracht.

Durch Gestaltung Ihrer AGB können wir zudem eine für Sie vorteilhafte Situation schaffen, indem wir z. B. im kaufmännischen Verkehr den Gerichtsort zu Ihren Gunsten anpassen und dadurch Reisekosten verhindern.

Sollte sich die Anschrift des Kunden geändert haben, ermitteln wir die neue Anschrift für Sie.

Im Falle eines Widerspruches sind wir bereits voll im Boot und können den Anspruch bereits vor der gerichtlichen Aufforderung begründen oder mit dem Kunden über eine Lösung in Verhandlung treten. So verlieren Sie auch hier keine wertvolle Zeit.

Übrigens: Beträgt der Wert Ihrer Forderung mehr als 5.000 € besteht nunmehr Anwaltszwang.

9. FAQ

Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

Ein gerichtliches Mahnverfahren besteht aus Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Der Mahnbescheid wird beantragt, dem Schuldner zugestellt und erfordert Gerichtskosten. Bei Widerspruch startet ein normales Gerichtsverfahren.

Wie hoch sind die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren?

Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen:

Gerichtskosten:

- Im Mahnverfahren: 0,5 Gebühren, mindestens 32,00 €.
- Im Vollstreckungsbescheid: 0,5 Gebühren.
- Abhängig von der Forderungshöhe.

Anwaltskosten (bei Beauftragung):

- Mahnbescheid: 1,0 Gebühren.
- Vollstreckungsbescheid: 0,5 Gebühren.
- Abhängig von der Forderungshöhe.

Wann kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren?

Ein gerichtliches Mahnverfahren tritt auf, wenn eine Forderung nicht beglichen wird und man diese rechtssicher feststellen möchte. Dies kann der Fall sein, wenn Kunden trotz wiederholter Aufforderungen nicht zahlen. Durch Beantragung eines Mahnbescheids können Sie die Forderung in etwa 2 Monaten feststellen lassen.

Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?

Die Kosten für den Mahnbescheid werden vom Antragsteller, also der Person oder dem Unternehmen, das das gerichtliche Mahnverfahren beantragt, getragen. Diese Kosten variieren je nach Höhe der Forderung, betragen jedoch mindestens 32,00 € Gerichtskosten. Rechtsanwaltskosten können zusätzlich anfallen, wenn ein Anwalt mit der Antragstellung beauftragt wird.

Was sind die Vor- und Nachteile eines gerichtlichen Mahnverfahrens?

Vorteile eines gerichtlichen Mahnverfahrens:

- Schnelligkeit: Es ist wesentlich schneller als das Klagverfahren und kann in etwa 2 Monaten zu einem vollstreckbaren Titel führen.
- Kostenersparnis: Die Gerichtskosten sind geringer als bei einem Klageverfahren.
- Automatisiertes Verfahren: Anträge können einfach online erstellt werden.

Nachteile:

- Widerspruch führt zum streitigen Verfahren: Bei Widerspruch folgt ein normales Klageverfahren mit höheren Kosten und längerer Dauer.
- Keine umfassende rechtliche Prüfung: Der Mahnbescheid prüft nur formale Aspekte, keine rechtliche Bewertung der Forderung.
- Geeignet nur für Zahlungsforderungen: Bei komplexeren Ansprüchen oder Herausgabe von Gegenständen ist Klage ratsam.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Jetzt Termin vereinbaren!

Bildquellennachweis: © Randolf Berold / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
c/o Elbkanzlei
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
040 3501 6360
info@kanzlei-bennek.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr
Kostenloser Leitfaden
Markenanmeldung
Diese 11 Fehler sollten Sie vermeiden!
Jetzt downloaden!
crosschevron-right