Gründe für eine Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz
Sie haben eine Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz erhalten und sehen sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung und hohen Abmahngebühren konfrontiert?
Dann sollten Sie zeitnah handeln, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Was sind die Gründe für eine Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz und welche Rechtsfolgen sind damit verbunden? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Inhalte dieser Seite
1. Gründe für eine Abmahnung: Was gehört zum gewerblichen Rechtsschutz?
2. Der Zweck und die Rechtsfolgen einer Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz
3. Was Sie tun können
1. Gründe für eine Abmahnung: Was gehört zum gewerblichen Rechtsschutz?
Gewerblicher Rechtsschutz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit der geistigen Leistung bzw. mit dem geistigen Eigentum von Gewerben beschäftigen. Im Wesentlichen sind es diese Rechtsgebiete sowie die entsprechenden Gesetze und Vorschriften, die zum gewerblichen Rechtsschutz gehören:
- Markenrecht
- Patentrecht
- Wettbewerbsrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Gebrauchsmusterrecht
Daraus lassen sich unter anderem folgende Gründe für eine Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz ableiten:
- Abmahnung im Markenrecht
- Abmahnung im Patentrecht
- Abmahnung im Wettbewerbsrecht
- Abmahnung im Geschmacksmusterrecht
- Abmahnung im Gebrauchsmusterrecht
Gründe für eine Abmahnung im Markenrecht
Es sind vor allem Markeninhaber, die den Gebrauch ihrer patentierten Marken verstärkt kontrollieren. Das betrifft insbesondere Online-Händler, die geschützte Marken nutzen, ohne dass eine entsprechende Erlaubnis des Markeninhabers vorliegt.
Wer im Markenrecht eine Abmahnung erhält, dem wird vorgeworfen, sich durch die Verwendung einer geschützten Marke einen Wettbewerbsvorteil verschafft zu haben. Insoweit ist die Abmahnung auch als Aufforderung zu verstehen, die Markenrechtsverletzung zu unterlassen.
Gründe für eine Abmahnung im Patentrecht
Aus § 9 PatG (Patentgesetz) geht hervor, wann eine Patentverletzung vorliegt. Danach schützt das Patentrecht neue technische Erfindungen, deren Nutzung ausschließlich auf den Patentinhaber begrenzt ist.
Ohne Zustimmung des Patentinhabers ist es Dritten verboten, ein Erzeugnis anzubieten, zu gebrauchen, in Verkehr zu bringen oder herzustellen, das Gegenstand eines Patentes ist. Gleiches gilt für die Anwendung von Verfahren, die Gegenstand eines Patentes sind, oder für die Herstellung von Erzeugnissen durch ein patentrechtlich geschütztes Verfahren.
Im Mittelpunkt einer Patentanmeldung steht insbesondere der finanzielle Nutzen, der allein dem Erfinder beziehungsweise Entwickler der technischen Erfindung zusteht.
Gründe für eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht sind viele Unternehmen im Verlauf ihres Bestehens betroffen. Ausgesprochen werden sie von Konkurrenten, bestimmten Verbänden und von Wettbewerbsvereinen.
Beispiele für mögliche Gründe sind irreführende Werbung mit Testergebnissen beziehungsweise mit Firmenstandorten oder dem Angebot von Nachahmungen. Tatsächlich sind es vor allem Onlinehändler, die mit den Abmahngebühren zu kämpfen haben.
Oftmals hat eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht die Funktion, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erzielen. Insoweit liegt sie in beiderseitigem Interesse des Abmahnenden und des Abgemahnten.
Gründe für eine Abmahnung im Geschmacksmusterrecht
Wird ein Design als Geschmacksmuster angemeldet, kann es unter das gewerbliche Schutzrecht fallen. Das gilt für die Form- und Farbgebung von Produkten.
Eine Abmahnung wegen Designverletzung ist berechtigt, wenn das ursprüngliche Design neu ist und das neue Muster das ursprüngliche Design verletzt.
Wird ein anderes Design verwendet, das den Gesamteindruck erweckt, dem patentierten Geschmacksmuster zu gleichen, kann es zu einer Abmahnung im Geschmacksmusterrecht kommen.
Gründe für eine Abmahnung im Gebrauchsmusterrecht
Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen, zu denen unter anderem chemische Stoffe sowie Medikamente und Nahrungsmittel gehören. Vom patentrechtlichen Schutz ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren sowie Messvorgänge.
Ebenso wie beim Geschmacksmusterrecht kommt es auch beim Gebrauchsmusterrecht deshalb zu Abmahnungen, weil es sich bei beiden um ungeprüfte Schutzrechte handelt. Das bedeutet, dass sie vom Patentamt ohne amtliche Prüfung bezüglich ihrer Neuheit oder erfinderischen Tätigkeit eingetragen werden.
Das obliegt dem jeweiligen Erfinder, der jedoch meistens Geld und Zeit scheut, sodass es zu Doppelungen kommen kann.
Haben Sie eine Abmahnung im gewerblichen Rechtschutz erhalten?
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2. Der Zweck und die Rechtsfolgen einer Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz
Der Zweck einer Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz ist darauf gerichtet, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen beziehungsweise um Schutzrechte geltend zu machen.
Das sind die Rechtsfolgen einer Abmahnung:
- Der Abgemahnte wird aufgefordert, sein Verhalten durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu unterlassen.
- Die Aufforderung geht einher mit dem Hinweis, Abmahngebühren zu zahlen.
- Die Unterlassungserklärung enthält regelmäßig die Verpflichtung, eine Vertragsstrafe zu zahlen für den Fall, dass der Abgemahnte die angemahnte Handlung wiederholt.
- Der Abmahnende kann gegenüber dem Abgemahnten eine Schadenersatzforderung geltend machen.
- Der Abmahnende kann Auskunft darüber verlangen, seit wann und wem gegenüber die abgemahnte Handlung begangen worden ist.
3. Was Sie tun können
In einem ersten Schritt können Sie von einem Anwalt, der auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert ist, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen lassen. Sie muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen.
Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gibt es weitere gute Gründe:
- Nicht selten werden von Seiten der Abmahnenden Abmahnungen verschickt, ohne dass die eigene Rechtsposition überprüft wird.
- Ebenfalls sehr häufig geben Abgemahnte Unterlassungserklärungen ab, ohne dass beispielsweise die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen der Abmahnung geprüft wurden.
Beide Verhaltensweisen haben sowohl für den Abmahnenden als auch für den Abgemahnten Folgen:
Eine nicht berechtigte Abmahnung in Form einer Schutzrechtsverwarnung ist ein Eingriff in den sogenannten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Abgemahnten. Das bedeutet, dass umgekehrt der Abgemahnte Ansprüche gegen den Abmahnenden geltend machen kann.
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