Abmahnung wegen Duftzwillingen: Markenrechtliche Risiken bei Parfum-Imitationen
Abmahnung wegen Duftzwillingen: Welche marken- und wettbewerbsrechtlichen Risiken bestehen bei Parfum-Imitationen und vergleichender Werbung?
Worum ging es in der Abmahnung?
In der aktuellen Abmahnung steht der Online-Vertrieb von Parfum-Imitationen („Duftzwillingen“) im Fokus. Der Anbieter bewarb seine Produkte gezielt als Alternativen zu bekannten Markenparfums und nutzte dabei die geschützten Markenbezeichnungen unmittelbar im Shop.
Welche Markenrechte waren betroffen?
Betroffen waren zahlreiche EU-weit geschützte Wort- und Wort-/Bildmarken bekannter Parfumhersteller. Teilweise war der Abmahner ausdrücklich zur Durchsetzung der Markenrechte ermächtigt. Für einzelne Zeichen wurde hilfsweise auch auf Wettbewerbsrecht abgestellt.
Was wurde konkret beanstandet?
Beanstandet wurden insbesondere:
- Nutzung geschützter Marken als Produktkategorien
- Namentliche Nennung der Originalparfums
- Darstellung der Originalflakons neben den Imitaten
- Bewerbung als „Duftzwillinge“ bzw. „Parfums mit ähnlichen Duftnoten“
- Nummerierung der Produkte zur eindeutigen Zuordnung zum Original
Nach Auffassung des Abmahners handelt es sich dabei um unzulässige vergleichende Werbung sowie um eine markenrechtlich relevante Rufausbeutung.
Welche Forderungen wurden geltend gemacht?
Gefordert wurden:
- Unterlassung der beanstandeten Werbung
- Auskunft über Herkunft, Verkaufszahlen und Preise
- Schadensersatzansprüche
- Erstattung der Abmahnkosten auf Basis eines hohen Gegenstandswerts
Warum ist der Fall für Händler besonders relevant?
Der Fall verdeutlicht, dass bereits die bloße Bezugnahme auf bekannte Marken – selbst ohne Verkauf von Plagiaten – erhebliche rechtliche Risiken birgt. Gerade im Bereich Duftzwillinge bewegen sich Händler regelmäßig in einem sensiblen Grenzbereich zwischen zulässiger Produktbeschreibung und unzulässiger Marken- bzw. Rufausnutzung.



