Anwaltliche Hilfe in Zeiten von Corona
Das öffentliche Leben steht nahezu still. Dennoch machen rechtliche Probleme und Fragestellungen auch in Zeiten von COVID-19 keine Pause.
Wir sind für Sie da!
Nutzen Sie unser virtuelles Mandat. Wir beraten Sie
- per Telefon
- per Email
- per Fax
- per Videokonferenz (FaceTime, Skype)
- per WhatsApp
Selbstverständlich halten wir auch in diesen Zeiten den Betrieb unserer Kanzlei aufrecht. Unsere Kanzlei ist weiterhin besetzt und unsere Räumlichkeiten bleiben für Sie geöffnet. In unseren großzügigen Besprechungszimmern beraten wir Sie persönlich unter Wahrung des empfohlenen Mindestabstands. Zudem nehmen wir etwaig erforderliche Dokumente postalisch entgegen und leiten diese entsprechend weiter.
Schon lange nutzen wir die elektronische Handakte und kommunizieren mit den Gerichten sowie unseren Rechtsanwaltskollegen über das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach. Auf diese Weise ist die fristgerechte und vor allem sichere Kommunikationen wie bisher gewährleistet.
Auch die Justiz ist von Corona betroffen. Die Verfahren laufen weiter. Es ist jedoch mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen. Es wurden folgende Einschränkungen bekannt gegeben
Mündliche Termine nur noch in dringenden Fällen
Die Richter sind angewiesen, mündliche Termine weitestgehend zu vermeiden und nur noch dringende Verfahren zu terminieren. Die Öffentlichkeit ist zudem aufgefordert derzeit keine Gerichtsverhandlungen zu besuchen. Außerdem sollen unabdingbare Termine durch audiovisuelle Anhörung per Tablet erfolgen.
Fristen laufen trotz Corona weiter
Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass die gesetzlich vorgesehenen Fristen außer Kraft gesetzt werden können.
„Auch in Zeiten von Corona müssen Sie im Fall einer Kündigung auch weiterhin binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage oder auf eine Klage erwidern.“
Derzeit wird diskutiert, wie auf Fristversäumnisse aufgrund der Corona-Restriktionen reagiert werden soll. Eine großzügige Praxis bei sog. Wiedereinsetzungen der Gerichte erscheint denkbar. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dies auch für gesetzlich nicht verlängerbare Fristen (sog. Notfristen) geltend wird.
Die Zwangsvollstreckung ist weitestgehend eingestellt
Der Außendienst von Gerichtsvollziehern wird ebenfalls auf dringende Maßnahmen reduziert. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie z. B.
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Zwangsräumungen
- Zählerwegnahme
werden derzeit nicht durchgeführt. Ausgenommen sind eilbedürftige Maßnahmen, wie z. B. in Gewaltschutzsachen.
Zustellungen werden, soweit zulässig, zur Vermeidung persönlicher Kontakte per Post vorgenommen. Die Stadt Hamburg hat angekündigt etwaige Mehrkosten (z. B. Porto) zu übernehmen.
Erhebliche Verzögerung beim DPMA, Fristen in Schutzrechtssachen bis zum 04.05.2020 verlängert
Der Dienstbetrieb des Deutschen Patent- und Markenamtes bleibt ebenfalls aufrechterhalten. Viele Mitarbeiter befinden sich im Home-Office. Es ist auch hier mit erheblichen Verzögerungen bei Markenanmeldungen zu rechnen. Dies gilt insbesondere für die Entgegennahme und Bearbeitung von schriftlichen Anträgen und Stellungnahmen.
Das DPMA bittet daher in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten auf Postsendungen an das DPMA zu verzichten und per Mail zu kommunizieren. Dies gilt jedoch nicht für Anliegen in Schutzrechtsverfahren.
Das DPMA hat die Fristen in allen laufenden Schutzrechtsverfahren bis zum 04.05.2020 verlängert. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des DPMA.
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Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
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