Einen Firmennamen schützen lassen? So geht's richtig!
Der Firmenname ist für jedes Unternehmen weit mehr als nur eine formale Bezeichnung. Er ist ein entscheidender Bestandteil der Markenidentität, vermittelt Seriosität und bildet die Grundlage für den geschäftlichen Erfolg.

Gleichzeitig ist er angreifbar, wenn er nicht rechtlich abgesichert wird. Viele Unternehmer unterschätzen, wie schnell es zu Konflikten kommen kann, beispielsweise durch Nachahmer, verwechslungsfähige Namensnutzungen oder Abmahnungen wegen Markenverletzung.
Gerade in der Gründungsphase oder bei einer Expansion ist es deshalb essenziell, den Firmennamen gezielt zu schützen. Die rechtlichen Möglichkeiten reichen dabei von der Eintragung ins Handelsregister bis hin zum umfassenden Markenschutz durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Letzterer bietet den stärksten Schutz und sorgt dafür, dass Sie Ihr Namensrecht konsequent durchsetzen können.
In diesem Beitrag informiert der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Marco Bennek über die Bedeutung eines geschützten Firmennamens, die verschiedenen rechtlichen Schutzarten, die bei der Anmeldung zu beachtenden Schritte und die möglichen Kosten. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie unsere Kanzlei Sie dabei unterstützt, Ihren Namen langfristig rechtssicher zu etablieren.
Alle Informationen aus dem Video finden Sie auch noch einmal ausführlich zum Nachlesen in diesem Beitrag!
Inhalt
Warum ist es wichtig, einen Firmennamen schützen zu lassen?
Wenn Kunden nach einer Dienstleistung oder einem Produkt suchen, dann ist der Firmenname oft der erste Eindruck, den sie von einem Unternehmen gewinnen. Er trägt entscheidend zur Identität und Wahrnehmung einer Marke bei. Mit einem Firmennamen verbinden Kunden häufig die Qualität eines Produkts oder einer Marke und differenzieren Produkte und Dienstleistungen von denen eines Mitbewerbers im gleichen Segment. Ein Firmenname sollte daher gut gewählt werden, um Professionalität, Vertrauen und Differenzierung zu vermitteln. Ein gelungener Firmenname ist das Aushängeschild eines jeden Unternehmens.
Zum anderen ist der Firmenname als Aushängeschild und Wirtschaftsgut vor dem Zugriff anderer Unternehmen und Mitbewerber zu schützen, gerade in der Gründungsphase oder bei der Expansion in neue Märkte.
Schutz vor Nachahmung durch Wettbewerber
Ein einmal erfolgreich etablierter Firmenname zieht unweigerlich Nachahmer an. Gerade in hart umkämpften Branchen versuchen Mitbewerber, von Ihrer Reputation zu profitieren, sei es durch ähnlich klingende Namen, fast identische Logos oder verwirrende Domainnamen. Nur ein rechtlich geschützter Firmenname ermöglicht es Ihnen, effektiv gegen solche unlauteren Methoden vorzugehen. Sie können sich auf Ihr exklusives Nutzungsrecht berufen und notfalls juristische Schritte einleiten, um Ihre Marke zu verteidigen.
Abmahnungen und Unterlassungsklagen wirksam vermeiden
Ohne einen rechtlich gesicherten Schutz besteht die Gefahr, dass ein anderes Unternehmen den gleichen oder einen ähnlichen Namen rechtmäßig schützen lässt. In diesem Fall drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und sogar gerichtliche Verfahren. Die Folge kann darin bestehen, dass Sie Ihren Namen ändern müssen, Marketingmaterialien vernichten und unter Umständen Schadensersatz leisten müssen. All das lässt sich durch einen frühzeitigen und strategisch geplanten Namensschutz vermeiden.
Frühzeitiger Schutz bewahrt vor Risiken und Konflikten
Viele Unternehmer unterschätzen die Risiken, die mit einem ungeschützten Firmennamen einhergehen. Eine Markenanmeldung oder eine umfassende rechtliche Prüfung ist daher nicht nur ratsam, sondern essenziell. Wer früh handelt, sichert sich Exklusivrechte und schützt sein Unternehmen langfristig.
Ihre Anwaltskanzlei für Markenschutz und Markenrecht
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Marco Bennek unterstützt Sie dabei, Ihren Firmennamen professionell abzusichern. Wir übernehmen alle Leistungen von der Recherche zur Verfügbarkeit bis zur vollständigen Markenanmeldung. Wir prüfen, ob der gewünschte Name schutzfähig ist, beraten Sie zur optimalen Markenstrategie und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei europäischen und internationalen Stellen. Dabei behalten wir nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch Ihre unternehmerischen Ziele im Blick.
Mit der rechtlichen Expertise von Marco Bennek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, und einem strukturierten Schutzkonzept stärken Sie Ihre unternehmerische Basis und minimieren spätere Konflikte. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihren Firmennamen rechtssicher schützen möchten.
Ist ein Firmenname überhaupt schutzfähig?
Wer ein Unternehmen gründet oder eine neue Marke aufbaut, stellt sich früher oder später die Frage, ob der gewählte Name rechtlich geschützt werden kann. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist ein Schutz möglich. Allerdings gibt es dafür bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die unbedingt beachtet werden sollten. Nicht jeder Name genießt automatisch rechtlichen Schutz. Ein gut klingender Name allein reicht nicht aus, wenn er rechtlich angreifbar ist.
Gerne übernehmen wir die Überprüfung für Sie!
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
Rechtliche Grundlagen für den Schutz von Firmennamen
In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Möglichkeiten, einen Firmennamen zu schützen. Die wichtigsten Grundlagen finden sich im Markengesetz (MarkenG) und im Handelsgesetzbuch (HGB). Entscheidend ist, wie der Name verwendet wird und ob er ausreichend unterscheidungskräftig ist. Fantasievolle und individuelle Bezeichnungen haben dabei grundsätzlich bessere Chancen als rein beschreibende Begriffe.
Damit ein Firmenname rechtlich durchsetzbar ist, muss er im geschäftlichen Verkehr eindeutig zugeordnet werden können. Namen, die lediglich allgemeine Gattungsbegriffe enthalten oder auf bereits geschützte Kennzeichen verweisen, erfüllen diese Voraussetzung meist nicht.
Welche Schutzarten grundsätzlich möglich sind
Der Schutz eines Firmennamens kann sich aus unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen ergeben. Dazu gehören unter anderem der firmenrechtliche Schutz durch Eintragung ins Handelsregister, der Schutz als Marke durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie die Nutzung eines Namens im geschäftlichen Verkehr. Auch der Schutz durch Internet-Domains oder durch wettbewerbsrechtliche Vorschriften kann in bestimmten Fällen eine Rolle spielen.
Welche dieser Schutzarten im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt stark von der Art des Unternehmens, der geplanten Nutzung und dem geografischen Wirkungskreis ab. Eine fundierte rechtliche Einschätzung ist deshalb immer empfehlenswert, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Schutz ist möglich, aber nicht immer garantiert
Ein Firmenname kann rechtlich geschützt werden, dieser Schutz entsteht jedoch nicht von selbst. Nur wer die nötigen Voraussetzungen kennt und die passenden Schritte einleitet, kann sein Unternehmen wirksam absichern. Dabei lohnt sich eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt, um späteren Konflikten vorzubeugen und die besten Schutzmöglichkeiten auszuschöpfen.
Welche Möglichkeiten gibt es, einen Firmennamen rechtlich zu schützen?
Wer einen Firmennamen entwickelt, investiert meist viel Kreativität, Strategie und Zeit. Umso wichtiger ist es, diesen Namen rechtlich zu sichern. Denn ohne wirksamen Schutz besteht die Gefahr, dass Dritte den Namen übernehmen oder sogar rechtlich gegen dessen Nutzung vorgehen. Es gibt verschiedene Wege, einen Firmennamen zu schützen. Der Markenschutz ist dabei der mit Abstand stärkste und wirkungsvollste Mechanismus.
Eintragung ins Handelsregister als erster Schritt
Für viele Unternehmen beginnt der Namensschutz mit dieser Eintragung. Diese Eintragung bietet dem Unternehmen einen gewissen Schutz im geschäftlichen Verkehr, insbesondere gegenüber anderen Firmen im selben regionalen Umfeld. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG ist die Eintragung sogar gesetzlich verpflichtend, da sie den Regelungen des Handelsgesetzbuches unterliegen. Auch für eingetragene Kaufleute ist die Eintragung zwingend erforderlich. Selbst Freiberufler und kleinere Unternehmen entscheiden sich aus Gründen der Seriosität oder Sichtbarkeit oft freiwillig dafür, ihren Firmennamen eintragen zu lassen.
Allerdings bietet das Handelsregister allein keinen umfassenden Rechtsschutz. Er schützt den Firmennamen lediglich regional und innerhalb der jeweiligen Branche vor identischen oder sehr ähnlichen Bezeichnungen. Der Schutz greift außerdem nur, wenn im räumlichen und wirtschaftlichen Umfeld tatsächlich eine konkrete Verwechslungsgefahr besteht.
Die Handelsregistereintragung schützt den Firmennamen außerdem nur insoweit, wie er als Unternehmenskennzeichen verwendet wird. Im Gegensatz zu einer Marke kann er nicht für konkrete Waren oder Dienstleistungen geschützt werden und ist somit bei Online-Auftritten oder in anderen Branchen oft nicht ausreichend. Wer überregional agiert, online aktiv ist oder einen prägnanten Namen langfristig sichern möchte, sollte sich daher nicht allein auf das Handelsregister verlassen.
Im Rahmen einer rechtlichen Beratung prüft Rechtsanwalt Marco Bennek nicht nur markenrechtliche Eintragungen, sondern nimmt auch Einsicht ins Handelsregister. Denn auch dort können sich bereits Unternehmen befinden, die den gewünschten Namen verwenden, auch wenn sie ihn nicht markenrechtlich haben schützen lassen. Solche Treffer können im späteren Verlauf rechtlich problematisch werden und sollten daher frühzeitig erkannt und bewertet werden.
Markenschutz bietet umfassende Sicherheit
Der effektivste und rechtssicherste Schutz eines Firmennamens entsteht durch die Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Eine eingetragene Marke verschafft Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht für bestimmte Waren oder Dienstleistungen und gilt unabhängig vom Unternehmenssitz deutschlandweit oder sogar international.
Gerade im digitalen Zeitalter, in dem Unternehmen häufig eine überregionale Reichweite erzielen, ist der Markenschutz unverzichtbar. Er sichert nicht nur den Firmennamen selbst, sondern auch damit verknüpfte Logos, Domains oder Produktnamen. Eine registrierte Marke kann auch gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer durchgesetzt werden und bietet somit die stärkste rechtliche Grundlage für den Schutz Ihrer geschäftlichen Identität.
Domainnamen als ergänzende Schutzmaßnahme
Auch die Registrierung des passenden Domainnamens ist ein wichtiger Bestandteil der Schutzstrategie. Sie verhindert, dass Dritte Ihre Webadresse blockieren oder unter einem ähnlichen Namen auftreten. Allerdings bietet die Domainregistrierung allein keinen vollwertigen rechtlichen Schutz. Ohne begleitenden Markenschutz kann ein Domainname im Streitfall oft nicht wirksam verteidigt werden. Umgekehrt kann eine eingetragene Marke Ihnen dabei helfen, irreführende Domains durch Dritte löschen oder auf sich übertragen zu lassen.
Tipp: Überprüfen Sie zeitnah, ob Domains mit Ihrem Firmennamen und den gewünschten Domain-Endungen noch verfügbar sind oder ob es Domains gibt, die sich nur in zwei, drei Buchstaben unterscheiden.
Kombination aus Schutzformen ist entscheidend
Die verschiedenen Schutzmechanismen können sich sinnvoll ergänzen. Es geht also nicht darum, die „richtige” Schutzart zu wählen. Vielmehr ist es in einer Analyse zu bestimmen, welche Schutzarten kombiniert werden müssen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Eintragungen ins Handelsregister, Markenschutz und Domainregistrierungen erfüllen jeweils eigene Funktionen. Um Ihren Firmennamen umfassend und durchsetzbar zu schützen, sollten Sie jedoch eine Markenanmeldung als zentralen Baustein durchführen. Sie bietet die größte geografische Reichweite und die stärksten rechtlichen Ansprüche bei Verstößen.
Wie lässt sich mein Firmenname richtig schützen?
Ein rechtlich geschützter Firmenname ist ein zentraler Bestandteil einer jeden erfolgreichen Unternehmensidentität. Um diesen Schutz zu erlangen, ist ein systematisches Vorgehen erforderlich. Vor der Markenanmeldung müssen einige wichtige Voraussetzungen geprüft und vorbereitende Schritte durchgeführt werden. Wer seinen Firmennamen absichern möchte, sollte sich daher nicht allein auf die spontane Eintragung verlassen, sondern strukturiert und mit rechtlicher Unterstützung vorgehen.
Schritt 1: Namensfindung und rechtliche Verfügbarkeitsprüfung
Der erste Schritt auf dem Weg zum Markenschutz ist die Wahl eines geeigneten Firmennamens. Dabei sollten sowohl rechtliche als auch strategische Überlegungen einfließen. Der Name sollte nicht nur zur Marke passen, sondern auch rechtlich durchsetzbar sein.
Bevor Sie sich endgültig festlegen, ist eine umfassende Recherche notwendig. Diese sollte das Handelsregister sowie die nationalen und internationalen Markenregister, wie das des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), des Europäischen Patentamts (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), umfassen. Das Ziel besteht darin, herauszufinden, ob der gewünschte Name bereits geschützt ist oder in ähnlicher Form eingetragen wurde. Auch eine Domainprüfung und ein Blick auf relevante Social-Media-Plattformen sind empfehlenswert, um spätere Kollisionen zu vermeiden.
Für die rechtliche Verfügbarkeitsprüfung ist juristische Unterstützung empfehlenswert, die die Ergebnisse einer solchen Recherche und Verfügbarkeitsprüfung auch einordnen kann. Dabei sind nicht nur exakte Übereinstimmungen, sondern auch ähnliche oder klanglich verwandte Marken zu berücksichtigen, die problematisch werden könnten.
Wir schützen Ihren Firmennamen und Ihr Logo.
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Das muss ein Firmenname erfüllen, um als Marke geschützt zu werden.
Bevor Sie Ihren Firmennamen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder einer internationalen Stelle anmelden, muss geklärt werden, ob der Name markenfähig ist. Ein Firmenname kann nur dann als Marke eingetragen werden, wenn er bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllt.
Die wichtigste Voraussetzung ist die sogenannte Unterscheidungskraft. Der Name muss geeignet sein, Ihr Unternehmen eindeutig von anderen Anbietern zu unterscheiden. Allgemeine Begriffe, rein beschreibende Wörter oder Begriffe ohne jede Eigenart werden in der Regel nicht als Marke zugelassen. „Münchner Bäckerei“ wäre beispielsweise nicht schützbar, während ein fantasievoller oder kreativ zusammengesetzter Name wie „BackKunst München“ durchaus Chancen auf Markenschutz hätte.
Zudem darf der Name nicht irreführend sein oder die Rechte Dritter verletzen. Wenn es bereits eine identische oder zu ähnliche Marke für dieselbe Branche gibt, wird das Amt die Anmeldung in der Regel ablehnen oder Widersprüche von Rechteinhabern zulassen. Deshalb ist eine sorgfältige Vorprüfung essenziell, bevor Sie mit der Anmeldung beginnen.
Schritt 2: Die Markenanmeldung vorbereiten
Wenn der Name verfügbar ist und die rechtlichen Voraussetzungen für den Markenschutz erfüllt sind, beginnt die konkrete Vorbereitung der Markenanmeldung. Zunächst wird entschieden, in welcher Form die Marke eingetragen werden soll. Zur Auswahl stehen unter anderem Wortmarken, Wort-Bild-Marken oder Bildmarken. Für Firmennamen ist die Wortmarke in der Regel die sinnvollste Option, da sie den Namen in allen üblichen Schreibweisen schützt.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Auswahl der passenden Waren- und Dienstleistungsklassen gemäß der Nizza-Klassifikation. Diese legt fest, für welche Bereiche Ihre Marke gelten soll. Eine zu enge oder unpassende Einordnung kann den späteren Schutz erheblich einschränken. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert, um eine fundierte und zukunftssichere Einordnung vorzunehmen.
Schritt 3: Anmeldung beim Markenamt – national oder international
Sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, wird die Anmeldung beim zuständigen Markenamt eingereicht. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Wer innerhalb der EU Schutz benötigt, kann die Marke auch beim EUIPO anmelden. Bei internationaler Ausrichtung empfiehlt sich eine Anmeldung über die WIPO im Rahmen des Madrider Systems.
Die Kosten der Anmeldung hängen unter anderem von der Anzahl der Klassen und dem gewählten Schutzgebiet ab. Die Bearbeitungsdauer beträgt beim DPMA in der Regel drei bis sechs Monate. Nach der Eintragung ist Ihre Marke zehn Jahre lang geschützt und kann beliebig oft verlängert werden.

Warum Sie auch ein Logo schützen lassen sollten und wie dies funktioniert, lesen Sie in diesem Beitrag.
Was bringt ein Markenschutz rechtlich überhaupt?
Sofern Ihr Antrag auf Markenschutz angenommen wurde, ist Ihr Firmenname für die nächsten 10 Jahre Ein eingetragener Firmenname als Marke verschafft Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht für genau die Waren oder Dienstleistungen, für die Sie ihn schützen lassen. Das bedeutet, dass nur Sie diesen Namen in dem entsprechenden Bereich verwenden dürfen. Sobald Ihre Marke eingetragen ist, genießen Sie vollen Schutz nach dem Markengesetz. Sie können Verstöße durch Mitbewerber rechtlich verfolgen und verfügen über eine klare Rechtsposition bei Streitigkeiten, beispielsweise bei verwechslungsfähigen Namen, unlauterer Werbung oder Domainmissbrauch.
Markenschutz gilt zehn Jahre und lässt sich unbegrenzt verlängern
Einmal beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen, ist Ihre Marke zehn Jahre lang geschützt. Dieser Schutz lässt sich beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. Die Verlängerung ist mit moderaten Gebühren verbunden und erfordert eine fristgerechte Antragstellung. Wer seine Marke aktiv nutzt und rechtzeitig verlängert, kann sich diesen Schutz im Grunde dauerhaft sichern und sich somit auch dauerhaft gegen Nachahmer oder rechtliche Angriffe absichern.
Ohne Schutz drohen Konsequenzen
Wer seinen Firmennamen nicht aktiv schützen lässt, geht erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken ein. Wird ein identischer oder ähnlicher Name später von einem Dritten als Marke eingetragen, kann dies dazu führen, dass Sie Ihren Namen ändern müssen. Im schlimmsten Fall drohen eine teure Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine gerichtliche Unterlassungsklage. Die damit verbundenen Kosten sind nicht nur finanziell erheblich, sondern können auch den Ruf Ihres Unternehmens dauerhaft schädigen.
Unter Umständen kann auch eine Zwangsumfirmierung notwendig werden, wenn Sie Ihren Namen nicht mehr weiterverwenden dürfen. Dies betrifft nicht nur den Außenauftritt, sondern auch Domains, Werbemittel, Verpackungen und Geschäftsunterlagen. Zudem kann der Markeninhaber Schadensersatz geltend machen, etwa wenn ihm durch die unbefugte Nutzung Umsatzeinbußen entstanden sind.
Welche Kosten entstehen beim Schutz Ihres Firmennamens?
Wer seinen Firmennamen rechtlich schützen lassen möchte, sollte nicht nur auf die richtige Strategie achten, sondern auch die zu erwartenden Kosten realistisch einplanen. Die Gesamtkosten setzen sich in der Regel aus den amtlichen Gebühren für die Markenanmeldung und den anwaltlichen Leistungen zusammen. Hinzu kommen mögliche Folgekosten, etwa bei einer späteren Verlängerung oder bei der Verteidigung gegen Widersprüche. Eine transparente Kostenstruktur hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Amtliche Gebühren für die Markenanmeldung beim DPMA
Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist mit festen Gebühren verbunden. Für eine Marke, die bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen umfasst, fallen aktuell 290 Euro an. Diese Grundgebühr deckt die Prüfung und Eintragung der Marke ab. Wenn Sie weitere Klassen anmelden möchten, kommen pro zusätzlicher Klasse jeweils 100 Euro hinzu.
Für besonders eilbedürftige Fälle besteht die Möglichkeit, ein beschleunigtes Prüfungsverfahren zu beantragen. Dieses kostet zusätzlich 200 Euro und führt in der Regel zu einer deutlich schnelleren Bearbeitung Ihrer Anmeldung.
Unsere anwaltlichen Leistungspakete im Überblick
Neben den amtlichen Gebühren fallen auch Kosten für die anwaltliche Begleitung an. Diese hängen vom Umfang der gewünschten Leistungen ab. In unserer Kanzlei bieten wir praxisorientierte Leistungspakete an, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vom Einstiegspaket für Einzelunternehmer bis hin zum Komplettpaket mit umfassender Recherche und individueller Beratung begleiten wir Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess der Markensicherung.
Unsere Pakete umfassen je nach Ausgestaltung unter anderem:
- die Bearbeitung von Rückfragen des Amts oder die Abwehr von Widersprüchen
- die rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit Ihres Firmennamens
- die professionelle Markenrecherche zur Vermeidung von Kollisionen
- die Auswahl der passenden Waren- und Dienstleistungsklassen
- die vollständige Anmeldung beim DPMA
Eine transparente Preisgestaltung mit Nettoangaben (zzgl. der Gebühren des DPMA) sorgt dafür, dass Sie bereits vor der Beauftragung genau wissen, welche Leistungen und Kosten auf Sie zukommen.
Markenanmeldung beim DPMA
ohne Recherchen
- * netto, zzgl. MwSt, zzgl. 290 € Amtsgebühren des DPMA für bis zu drei Klassen
- Überprüfung der Schutzfähigkeit
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in bis zu drei Klassen
- Elektronische Anmeldung der Marke beim DPMA
- Amazon brand registry geeignet
Markenanmeldung
inkl. Identitätsrecherche
- * netto, zzgl. MwSt, zzgl. 290 € Amtsgebühren des DPMA für bis zu drei Klassen
- Überprüfung der Schutzfähigkeit
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in bis zu drei Klassen
- Elektronische Anmeldung der Marke beim DPMA
- Amazon brand registry geeignet
- Identitätsrecherche Wortmarken und Firmennamen
Markenanmeldung mit Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
- * netto, zzgl. MwSt, zzgl. 290 € Amtsgebühren des DPMA für bis zu drei Klassen
- Überprüfung der Schutzfähigkeit
- Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in bis zu drei Klassen
- Elektronische Anmeldung der Marke beim DPMA
- Amazon brand registry geeignet
- Identitätsrecherche Wortmarken und Firmennamen
- Ähnlichkeitsrecherche Wortmarken und Firmennamen
Laufende Kosten im Lebenszyklus einer Marke
Auch nach der erfolgreichen Anmeldung können im Laufe der Zeit weitere Kosten entstehen. So ist beispielsweise eine Markenverlängerung nach zehn Jahren gebührenpflichtig. Um den Markenschutz für weitere zehn Jahre zu verlängern, beträgt die Gebühr 750 Euro für bis zu drei Klassen sowie 260 Euro für jede weitere Klasse. Die Überwachung Ihrer Marke gegen mögliche Verstöße oder Verwechslungsgefahren kann insbesondere in wettbewerbsintensiven Branchen sinnvoll sein.
Zudem kann es notwendig werden, auf einen Widerspruch zu reagieren oder selbst rechtlich gegen die unberechtigte Nutzung durch Dritte vorzugehen. In solchen Fällen übernehmen wir gerne Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, damit Ihre Marke dauerhaft geschützt bleibt.
Investieren Sie in rechtliche Sicherheit und unternehmerischen Erfolg!
Die Kosten für eine professionelle Markenanmeldung sind gut kalkulierbar und stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken eines ungeschützten Firmennamens. Wer frühzeitig in den rechtlichen Schutz seines Namens investiert, sichert sich langfristige Markensicherheit und einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Rechtsanwalt Marco Bennek steht Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihrer Markenstrategie mit Erfahrung und Weitblick zur Seite. Kontaktieren Sie ihn gerne für ein unverbindliches Angebot oder eine individuelle Erstberatung.
Fazit - Firmenname schützen - So geht's
- Firmenname ist mehr als ein Name, sondern schützenswertes Wirtschaftsgut: Der Firmenname prägt die Markenidentität, steht für Qualität und Vertrauen und ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Ohne rechtlichen Schutz ist er jedoch angreifbar, beispielsweise durch Nachahmer oder verwechslungsfähige Namen.
- Markenschutz bietet den stärksten rechtlichen Schutz: Während das Handelsregister nur regional und eingeschränkt schützt, verschafft Ihnen die Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein exklusives Nutzungsrecht. Außerdem können Sie Ihren Firmennamen auch europaweit oder international als Marke eintragen lassen. Die Marke schützt auch Logos, Domains und Produktnamen.
- Frühzeitiger Schutz vermeidet rechtliche Konflikte und Kosten: Unternehmen ohne Markenschutz riskieren Abmahnungen, Zwangsumfirmierungen oder Schadensersatzforderungen. Wer seinen Namen rechtzeitig anmeldet, sichert sich Exklusivrechte und kann juristisch gegen Verstöße vorgehen.
- Schutzprozess erfordert eine systematische Vorgehensweise: Eine rechtssichere Namenssicherung beginnt mit einer Verfügbarkeitsprüfung in Marken- und Handelsregistern. Danach folgen die Auswahl der passenden Markenform, die korrekte Klassifizierung (z.B. nach der Nizza-Klassifikation) und die Anmeldung beim DPMA oder einer internationalen Stelle.
- Rechtliche Beratung zahlt sich aus: Die Markenanmeldung verursacht feste amtliche Gebühren (ab 290 €), gegebenenfalls zusätzliche Klassengebühren sowie Kosten für anwaltliche Beratung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Marco Bennek unterstützt Unternehmen bei der Recherche, Anmeldung und Konfliktabwehr. Nur so schützen Sie Ihre Marke dauerhaft und strategisch sinnvoll.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
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