Anwalt für Markenrecht für Lübeck

Fachanwaltliche Beratung im Markenrecht für Lübeck: Markenanmeldung (DE/EU/IR), Widerspruch, Abmahnung/Unterlassung, Markenüberwachung – zügig, verständlich, kostenklar.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Termin in 24 h
Beratung DE/EN/ES
Transparente Pauschalen
Rechtsanwalt Marco Bennek

Was ist Markenrecht?

Anwalt Markenrecht für Lübeck bedeutet Schutz für Kennzeichen, mit denen sich Produkte und Dienstleistungen eindeutig unterscheiden lassen. Das Markenrecht sichert die Herkunfts- und Qualitätsfunktion einer Marke, verhindert Verwechslungsgefahr und schützt Ruf & Investitionen.

Schutz ist möglich als DE-Marke, Unionsmarke (EU) oder international über das Madrid-System – jeweils mit passender Klassenwahl nach der Nizza-Klassifikation. Die Eintragung gewährt ein exklusives Benutzungsrecht zunächst für 10 Jahre (beliebig verlängerbar) und bildet die Grundlage für Durchsetzung im Konfliktfall.

Leistungen im Markenrecht – für Lübeck

Abmahnungen im Markenrecht

Eine Abmahnung ist ein formloses Schreiben, das auf eine Rechtsverletzung hinweist, Unterlassung verlangt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Sie dient vor allem der schnellen Sicherung von Unterlassungsansprüchen. Typische Fälle:
  • Handel mit Plagiaten oder unautorisiertem Vertrieb originaler Markenprodukte,
  • Verwendung verwechselbarer Zeichen in Shop, Listing oder Werbung,
  • Nutzung einer Bezeichnung, die fremde Markenrechte verletzt.
Leistung im Mandat:
  • Zügige Sicherung der Rechte mittels Abmahnung,
  • Passgenaue Unterlassungserklärung,
  • Prüfung eingehender Abmahnungen auf Missbrauch & Gegenangriffe,
  • Modifikation gegnerischer Erklärungen (modifizierte UE).
Mehr dazu: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Markenanmeldung 
(DE · EU · Welt)

Wir prüfen Unterscheidungskraft, führen Ähnlichkeitsrecherchen durch und wählen die passenden Nizza-Klassen.

Gemeinsam entscheiden wir, ob Wort- oder Wort-Bild-Marke die bessere Schutzstrategie ist, erstellen das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, reichen ein und begleiten Sie bis zur Eintragung – inkl. Reaktion auf amtliche Hinweise.

  • Bewertung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung des Verzeichnisses
  • Ähnlichkeitsrecherche / Kollisionscheck
  • Risikobewertung & Anmeldestrategie (DE/EU/IR)

Ratgeber-Tipp: „11 Fehler bei der Markenanmeldung

Leistung: Markenanmeldung

Widerspruch & Amtsverfahren

Wir bewerten Verwechslungsgefahr und Benutzungslage, entwickeln eine Argumentationslinie und vertreten Sie im Verfahren vor dem Amt. Wo sinnvoll, suchen wir Vergleichslösungen (z. B. Abgrenzungsvereinbarungen). Ziel: wirksamer Schutz bei überschaubaren Kosten.

Löschung & Nichtigkeitsklagen

Angriffe auf problematische Marken (z. B. Nichtbenutzung, beschreibende Angaben, ältere Rechte) oder Verteidigung gegen solche Angriffe – stets mit Kosten/Nutzen-Blick und klarer Erfolgseinschätzung.

Markenüberwachung & Portfolio-Pflege

Kontinuierliches Monitoring neuer Anmeldungen, Frühwarnungen bei Kollisionen, Verlängerungen, Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen. So bleibt Ihre Marke auch im Alltag durchsetzungsstark.

Online-Auftritt & Marktplätze (praxisnah)

Gerade im E-Commerce (z. B. Amazon) ist die Kombination aus Markenschutz und rechtssicheren Texten entscheidend, um Abmahnungen zu vermeiden. Wir prüfen Impressum, Widerruf, AGB, Datenschutz und unterstützen bei Take-downs.

Mehr dazu: Rechtssicherer Onlineshop

Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht für Lübeck?

Dann rufen Sie uns jetzt an unter (040) 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an  info@kanzlei-bennek.de.

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Ihre Vorteile

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Beratung durch einen Fachanwalt mit nachgewiesener Fallpraxis und laufender Fortbildung.

Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden

Im gewerblichen Rechtsschutz muss es mitunter sehr schnell gehen: Fristen sind einzuhalten und Rechte zügig zu sichern. Ich vergebe Beratungstermine daher innerhalb von 24 Stunden.

Ständige telefonische Erreichbarkeit

Eine rechtliche Streitigkeit macht unsicher. Wichtige Informationen müssen mitunter schnell ausgetauscht werden. Ich habe meine Kanzlei so organisiert, dass ich ständig telefonisch erreichbar bin. Hierfür stelle ich u.a. ein E-Büro zur Verfügung.

Verständliche Beratung

Ich lasse meine Mandanten nicht im „juristischen Dunkeln“. Ich erkläre die rechtliche Situation und die rechtlichen Schritte so, dass Nicht-Juristen die Rechtslage voll und ganz nachvollziehen können.

Mitgliedschaft in der GRUR

Ich bin Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Dies ist die größte und älteste Vereinigung in Deutschland, die sich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts befasst.

Digitale Aktenführung

Ich nutze die digitale Aktenführung. Diese Arbeitsweise ist mandantenfreundlich und effizient. Datensicherheit hat bei mir höchste Priorität.

Gute Erreichbarkeit der Kanzlei

Meine Kanzlei ist sehr gut erreichbar. Sie befindet sich in zentral in der Hamburger Innenstadt, direkt am Rathaus.

Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch

Ich spreche fließend Englisch und Spanisch, so dass ich in diesen Sprachen eine juristische Beratung anbieten kann.

Transparente Abrechnung

Ich rechne absolut transparent ab. Ich kläre meine Mandanten über den zu erwartenden Kostenrahmen gleich bei Mandatsübernahme auf. Meine Abrechnung erfolgt auf (minutengenauer) Stundenbasis oder als Pauschalvergütung. Bei gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren.

Mehr erfahren.

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Mehr Informationen

Informationspflicht gem. § 5b Abs. 3 UWG:

Die vorangestellten Bewertungen wurden auf der Plattform business.google.com im Hinblick auf unsere Kanzlei abgegeben.

Über die plattforminterne Prüfung hinaus (hier abrufbar) versichern wir, dass wir im Falle eines Verdachts auf „unechte“ Bewertungen – konkret: insbesondere Bewertungen, denen kein Kontakt der bewertenden Person mit unserer anwaltlichen Dienstleistung zugrunde liegt – unverzüglich auf eine Prüfung bzw. Löschung der jeweiligen Bewertung durch den Plattformbetreiber hinwirken werden.

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Ablauf & Festpreise – Markenanmeldung für Lübeck

Eine Markenanmeldung gelingt am sichersten mit klarer Struktur. Der typische Mandatsablauf:

1. Kurzanalyse & Zieldefinition

Branche, Zielmärkte (DE/EU/IR), gewünschter Schutzumfang und geplanter Einsatz der Marke werden präzise erfasst. Ergebnis ist ein kurzer Maßnahmenplan inklusive Zeitfenster.

2. Schutzfähigkeits-Check & Recherche

Prüfung der Unterscheidungskraft, Beschreibungslast und etwaiger Schutzhindernisse. Kollisions- und Ähnlichkeitsrecherchen identifizieren ältere Kennzeichen (Wort und Bild) und typische Stolperfallen in den relevanten Klassen.

3. Klassenstrategie nach Nizza
Auswahl der passenden Waren- und Dienstleistungsklassen, Formulierung eines belastbaren Verzeichnisses (präzise, aber zukunftsfest). Wo sinnvoll, Reserven für Markenerweiterungen einplanen.
4. Wahl der Markenform
Abwägung Wortmarke versus Wort-/Bildmarke: Reichweite, Angreifbarkeit, Marketingnutzung. Bei Bedarf Kombination mehrerer Formen oder Serienstrategie.
5. Einreichung & Amtsverfahren
Elektronische Anmeldung beim DPMA bzw. EUIPO oder internationale Erweiterung über das Madrider System (IR). Fristgerechte Kommunikation mit dem Amt, Reaktion auf Beanstandungen, Begleitung bis zur Eintragung.
6. Nach der Eintragung
Elektronische Anmeldung beim DPMA bzw. EUIPO oder internationale Erweiterung über das Madrider System (IR). Fristgerechte Kommunikation mit dem Amt, Reaktion auf Beanstandungen, Begleitung bis zur Eintragung.
Transparente Pauschalen
Für Recherche, Verzeichnis und Anmeldung werden feste Paketpreise angeboten; Amtsgebühren (DPMA/EUIPO/WIPO) fallen zusätzlich an und richten sich u. a. nach der Klassenzahl. Für Widerspruchs- oder Amtsverfahren werden vorab Kostenrahmen und strategische Optionen dargestellt.

FAQ – Was Mandanten aus Lübeck häufig fragen

Kann „Lübeck“, „Travemünde“ oder das „Holstentor“ als Marke geschützt werden?

Ortsangaben und Wahrzeichen sind häufig beschreibend und als Wortmarke allein meist nicht eintragungsfähig, zumindest nicht für Waren/Dienstleistungen mit Lokalbezug (Gefahr der Irreführung). Bild-/Wort-Bild-Gestaltungen können je nach Ausprägung möglich sein. Stadtwappen und Hoheitszeichen unterliegen regelmäßig Sonderregeln und bedürfen oft einer Genehmigung.

Darf „Lübecker Marzipan“ im Markennamen verwendet werden?

Geografische Herkunftsangaben wie „Lübecker Marzipan“ sind geschützt. Nutzung ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Eine Markenanmeldung mit solchen Bezeichnungen ist risikobehaftet und sollte nur nach Prüfung der einschlägigen Schutzregelungen erwogen werden.

Reicht Benutzung nur im Raum Lübeck für den Erhalt des Markenschutzes?

Ja, Benutzung innerhalb eines realistischen Marktgebiets kann genügen, wenn die Marke ernsthaft verwendet wird. Für nationale Marken zählt die Benutzung grundsätzlich im Bundesgebiet; Umfang und Nachweise sollten geordnet dokumentiert werden.

Wie schnell geht eine Markenanmeldung mit Blick auf saisonale Geschäfte (Tourismus, Weihnachtsmarkt, Ostsee-Saison)?

Das Verfahren dauert typischerweise mehrere Wochen bis Monate. Wer saisonal launchen will, sollte frühzeitig planen: Recherche, Klassenstrategie, Einreichung und mögliche Amtsrückfragen einrechnen.

Marke für Souvenirs, Food & Gastronomie mit Stadtbezug – worauf achten?

Geografische Begriffe, Gebäudenamen und Stadtmotive bergen Kollisionen (frühere Marken, Designschutz, Urheberrechte an Grafiken/Fotos). Bezeichnungen dürfen nicht irreführen. Eine saubere Recherche plus klar formuliertes Waren-/Dienstleistungsverzeichnis reduziert das Risiko.

„Hanse“, „Hanseatisch“, „Altstadt“, „Holstentor“ im Namen – geht das?

Solche Begriffe können als beschreibend gelten oder bereits belegt sein. Eintragungsfähigkeit hängt von der konkreten Verwendung und grafischen Ausgestaltung ab. Vorab prüfen, ob ältere Rechte oder Schutzverbote entgegenstehen.

Braucht ein Amazon-/Online-Shop aus Lübeck zwingend eine eingetragene Marke?

Für Markenschutz, Durchsetzung gegen Nachahmer und Programme wie Brand-Tools großer Marktplätze ist eine eingetragene Marke regelmäßig Voraussetzung. Ohne Eintragung sind Durchsetzung und Takedowns deutlich schwieriger.

DE, EU oder international (Skandinavien via Travemünde-Bezug)?

Die Unionsmarke deckt alle EU-Mitgliedstaaten ab (z. B. Dänemark, Schweden). Länder außerhalb der EU (z. B. Norwegen, Schweiz) sind nicht erfasst; dort bietet sich eine IR-Marke über das Madrider System oder nationale Anmeldung an – Auswahl nach Absatzmärkten und Budget.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten – was tun?

Nichts vorschnell unterschreiben. Berechtigung, Verwechslungsgefahr, Benutzungslage und Reichweite der Unterlassung prüfen; oft sind Modifikationen, Gegenangriffe oder Vergleiche möglich.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Amtsgebühren (u. a. abhängig von der Klassenzahl) plus anwaltliche Pauschalen/Projektpreise. Sinnvoll ist ein klarer Kostenrahmen vorab, inkl. möglicher Posten für Widerspruchs- oder Amtsverfahren.

Kontakt & Anfahrt

Kontakt de LP
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