Abmahnung von Fred Zahn durch Rechtsanwalt Tervorren
Uns liegt eine Abmahnung von Herrn Fred Zahn vom 26.11.2018 vor. Herr Zahn ist Inhaber des Onlineshops Oliceto mit Sitz in Marburg.
Er wird vertreten durch Rechtsanwalt Ralf Tervooren aus Flensburg.
Inhalte dieser Seite
1. Inhalt der Abmahnung
2. Was wird gefordert?
3. Sind Verstöße gegen die Lebensmittelinfo-VO oder die Konfitüren-VO überhaupt abmahnfähig?
4. Wie soll ich auf die Abmahnung reagieren?
5. Was können wir für Sie tun?
1. Inhalt der Abmahnung
Herr Zahn mahnt angebliche Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und die Konfitürenverordnung ab. Konkret werden folgende angeblichen Rechtsverletzungen gerügt:
- Verstoß gegen Pflicht zur Angabe einer Nährwertdeklaration
- Fehlende Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens
- Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht aus Konfitürenverordnung.
Haben auch Sie eine Fred Zahn Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
2. Was wird gefordert?
Herr Zahn fordert:
- die Beseitigung der angeblichen Rechtsverletzungen,
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie
- die Erstattung von Abmahnkosten (745,40 €).
Ein Entwurf einer Unterlassungerklärung ist der Abmahnung beigelegt. Dieser enthält eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 €. Bei der Berechnung der Abmahnkosten wird ein Streitwert von 10.000 € zugrunde gelegt.
3. Sind Verstöße gegen die Lebensmittelinfo-VO oder die Konfitüren-VO überhaupt abmahnfähig?
Klares Ja. Bei der Lebensmittelinformations- und der Konfitürenverordnung handelt es sich um Vorschriften mit sog. Gesundheits- oder Sicherheitsbezug.
Ein Verstoß gegen diese beiden Verordnungen fällt zumindest grundsätzlich unter den sog. Rechtsbruchtatbestand und ist somit geeignet eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu begründen.
4. Wie soll ich auf die Abmahnung reagieren?
Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Lassen Sie sich anwaltlich, idealerweise von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beraten.
Insbesondere sollten Sie die eingeräumte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nutzen. Sollte Ihnen dieses nicht möglich sein, beantragen Sie persönlich oder über Ihren Rechtsanwalt eine Fristverlängerung.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie in unserem Beitrag Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige Beratung die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind im Interesse des Abmahners erstellt.
Sie gehen inhaltlich oftmals über das notwendige Maß hinaus.
In unserem Blogbeitrag vom 24.10.18 Unterlassungserklärung: 8 Fakten, die Sie kennen sollten haben wir weitere Informationen für Sie aufbereitet.
5. Was können wir für Sie tun?
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfe ich die Abmahnung und stelle fest, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Anschließend entwerfe ich mit Ihnen zusammen eine passende Verteidigungsstrategie. Grundsätzlich kommen folgende Strategien in Betracht:
- Zurückweisung der Abmahnung
- Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
- Reduzierung der Abmahnkosten
- Ausspruch einer Gegenabmahnung
- Verteidigung im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Welche Strategie für Sie die beste ist, ist abhängig von der Berechtigung der Abmahnung, der Gefahr weiterer Abmahnungen oder der Möglichkeit selbst die Initiative zu ergreifen.
Aufgrund der weitreichenden Folgen (eine Unterlassungerklärung ist 30 Jahre gültig!) sind zumindest die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung gut investiert.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
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