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Werberecht: was erlaubte Werbung von unlauterem Wettbewerb unterscheidet

Werbung erreicht mögliche Kunden und ist deshalb wichtig. Je positiver das Werbeversprechen, umso mehr Menschen fühlen sich angesprochen.

Werberecht
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Der Werbende kann mehr verkaufen und seine Umsätze steigern. Doch bei ihrem Bestreben, so viele Kunden wie möglich zu erreichen, schießen manche über das Ziel hinaus. Die Folge sind häufig kostspielige Abmahnungen, die das Unternehmen im schlimmsten Fall ruinieren können.

Deshalb ist es ratsam, sich vor Veröffentlichung der Werbemaßnahme mit dem Werberecht zu befassen.

Inhalt

  1. Grundlagen des Werberechts
  2. Wo liegen die rechtlichen Grenzen der Werbung?
  3. Verkaufsbotschaft oder unlauterer Wettbewerb?
  4. Der Rechtsanwalt im Werbe- und Wettbewerbsrecht

1. Grundlagen des Werberechts

Das zentrale Gesetz für alle Formen von Beeinträchtigungen des Wettbewerbs durch Werbung ist das "Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb", kurz UWG.

Dieses eigentlich deutsche Gesetzeswerk ist seit 2008 international geprägt. Das bedeutet, dass irreführende oder manipulierende Werbung nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten EU-Raum verboten ist.

Zu dem Gesetz gehört eine sogenannte "Schwarzen Liste", die an Beispielen die verbotenen werberechtlichen Verhaltensweisen und untersagten Geschäftspraktiken aufzählt. Dem UWG folgend darf Werbung keine unwahren Behauptungen enthalten und den Verbraucher nicht täuschen.

Für besonders gravierende Fälle sieht das Gesetz harte Geld- oder Freiheitsstrafen vor.

2. Wo liegen die rechtlichen Grenzen der Werbung?

Da das Werberecht den Verbraucherschutz in den Fokus stellt, gibt es zahlreiche Verordnungen und EU-Richtlinien, die es zu beachten gilt.

Klassische Beispiele für problematische Werbestrategien sind die unzulässige E-Mail-Werbung, die unaufgeforderte Briefkastenwerbung und die belästigende Telefonwerbung, wobei die Grenzen zwischen erlaubter und verbotener Kundenwerbung häufig fließend sind.

Das UWG spricht dann unter anderem von einer "unzumutbaren Belästigung" oder "irreführender Werbung". Selbst mit klassische Werbebriefen und einfachen Postwurfsendungen kann es schwierig sein, die Vorgaben des Werberechts einzuhalten.

Daneben gibt es einzelne Gesetze und Verordnungen, die sich speziellen werberechtlichen Themen widmen. Dazu zählen beispielsweise das Lebensmittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz, Teledienstgesetz und die Kosmetikverordnung.

3. Verkaufsbotschaft oder unlauterer Wettbewerb?

"Wir sind die beste Schönheitsklinik, vollbringen innerhalb kürzester Zeit wahre Wunder und das zu absolut günstigsten Preisen!" Wer mit solch einem Slogan wirbt, bewegt sich auf rechtlich dünnem Eis.

Das Wettbewerbsrecht setzt Unternehmen und Institutionen bezüglich der Beeinflussung der Kaufentscheidung ihrer Kunden rechtliche Grenzen, mit denen sich jeder Werbetreibende gewissenhaft auseinandersetzen sollte.

Die Nichtbeachtung im Rahmen einer Werbekampagne führt in aller Regel zu erheblichen Kosten infolge von Verboten und Strafen.

4. Der Rechtsanwalt im Werbe- und Wettbewerbsrecht

Die Überschreitung werberechtlicher Grenzen und unzulässige Behauptungen, in anderen Worten unlauterer Wettbewerb, ziehen in den meisten Fällen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützer nach sich.

Neben den Kosten für die rechtlichen Auseinandersetzungen stehen hohe Kosten für die Änderung oder gar Vernichtung der Werbekampagne ins Haus. Deshalb sollte jeder, der eine Werbemaßnahme startet, vorher professionellen Rat einholen.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bietet folgende Leistungen

  • Rechtliche Beratung und Betreuung von Personen, Unternehmen, Kanzleien und öffentlichen Institutionen in allen Werbefragen.
  • Prüfung und Beurteilung der rechtlichen Tauglichkeit von Werbemaßnahmen.
  • Abmahnung von Konkurrenten im Falle irreführender und verbotener Werbung.
  • Beratung zu Werbung im Internet und Social-Media-Werberecht.
  • Abgrenzung von Produktplatzierung und Schleichwerbung.
  • Rechtliche Anleitung zum werbetechnischen Umgang mit Testergebnissen.
  • Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Schadensersatzansprüche und Unterlassungsforderungen.

Indem Sie Ihr Werbekonzept im Vorfeld anwaltlich prüfen lassen, vermeiden Sie Probleme, die zumeist in überflüssigen, teuren Abmahnungen münden. Zudem sind Sie im Falle einer Verletzung des Werberechts durch Dritte mit einer qualifizierten rechtlichen Vertretung stets auf der sicheren Seite.

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen einer fachanwaltlichen Vertretung! Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin und lassen Sie sich umfassenden beraten.

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Bildquellennachweis: © maxkabakov / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
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Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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