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Abmahnung als Ebay-Verkäufer

Auf der Auktionsplattform Ebay sind viele gewerbliche Händler unterwegs, aber auch Menschen, die im privaten Rahmen nicht mehr benötigte Dinge verkaufen. Wenn Sie nur ab und zu mal ein Kleidungsstück oder ein Buch verkaufen, müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken über eine Abmahnung machen.

Abmahnung Ebay
Haben Sie eine Abmahnung als Ebay Verkäufer erhalten? Rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Anders sieht es aus, wenn Sammlungen aller Art aufgelöst werden oder zum Beispiel der gesamte Hausrat eines verstorbenen Verwandten angeboten wird. Dann kann es passieren, dass Ihnen eine Abmahnung zugestellt wird.

Inhalt

1. Ebay ist kein Flohmarkt
2. Keine einheitliche Rechtsprechung
3. Informationspflichten gewerblicher Händler
4. Wer mahnt ab?
5. Wie ist die Rechtslage bei Ebay-Kleinanzeigen?
6. Wie Sie am besten auf eine Abmahnung bei Ebay reagieren
7. Scheuen Sie nicht den Weg zum Anwalt!

1. Ebay ist kein Flohmarkt

Viele private Verkäufer machen sich keine Gedanken darüber, ob sie eventuell gewerblich handeln, wenn sie in größerem Umfang Angebote auf der Auktionsplattform einstellen.

Wenn man Ebay als großen Flohmarkt sieht, ist das auch leicht verständlich. Denn wenn Sie auf einem Flohmarkt einen Platz mieten und Ihren Stand mit allem möglichen, verschiedenartigen Trödel aufbauen, würde auch kein Mensch auf die Idee kommen, dass Sie gewerbsmäßig handeln. Weder ein Anwalt noch der Konkurrent vom nächsten Stand besucht Sie, schaut sich Ihr Angebot an und schickt Ihnen anschließend eine Abmahnung.

Bieten Sie Ihren Trödel aber bei Ebay an, betreiben Sie rein formal einen Online-Handel. Und dieser unterliegt festgeschriebenen Regeln.

2. Keine einheitliche Rechtsprechung

Kaufen und verkaufen auf Ebay ist immer mit einem gewissen Nervenkitzel und Spaß verbunden.

Mache ich ein Schnäppchen und bekomme das gewünschte Buch für kleines Geld? Oder bringt mir die alte Wohnzimmerlampe von Oma vielleicht noch ein erkleckliches Sümmchen ein? Was viele Nutzer leider nicht wissen, ist, dass eine Auktion bei Ebay einen Rechtsakt darstellt, bei dem ein gültiger Vertrag geschlossen wird.

Das gilt auch für 1-Euro-Schnäppchen. Grundsätzlich müssen also Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen zum Online-Handel berücksichtigen und einhalten, zum Beispiel das Widerrufsrecht oder bestimmte Informationspflichten.

Die große Frage ist: Wann kann ein Verkäufer als gewerblich eingestuft werden? Die Rechtsprechung hierzu ist höchst unterschiedlich und begünstigt abmahnende Anwälte.

So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2008 entschieden, dass schon 25 Bewertungen ausreichen, um als gewerblich zu gelten. Das Oberlandesgericht Hamburg hat 2007 hingegen eine Zahl von 242 Bewertungen in zwei Jahren als gewerblich angesehen.

Problematisch wird es, wenn Sie eine größere Zahl ähnlicher Artikel verkaufen, etwa gebrauchte Bücher oder eine Münzsammlung. Schon bei zehn eingestellten neuen Artikeln kann ebenfalls eine Gewerblichkeit im rechtlichen Sinne gegeben sein.

3. Informationspflichten gewerblicher Händler

Gewerbliche Online-Händler müssen laut BGB ihren Kunden leicht einsehbare Informationen zur Verfügung stellen. Dazu zählen:

  • eine Widerrufsbelehrung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • ein ordentliches Impressum
  • exakte Preisangaben
  • exakte Lieferzeiten
  • eine genaue und ausführliche Produktbeschreibung

Fehlt einer dieser Punkte, droht schnell eine Abmahnung bei Ebay durch einen Rechtsanwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist.

4. Wer mahnt ab?

Grundsätzlich kann jeder Unternehmer andere Mitbewerber abmahnen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen beiden Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Dies ist bei einem privaten Ebay-Verkäufer grundsätzlich nicht der Fall. Da die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Umfang jedoch fließend ist, laufen auch vermeintlich private Ebay-Verkäufer Gefahr abgemahnt zu werden. In der Praxis haben einige Unternehmen vermehrt Abmahnungen ausgesprochen. Darunter ist zum Beispiel Hiddemann & Weiß GbR.

5. Wie ist die Rechtslage bei Ebay-Kleinanzeigen?

Die geschilderten Informationspflichten gelten nicht nur für Auktionen auf Ebay, sondern auch für die Ebay-Kleinanzeigen. Durch den begrenzten Platz dort sind eine Widerrufsbelehrung und AGB kaum unterzubringen.

Es reicht auch nicht aus, über einen Link auf eine andere Seite zu verweisen, wo die entsprechenden Angaben zu finden sind - für Abmahnanwälte ein gefundenes Fressen.

6. Wie Sie am besten auf eine Abmahnung bei Ebay reagieren

Wahrscheinlich werden Sie erstmal schockiert sein, wenn Sie im Briefkasten eine Abmahnung vorfinden. Denn nicht selten handelt es sich um Forderungen von mehreren Hundert oder sogar um die tausend Euro.

Für jemanden, der nur hin und wieder etwas verkauft, ist das eine Menge Geld. Hinzu kommen häufig noch bedrohliche Formulierungen. Am besten bleiben Sie erstmal ruhig.

Zahlen Sie auf keinen Fall sofort, sondern lassen Sie die Abmahnung zunächst durch einen Anwalt prüfen, der sich auf dem Gebiet auskennt. Er kann feststellen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt und zulässig ist.

Aber nicht nur Anwälte verschicken Abmahnungen. Häufig versuchen auch andere, gewerbliche Händler, Gelegenheitsverkäufer auf diese Weise abzuschrecken und sich die Konkurrenz vom Hals zu schaffen.

Falls Sie tatsächlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben, müssen Sie die Abmahnung begleichen. Aber auch hier kann Ihnen ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz helfen und prüfen, ob die Höhe der Abmahnung berechtigt ist.

7. Scheuen Sie nicht den Weg zum Anwalt!

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung beistehen, wenn Sie als privater Verkäufer bei Ebay abgemahnt werden.

Wichtig ist erstmal festzustellen, ob Sie im Rechtssinne überhaupt gewerblich handeln. In Abmahnungen wird dies häufig als eindeutig und unwiderlegbar behauptet. Wie gesagt, die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr unterschiedlich, deshalb ist immer der Einzelfall genau zu prüfen.

Der zweite Punkt ist, dass die Höhe der Abmahnkosten meist völlig überzogen ist. Auch hier kann ich Sie entsprechend beraten und überprüfen, ob die Forderung - sofern berechtigt - angemessen ist oder nicht.

Drittens ist besonders heikel, dass eine Abmahnung immer mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung einhergeht. Diese strafbewehrte Erklärung ist 30 Jahre rechtswirksam und kann bei späteren Verstößen ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch hier berate ich Sie ausführlich zu den möglichen Folgen einer Unterschrift und kläre Sie über Alternativen auf.

Nehmen Sie eine Abmahnung bei Ebay nicht auf die leichte Schulter, aber lassen Sie sich auch nicht einschüchtern. Eine Beratung in meiner Kanzlei hilft Ihnen weiter und ist deutlich günstiger als die in der Regel geforderten Abmahnsummen.

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Bildquellennachweis: © photonphoto / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
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Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht
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