Strafbewehrte Unterlassungserklärung erhalten - was tun?

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein zentraler Begriff im juristischen Umgang mit Rechtsverletzungen und Abmahnungen. Sie spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und künftige Rechtsverletzungen wirksam zu verhindern. Insbesondere bei Urheberrechts-, Markenrechts- oder Wettbewerbsverletzungen wird sie häufig als Instrument eingesetzt, um den Rechtsfrieden zwischen den Parteien wiederherzustellen.

Person unterschreibt eine  strafbewehrte Unterlassungserklärung
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Im Kern handelt es sich bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung um eine rechtsverbindliche Verpflichtung, eine beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen. Diese Verpflichtung wird durch die Androhung einer Vertragsstrafe abgesichert, die im Wiederholungsfall fällig wird. Für den Abmahnenden bietet dies Sicherheit, für den Abgemahnten die Möglichkeit, den Konflikt ohne kostspieliges Gerichtsverfahren beizulegen. Allerdings sollte eine solche Erklärung nie leichtfertig unterschrieben werden, da sie oft weitreichende Folgen haben kann.

In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Marco Bennek, was eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist, welchen Zweck sie erfüllt und welche Risiken und Kosten mit ihr verbunden sind. Außerdem erläutern wir, wie man sich als Abgemahnter effektiv gegen überzogene oder unberechtigte Forderungen wehren kann und wann es sinnvoll ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Werden bestimmte Rechte, z.B. Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrechte, von jemandem genutzt, der dazu nicht berechtigt ist oder nicht der rechtmäßige Inhaber dieser Rechte ist, kann gegen eine solche Rechtsverletzung mit einer Abmahnung, verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, vorgegangen werden. 

In der Abmahnung wird die Rechtsverletzung gegenüber dem Verletzer für die Vergangenheit und Gegenwart festgestellt und dieser aufgefordert, die Rechtsverletzung zu unterlassen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung soll für die Zukunft bewirken, dass es zu keiner weiteren Rechtsverletzung kommt.

Vertragsstrafe bei erneuter Rechtsverletzung

Sollte es weiterhin zu Rechtsverletzungen kommen und damit gegen die Verpflichtung aus der Unterlassungserklärung verstoßen werden, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe ist dabei der Kern der strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Mit der Erklärung wird ein Angebot für den Abschluss eines Unterlassungsvertrags unterbreitet. Im Rahmen einer Abmahnung, beispielsweise im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht, ist es üblich, dass eine solche Unterlassungserklärung gefordert wird.

Wozu dient eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu, den Rechtsfrieden zwischen den Parteien wiederherzustellen, ohne dass ein Gerichtsverfahren, das mit weiterhin Kosten verbunden wäre, notwendig wird. 

Der Rechteinhaber sichert sich das Recht, künftige Verstöße sanktionieren zu können, während der Verletzer die Möglichkeit erhält, den Streit einvernehmlich zu beenden. Die Unterlassungserklärung ist ein effektives Mittel, um Wiederholungsgefahren auszuschließen und Ansprüche schnell durchzusetzen. Sollte die Verpflichtung verletzt werden, wird eine Vertragsstrafe fällig. 

Wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und vom Abmahnenden angenommen wird, entsteht ein zeitlich unbegrenzter Unterlassungsvertrag. Dieser verpflichtet den Abgemahnten, die beanstandete Handlung dauerhaft zu unterlassen.

Praktisch bedeutet das: Die Unterlassungspflicht gilt 30 Jahre lang.

Voraussetzungen zur Wirksamkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung 

Die Erklärung muss klar und eindeutig formuliert sein, um die bestehende Gefahr eines erneuten Verstoßes auszuräumen. Außerdem muss der Abgemahnte glaubhaft machen, dass er die beanstandete Handlung künftig unterlassen wird. Dies setzt voraus, dass die Erklärung eine angemessene Vertragsstrafe beinhaltet, die bei erneuten Rechtsverletzungen fällig wird, und den rechtlichen Unterlassungsanspruch inhaltlich vollständig abdeckt.

Darüber hinaus muss die Unterlassungserklärung uneingeschränkt, unwiderruflich und unbefristet sein. Sie muss schriftlich erfolgen und im Original an den Abmahnenden übergeben werden, wenn dieser dies verlangt.

Abmahnung erhalten: Verstoß prüfen!

Für Abgemahnte ist es entscheidend, die geforderte Unterlassungserklärung sorgfältig zu prüfen. Häufig sind die Forderungen des Abmahnenden überzogen, zum Beispiel durch zu weitreichende Verpflichtungen oder eine überhöhte Vertragsstrafe. 

Auch wenn der Schreck bei einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung groß ist, sollte man als Empfänger die Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben, da man sich mit einer vorschnell unterschriebenen Erklärung zu umfangreich binden kann, was zu einer empfindlichen Vertragsstrafe oder sogar zu erheblichen Einschränkungen der eigenen Geschäftstätigkeit führen kann.

Wichtig ist auch, dass die beanstandete Handlung mit Abgabe der Unterlassungserklärung beendet sein muss. In einigen Fällen werden zusätzliche Pflichten auferlegt, wie z.B. der Rückruf von Produkten oder die Beseitigung von Rechtsverletzungen, z.B. in Suchmaschinen oder öffentlichen Registern. Der Abgemahnte ist verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass solche Rechtsverletzungen vollständig beseitigt werden.

Warum wird eine Unterlassungserklärung verlangt?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird verlangt, um sicherzustellen, dass eine Person oder ein Unternehmen eine rechtswidrige Handlung in Zukunft unterlässt. Sie dient dazu, rechtliche Auseinandersetzungen zu beenden und zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern.

Durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer rechtsverbindlich, die beanstandete Handlung nicht mehr zu begehen. Diese Verpflichtung wird durch die Androhung einer Vertragsstrafe abgesichert, die bei einem erneuten Verstoß fällig wird. Dadurch wird ein zusätzlicher Druck zur Einhaltung der Unterlassungserklärung erzeugt.

Häufige Anlässe für eine Unterlassungserklärung sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht oder das Markenrecht. 

Zum Beispiel:

  • Filesharing
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verletzung des Wettbewerbsrecht, z.B. bei irreführender Werbung
  • Markenrechtsverletzungen
  • Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung (Verletzungen des Persönlichkeitsrechts)
  • Verbreitung von unwahren und geschäftsschädigenden Aussagen

Was kostet eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Hat man die Rechte einer anderen Person oder eines Unternehmens verletzt und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung erhalten, ist dies in der Regel mit Kosten verbunden. Die eigentlichen „Kosten“ einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entstehen häufig durch die Anwaltskosten für das Abmahnschreiben. Die Vertragsstrafe wird erst dann fällig, wenn der Abgemahnte nach Abgabe der Unterlassungserklärung die Rechtsverletzung erneut begeht.

Die Frage nach der Höhe der Kosten einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lässt sich nicht pauschal beantworten, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen. In der Regel setzen sich die Kosten aus folgenden Komponenten zusammen:

1. Anwaltskosten für die Abmahnung

Häufig wird im Rahmen einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Für die Abmahnung fallen Anwaltskosten an. Der Abmahnende trägt zunächst die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, der die Abmahnung und die strafbewehrte Unterlassungserklärung formuliert.

Diese Kosten berechnen sich nach dem sogenannten Streitwert (oder Gegenstandswert). Der Streitwert richtet sich nach der Bedeutung der Rechtsverletzung, ihrem Umfang und den wirtschaftlichen Interessen der Parteien. Ein höherer Streitwert führt zu höheren Gebühren. Der Abgemahnte hat, wenn er die Unterlassungserklärung abgibt, die Kosten der Abmahnung zu tragen.

2. Vertragsstrafe (für zukünftige Verstöße)

Die Unterlassungserklärung selbst löst zunächst keine Kosten und keine Vertragsstrafe aus. Solange man sich an die darin übernommenen Verpflichtungen hält, wird auch die Vertragsstrafe nicht fällig. Allerdings verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner, in Zukunft keine weiteren Verstöße zu begehen. Kommt es später doch zu einem erneuten Verstoß, wird die vorher festgelegte Vertragsstrafe fällig. Die Höhe der Vertragsstrafe kann sehr unterschiedlich sein (von einigen hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro).

3. Individuelle Umstände

Je nachdem, wie komplex der Sachverhalt ist und in welchem Bereich die Rechtsverletzung liegt (z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht), können weitere Kosten hinzukommen - z.B. Schadensersatz, wenn dem Rechteinhaber ein konkreter Schaden entstanden ist.

Wie wird der Streitwert bei der Unterlassungserklärung bemessen?

Die Streitwertbestimmung bei Abmahnungen mit strafbewehrter Unterlassungserklärung beschäftigt regelmäßig Gerichte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz, denn:

Der Streitwert bildet die Grundlage für die Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Kosten einer berechtigten Abmahnung müssen in der Regel vom Abgemahnten übernommen werden, insbesondere wenn der Abmahnende einen Anwalt eingeschaltet hat. In diesem Fall hat der Abmahnende Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, die sich nach einer 1,3-Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG zuzüglich einer Auslagenpauschale berechnen.


Seine Höhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Rechtsverstoßes und Faktoren wie Umfang, Wiederholungsgefahr und Marktbeeinflussung. Streitwerte können je nach Schwere zwischen 5.000 und über 100.000 Euro liegen, wobei bei Wettbewerbs- oder Markenrechtsverletzungen höhere Werte üblich sind. 

Häufig wird der Streitwert jedoch zu hoch angesetzt, was zu unverhältnismäßigen Kosten führen kann. Eine genaue Prüfung und gegebenenfalls Anfechtung durch einen Anwalt ist daher wichtig, um die Kosten im Rahmen zu halten und eine faire Lösung zu erreichen.

Der Streitwert einer Unterlassungserklärung hat großen Einfluss auf die Kosten einer Abmahnung, oft ergänzt durch Schadensersatzforderungen. Die festgelegten Beträge sind jedoch nicht immer angemessen im Verhältnis zur Rechtsverletzung. Deshalb ist es ratsam, die Abmahnung von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Wie kann ich mich gegen eine Unterlassungserklärung wehren?

Um sich gegen eine Unterlassungserklärung zu wehren, sollten Sie strategisch und mit juristischer Unterstützung vorgehen. Zunächst ist es wichtig, die Abmahnung und die geforderte Unterlassungserklärung genau zu prüfen. Häufig enthalten solche Schreiben überzogene oder unberechtigte Forderungen, wie überhöhte Vertragsstrafen oder zu weitreichende Verpflichtungen. Ein auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, unberechtigte Ansprüche zu erkennen und abzuwehren oder die Unterlassungserklärung anzupassen.

Oft ist es sinnvoll, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den rechtlichen Anforderungen entspricht, ohne zusätzliche Risiken einzugehen. So können Sie die Vertragsstrafe begrenzen und unnötige Verpflichtungen vermeiden.

Tipp vom Fachanwalt: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung niemals ungeprüft, da dies weitreichende Folgen haben kann, wie eine lebenslange Bindung an die Verpflichtung oder empfindliche Strafen bei Verstößen. Mit professioneller Hilfe können Sie Ihre Interessen schützen und eine für Sie angemessene Lösung finden.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung, die meist mit einer Abmahnung verschickt wird und die der Abgemahnte unterschreiben soll, kann für den Abgemahnten sehr weitreichende Folgen haben. Diese Unterlassungserklärung stellt allerdings nur ein Muster bzw. einen Vorschlag dar. Eine Unterlassungserklärung kann vom Abgemahnten durchaus modifiziert werden, bevor sie von ihm unterzeichnet wird. Ergibt eine Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt, dass die vom Rechteinhaber übersandte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, für den Abgemahnten rechtlich nachteilig ist oder Regelungen trifft, die weit über die Rechtsverletzung hinausgehen, kann es sinnvoll sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine abgeänderte Fassung der vom Rechteinhaber geforderten Unterlassungserklärung. Den Entwurf einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollten Abgemahnte jedoch einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überlassen, da dieser über das notwendige Fachwissen zur Erstellung verfügt.

Modifizierte Unterlassungserklärung muss juristisch präzise formuliert sein

In dieser modifizierten Fassung werden einzelne Punkte (z.B. der Umfang der Unterlassungsverpflichtung oder die Höhe der Vertragsstrafe) so angepasst, dass einerseits den berechtigten Interessen des Abmahnenden Rechnung getragen wird, andererseits aber die Verpflichtung des Abgemahnten nicht über das unbedingt erforderliche Maß hinaus ausgedehnt wird. Eine modifizierte Unterlassungserklärung muss rechtlich wirksam und präzise formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte die modifizierte Fassung den Unterlassungsanspruch eindeutig auf den konkreten Verstoß beschränken, ohne ein umfassendes Schuldanerkenntnis zu implizieren.

Festlegung einer angemessenen Vertragsstrafe

Um überzogene Forderungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Vertragsstrafe angemessen zu definieren. Ebenso können Schadensersatzansprüche begrenzt und Regelungen getroffen werden, die die Übernahme von Abmahnkosten und Anwaltshonoraren der Gegenseite ausschließen.

Ergänzend kann die Geltungsdauer angepasst werden, um unbefristete Verpflichtungen zu vermeiden. Eine sorgfältige anwaltliche Prüfung hilft, die Unterlassungserklärung fair und rechtssicher zu gestalten, ohne den Abgemahnten zu benachteiligen.

Was droht nach einem erneuten Verstoß gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat erhebliche Konsequenzen für den Abgemahnten. Zunächst wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig, die je nach Vereinbarung mehrere tausend Euro betragen kann.

Zusätzlich drohen dem Abgemahnten erneut rechtliche Schritte durch die abmahnende Partei. Dies kann eine erneute Abmahnung oder ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung weiterer Ansprüche umfassen, wie zusätzliche Schadensersatzforderungen oder die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten.

Darüber hinaus riskiert der Abgemahnte, dass ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, die die Einhaltung der Unterlassungspflichten erzwingt. Ein erneuter Verstoß gegen diese Verfügung kann zu Zwangsgeldern oder sogar Ordnungshaft führen. Auch die langfristige Bindung an die Unterlassungsverpflichtung bleibt bestehen, was weitere zukünftige Verstöße genauso kostenintensiv macht.

Die Folgen eines Verstoßes sind daher nicht nur finanziell belastend, sondern können auch schwerwiegende rechtliche und reputationsbezogene Folgen haben. Es ist daher wichtig, die Verpflichtungen aus der Unterlassungserklärung ernst zu nehmen.

Was passiert bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, riskiert der Abgemahnte, dass der Abmahner gerichtliche Schritte einleitet. In der Regel beantragt der Abmahner eine einstweilige Verfügung, die gerichtlich festlegt, dass die beanstandete Handlung sofort zu unterlassen ist. Diese Verfügung wird oft ohne vorherige Anhörung des Abgemahnten erlassen und ist sofort vollstreckbar, aber nicht „rechtskräftig“ im engeren Sinne.

Der Abgemahnte hat das Recht und die Möglichkeit, gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen und eine gerichtliche Überprüfung zu beantragen. In einem solchen Verfahren wird er angehört und kann seine Argumente darlegen.

Neben den Kosten für die einstweilige Verfügung, die sich nach dem Streitwert richten, muss der Abgemahnte beim Verlust der Klage auch die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite tragen. Diese können, abhängig vom Streitwert, schnell in die Tausende gehen. Darüber hinaus drohen bei einem Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft.

Die Nichtabgabe kann also erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, eine fachkundige Prüfung der Abmahnung vorzunehmen und eine angemessene Reaktion – wie die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung – in Betracht zu ziehen. So lassen sich Eskalationen und unnötige Kosten vermeiden.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Strafbewehrte Unterlassungserklärungen werden häufig eingesetzt, um Rechtsverletzungen zu unterbinden und Wiederholungen zu verhindern. Sie sind ein Standardmittel in rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Urheberrechts- oder Wettbewerbsverstößen, und werden in der Regel zusammen mit einer Abmahnung gefordert.

Ist eine Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis?

Nein, eine Unterlassungserklärung ist kein Schuldeingeständnis. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte lediglich, eine bestimmte Handlung in der Zukunft zu unterlassen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Erklärung dient dazu, die Wiederholungsgefahr auszuräumen, sagt aber nichts darüber aus, ob ein tatsächlicher Rechtsverstoß in der Vergangenheit vorlag. Sie ist somit ein pragmatisches Mittel, um kostspielige Gerichtsverfahren zu umgehen, ohne automatisch die Schuld anzuerkennen.

Wie kann ich mich gegen eine Unterlassungserklärung wehren?

Um sich gegen eine Unterlassungserklärung zu wehren, sollten Sie die Abmahnung sorgfältig prüfen lassen, da diese häufig überzogene oder unzulässige Forderungen enthalten kann. Unterschreiben Sie die Erklärung niemals unüberlegt. Ein spezialisierter Anwalt kann unberechtigte Ansprüche abwehren, eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und die Vertragsstrafe auf ein angemessenes Maß begrenzen. So schützen Sie Ihre Rechte und vermeiden unnötige Verpflichtungen.

Bin ich verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ignorieren Sie sie jedoch nicht, da dies meist zu gerichtlichen Schritten führt, die teurer und riskanter sein können. Stattdessen sollten Sie die Abmahnung prüfen und rechtlich beraten lassen.

Welche Strafe droht bei Unterlassungsklage?

Bei einer Unterlassungsklage drohen hohe Kosten, darunter Gerichts- und Anwaltsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten. Wird die Klage erfolgreich, können Zwangsgelder oder Ordnungshaft verhängt werden, falls die Anordnung nicht eingehalten wird.

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
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Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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