Anwalt für Markenrecht für Lübeck

Was ist Markenrecht?
Schutz ist möglich als DE-Marke, Unionsmarke (EU) oder international über das Madrid-System – jeweils mit passender Klassenwahl nach der Nizza-Klassifikation. Die Eintragung gewährt ein exklusives Benutzungsrecht zunächst für 10 Jahre (beliebig verlängerbar) und bildet die Grundlage für Durchsetzung im Konfliktfall.
Leistungen im Markenrecht – für Lübeck
- Handel mit Plagiaten oder unautorisiertem Vertrieb originaler Markenprodukte,
 - Verwendung verwechselbarer Zeichen in Shop, Listing oder Werbung,
 - Nutzung einer Bezeichnung, die fremde Markenrechte verletzt.
 
- Zügige Sicherung der Rechte mittels Abmahnung,
 - Passgenaue Unterlassungserklärung,
 - Prüfung eingehender Abmahnungen auf Missbrauch & Gegenangriffe,
 - Modifikation gegnerischer Erklärungen (modifizierte UE).
 
Wir prüfen Unterscheidungskraft, führen Ähnlichkeitsrecherchen durch und wählen die passenden Nizza-Klassen.
Gemeinsam entscheiden wir, ob Wort- oder Wort-Bild-Marke die bessere Schutzstrategie ist, erstellen das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, reichen ein und begleiten Sie bis zur Eintragung – inkl. Reaktion auf amtliche Hinweise.
- Bewertung der Schutzfähigkeit
 - Erstellung des Verzeichnisses
 - Ähnlichkeitsrecherche / Kollisionscheck
 - Risikobewertung & Anmeldestrategie (DE/EU/IR)
 
Ratgeber-Tipp: „11 Fehler bei der Markenanmeldung“
Leistung: Markenanmeldung
Gerade im E-Commerce (z. B. Amazon) ist die Kombination aus Markenschutz und rechtssicheren Texten entscheidend, um Abmahnungen zu vermeiden. Wir prüfen Impressum, Widerruf, AGB, Datenschutz und unterstützen bei Take-downs.
Mehr dazu: Rechtssicherer Onlineshop
Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht für Lübeck?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter (040) 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
Ihre Vorteile
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Beratung durch einen Fachanwalt mit nachgewiesener Fallpraxis und laufender Fortbildung.
Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden
Im gewerblichen Rechtsschutz muss es mitunter sehr schnell gehen: Fristen sind einzuhalten und Rechte zügig zu sichern. Ich vergebe Beratungstermine daher innerhalb von 24 Stunden.
Ständige telefonische Erreichbarkeit
Eine rechtliche Streitigkeit macht unsicher. Wichtige Informationen müssen mitunter schnell ausgetauscht werden. Ich habe meine Kanzlei so organisiert, dass ich ständig telefonisch erreichbar bin. Hierfür stelle ich u.a. ein E-Büro zur Verfügung.
Verständliche Beratung
Ich lasse meine Mandanten nicht im „juristischen Dunkeln“. Ich erkläre die rechtliche Situation und die rechtlichen Schritte so, dass Nicht-Juristen die Rechtslage voll und ganz nachvollziehen können.
Mitgliedschaft in der GRUR
Ich bin Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Dies ist die größte und älteste Vereinigung in Deutschland, die sich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts befasst.
Digitale Aktenführung
Ich nutze die digitale Aktenführung. Diese Arbeitsweise ist mandantenfreundlich und effizient. Datensicherheit hat bei mir höchste Priorität.
Gute Erreichbarkeit der Kanzlei
Meine Kanzlei ist sehr gut erreichbar. Sie befindet sich in zentral in der Hamburger Innenstadt, direkt am Rathaus.
Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch
Ich spreche fließend Englisch und Spanisch, so dass ich in diesen Sprachen eine juristische Beratung anbieten kann.
Transparente Abrechnung
Ich rechne absolut transparent ab. Ich kläre meine Mandanten über den zu erwartenden Kostenrahmen gleich bei Mandatsübernahme auf. Meine Abrechnung erfolgt auf (minutengenauer) Stundenbasis oder als Pauschalvergütung. Bei gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren.
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Mehr InformationenInformationspflicht gem. § 5b Abs. 3 UWG:
Die vorangestellten Bewertungen wurden auf der Plattform business.google.com im Hinblick auf unsere Kanzlei abgegeben.
Über die plattforminterne Prüfung hinaus (hier abrufbar) versichern wir, dass wir im Falle eines Verdachts auf „unechte“ Bewertungen – konkret: insbesondere Bewertungen, denen kein Kontakt der bewertenden Person mit unserer anwaltlichen Dienstleistung zugrunde liegt – unverzüglich auf eine Prüfung bzw. Löschung der jeweiligen Bewertung durch den Plattformbetreiber hinwirken werden.

Ablauf & Festpreise – Markenanmeldung für Lübeck
Eine Markenanmeldung gelingt am sichersten mit klarer Struktur. Der typische Mandatsablauf:
Branche, Zielmärkte (DE/EU/IR), gewünschter Schutzumfang und geplanter Einsatz der Marke werden präzise erfasst. Ergebnis ist ein kurzer Maßnahmenplan inklusive Zeitfenster.
Prüfung der Unterscheidungskraft, Beschreibungslast und etwaiger Schutzhindernisse. Kollisions- und Ähnlichkeitsrecherchen identifizieren ältere Kennzeichen (Wort und Bild) und typische Stolperfallen in den relevanten Klassen.
FAQ – Was Mandanten aus Lübeck häufig fragen
Ortsangaben und Wahrzeichen sind häufig beschreibend und als Wortmarke allein meist nicht eintragungsfähig, zumindest nicht für Waren/Dienstleistungen mit Lokalbezug (Gefahr der Irreführung). Bild-/Wort-Bild-Gestaltungen können je nach Ausprägung möglich sein. Stadtwappen und Hoheitszeichen unterliegen regelmäßig Sonderregeln und bedürfen oft einer Genehmigung.
Geografische Herkunftsangaben wie „Lübecker Marzipan“ sind geschützt. Nutzung ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Eine Markenanmeldung mit solchen Bezeichnungen ist risikobehaftet und sollte nur nach Prüfung der einschlägigen Schutzregelungen erwogen werden.
Ja, Benutzung innerhalb eines realistischen Marktgebiets kann genügen, wenn die Marke ernsthaft verwendet wird. Für nationale Marken zählt die Benutzung grundsätzlich im Bundesgebiet; Umfang und Nachweise sollten geordnet dokumentiert werden.
Das Verfahren dauert typischerweise mehrere Wochen bis Monate. Wer saisonal launchen will, sollte frühzeitig planen: Recherche, Klassenstrategie, Einreichung und mögliche Amtsrückfragen einrechnen.
Geografische Begriffe, Gebäudenamen und Stadtmotive bergen Kollisionen (frühere Marken, Designschutz, Urheberrechte an Grafiken/Fotos). Bezeichnungen dürfen nicht irreführen. Eine saubere Recherche plus klar formuliertes Waren-/Dienstleistungsverzeichnis reduziert das Risiko.
Solche Begriffe können als beschreibend gelten oder bereits belegt sein. Eintragungsfähigkeit hängt von der konkreten Verwendung und grafischen Ausgestaltung ab. Vorab prüfen, ob ältere Rechte oder Schutzverbote entgegenstehen.
Für Markenschutz, Durchsetzung gegen Nachahmer und Programme wie Brand-Tools großer Marktplätze ist eine eingetragene Marke regelmäßig Voraussetzung. Ohne Eintragung sind Durchsetzung und Takedowns deutlich schwieriger.
Die Unionsmarke deckt alle EU-Mitgliedstaaten ab (z. B. Dänemark, Schweden). Länder außerhalb der EU (z. B. Norwegen, Schweiz) sind nicht erfasst; dort bietet sich eine IR-Marke über das Madrider System oder nationale Anmeldung an – Auswahl nach Absatzmärkten und Budget.
Nichts vorschnell unterschreiben. Berechtigung, Verwechslungsgefahr, Benutzungslage und Reichweite der Unterlassung prüfen; oft sind Modifikationen, Gegenangriffe oder Vergleiche möglich.
Amtsgebühren (u. a. abhängig von der Klassenzahl) plus anwaltliche Pauschalen/Projektpreise. Sinnvoll ist ein klarer Kostenrahmen vorab, inkl. möglicher Posten für Widerspruchs- oder Amtsverfahren.
Kontakt & Anfahrt
Rechtsanwalt Marco Bennek
Telefon: 040 3501 6360
Fax: 040 3501 6361
E-Mail: info@kanzlei-bennek.de
Web: www.kanzlei-bennek.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr








