Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe - was nun?
Haben auch Sie eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) erhalten mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die dadurch entstandenen Anwaltskosten zu zahlen?
Tatsächlich ist die DUH berechtigt, Abmahnungen auszusprechen, wovon sie auch regen Gebrauch macht.
Was steckt dahinter und was können Sie gegen die Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe tun? Wir geben Antworten auf diese und weitere Fragen.
Inhalt
1. Abmahnung durch die deutsche Umwelthilfe - das sagt der Bundesgerichtshof
2. Abmahnung durch die deutsche Umwelthilfe - was steckt dahinter?
3. Abmahnung Deutsche Umwelthilfe aktuell
4. So sieht die Rechtslage aus
Abmahnung Deutsche Umwelthilfe - so sollten Sie sich verhalten
1. Abmahnung durch die deutsche Umwelthilfe - das sagt der Bundesgerichtshof
Die Deutsche Umwelthilfe hat sich mit Abmahnungen und Klagen in der Öffentlichkeit einen Namen gemacht und damit bereits ein oberstes deutsches Gericht beschäftigt.
Geklagt hatte ein Geschäftsführer von mehreren Autohäusern im Raum Stuttgart. Auch sein Unternehmen war von der Deutschen Umwelthilfe mit der Begründung abgemahnt worden, dass es einen Neuwagen im Internet beworben und im Zusammenhang mit der Werbung nicht korrekt über den CO2-Ausstoß und den Kraftstoffverbrauch informiert habe.
In der Klage hatte der Geschäftsführer der Autohäuser in Stuttgart der Deutschen Umwelthilfe vorgeworfen, mit ihren Klagen hauptsächlich Gewinn machen zu wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kam jedoch in einem Urteil vom 4. Juli 2019 - Az. I ZR 149/18 - zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Umwelthilfe nicht gegen geltendes Recht verstoße.
Ohnehin gäbe es für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten keine Anhaltspunkte, da sich die Deutsche Umwelthilfe mit ihren zahlreichen Verbraucherschutzklagen gegen Unternehmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewege.
2. Abmahnung durch die deutsche Umwelthilfe - was steckt dahinter?
Zur Erinnerung: Es ist die Deutsche Umwelthilfe, die massiv gegen Luftverschmutzung vorgeht und sich unter anderem mit zahlreichen Diesel-Fahrverboten durchgesetzt und Abmahnungen an Autohändler geschickt hat.
Das hat zuletzt eine Diskussion über den Status der Deutschen Umwelthilfe als gemeinnützigem Verbraucherverband ausgelöst. Ebenso wie Verbraucherzentralen und der Deutsche Mieterbund ist die DUH eine sogenannte qualifizierte Einrichtung, die Unternehmen abmahnen und verklagen darf, wenn sie gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.
Nach eigenen Angaben der Deutschen Umwelthilfe mahnt sie wöchentlich rund 30 Verstöße ab und strengt jährlich rund 400 Gerichtsverfahren an. Tatsächlich machen diese Aktivitäten gut ein Viertel der Einnahmen der Deutschen Umwelthilfe aus - im Jahr 2017 waren das knapp 2,2 Millionen Euro.
3. Abmahnung Deutsche Umwelthilfe aktuell
Aktuell ist eine Vielzahl von Fällen bekannt, bei denen Unternehmen Abmahnungen erhalten haben mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten zu bezahlen.
Davon betroffen sind unter anderem Verkäufer von Elektrogeräten, Autohäuser und Immobilienmakler, die nach Auffassung der DUH mit ihren werblichen Maßnahmen gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstoßen. Dabei geht es insbesondere um Verstöße gegen EU-Verordnungen, welche die Energiekennzeichnung zum Inhalt haben.
Immobilienmakler sind beispielsweise verpflichtet, die Bestimmungen der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung einzuhalten. Das bedeutet, dass sie in ihrer Werbung Angaben zu den für die Heizung wesentlichen Energieträgern machen müssen.
Kfz-Händler sind verpflichtet, bei Neuwagen ausführliche Angaben über den durchschnittlichen Verbrauch eines Fahrzeugs zu machen.
4. So sieht die Rechtslage aus
Immobilienmakler sind verpflichtet, die in § 16 a EnEV normierten Pflichtangaben in ihrer Werbung aufzuführen, bei denen es sich um wesentliche Informationen nach § 5 a Abs. 2 UWG handelt.
Unter anderem handelt es sich um Angaben über den Endenergiebedarf, beziehungsweise den Endenergieverbrauch, um den wesentlichen Energieträger für die Heizung, das Baujahr des Gebäudes und um die Energieeffizienzklasse.
Für Autohändler von Neuwagen ist die Verordnung über Verbraucherinformationen zum Kraftstoffverbrauch von besonderer Bedeutung. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, Interessenten in Anzeigen über den CO2-Ausstoß und über den Kraftstoffverbrauch zu informieren. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Abmahnung Deutsche Umwelthilfe - so sollten Sie sich verhalten
- Sofern Sie eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe beziehungsweise einen klaren Kopf bewahren.
- Handeln Sie innerhalb der gesetzten Frist. Sie dürfen die Abmahnung keinesfalls ignorieren.
- Kontaktieren Sie die Deutsche Umwelthilfe nicht.
- Unterschreiben Sie nicht voreilig die von der Deutschen Umwelthilfe vorformulierte Unterlassungserklärung. Darin würden Sie für jeden weiteren Fall der Zuwiderhandlung eine Zahlung von 5.001 Euro versprechen.
- Stattdessen sollten Sie fachlichen Rat einholen und einen Anwalt konsultieren. Es handelt sich um eine Spezialmaterie, bei der es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
Wenn Sie eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben, ist die Unterlassungserklärung entscheidend. Selbst bei einer Modifizierung kann ein Verstoß horrende Vertragsstrafen nach sich ziehen, wenn Sie die Werbung nicht gesetzeskonform umsetzen.
Ist es zutreffend, was Ihnen in der Abmahnung vorgehalten wird, dann besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch. Dieser setzt kein Verschulden voraus. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob Sie versehentlich oder absichtlich die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben nicht gemacht haben.
Hinzu kommt, dass die in den Landgerichten zuständigen Handelskammern die Streitwerte anhand der Angaben der Anwälte der Deutschen Umwelthilfe festlegen, sodass sie sich in einer Bandbreite zwischen 10.000 und 50.000 Euro bewegen können.
Zögern Sie also nicht und kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen können.
Haben Sie Fragen zur Wettbewerbszentrale, einer Abmahnung oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
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