Abmahnung wegen Duftzwillingen: Markenrechtliche Risiken bei Parfum-Imitationen

Abmahnung wegen Duftzwillingen: Welche marken- und wettbewerbsrechtlichen Risiken bestehen bei Parfum-Imitationen und vergleichender Werbung?

Worum ging es in der Abmahnung?

In der aktuellen Abmahnung steht der Online-Vertrieb von Parfum-Imitationen („Duftzwillingen“) im Fokus. Der Anbieter bewarb seine Produkte gezielt als Alternativen zu bekannten Markenparfums und nutzte dabei die geschützten Markenbezeichnungen unmittelbar im Shop.

Welche Markenrechte waren betroffen?

Betroffen waren zahlreiche EU-weit geschützte Wort- und Wort-/Bildmarken bekannter Parfumhersteller. Teilweise war der Abmahner ausdrücklich zur Durchsetzung der Markenrechte ermächtigt. Für einzelne Zeichen wurde hilfsweise auch auf Wettbewerbsrecht abgestellt.

Was wurde konkret beanstandet?

Beanstandet wurden insbesondere:

  • Nutzung geschützter Marken als Produktkategorien
  • Namentliche Nennung der Originalparfums
  • Darstellung der Originalflakons neben den Imitaten
  • Bewerbung als „Duftzwillinge“ bzw. „Parfums mit ähnlichen Duftnoten“
  • Nummerierung der Produkte zur eindeutigen Zuordnung zum Original

Nach Auffassung des Abmahners handelt es sich dabei um unzulässige vergleichende Werbung sowie um eine markenrechtlich relevante Rufausbeutung.

Welche Forderungen wurden geltend gemacht?

Gefordert wurden:

  • Unterlassung der beanstandeten Werbung
  • Auskunft über Herkunft, Verkaufszahlen und Preise
  • Schadensersatzansprüche
  • Erstattung der Abmahnkosten auf Basis eines hohen Gegenstandswerts

Warum ist der Fall für Händler besonders relevant?

Der Fall verdeutlicht, dass bereits die bloße Bezugnahme auf bekannte Marken – selbst ohne Verkauf von Plagiaten – erhebliche rechtliche Risiken birgt. Gerade im Bereich Duftzwillinge bewegen sich Händler regelmäßig in einem sensiblen Grenzbereich zwischen zulässiger Produktbeschreibung und unzulässiger Marken- bzw. Rufausnutzung.

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
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