Anwalt für Markenrecht für Flensburg

Was ist Markenrecht?
Schutz ist möglich als DE-Marke, Unionsmarke (EU) oder international über das Madrid-System – jeweils mit passender Klassenwahl nach der Nizza-Klassifikation. Die Eintragung gewährt ein exklusives Benutzungsrecht zunächst für 10 Jahre (beliebig verlängerbar) und bildet die Grundlage für Durchsetzung im Konfliktfall.
Leistungen im Markenrecht – für Flensburg
- Handel mit Plagiaten oder unautorisiertem Vertrieb originaler Markenprodukte,
 - Verwendung verwechselbarer Zeichen in Shop, Listing oder Werbung,
 - Nutzung einer Bezeichnung, die fremde Markenrechte verletzt.
 
- Zügige Sicherung der Rechte mittels Abmahnung,
 - Passgenaue Unterlassungserklärung,
 - Prüfung eingehender Abmahnungen auf Missbrauch & Gegenangriffe,
 - Modifikation gegnerischer Erklärungen (modifizierte UE).
 
Wir prüfen Unterscheidungskraft, führen Ähnlichkeitsrecherchen durch und wählen die passenden Nizza-Klassen.
Gemeinsam entscheiden wir, ob Wort- oder Wort-Bild-Marke die bessere Schutzstrategie ist, erstellen das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, reichen ein und begleiten Sie bis zur Eintragung – inkl. Reaktion auf amtliche Hinweise.
- Bewertung der Schutzfähigkeit
 - Erstellung des Verzeichnisses
 - Ähnlichkeitsrecherche / Kollisionscheck
 - Risikobewertung & Anmeldestrategie (DE/EU/IR)
 
Ratgeber-Tipp: „11 Fehler bei der Markenanmeldung“
Leistung: Markenanmeldung
Gerade im E-Commerce (z. B. Amazon) ist die Kombination aus Markenschutz und rechtssicheren Texten entscheidend, um Abmahnungen zu vermeiden. Wir prüfen Impressum, Widerruf, AGB, Datenschutz und unterstützen bei Take-downs.
Mehr dazu: Rechtssicherer Onlineshop
Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht für Flensburg?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter (040) 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.
Ihre Vorteile
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Beratung durch einen Fachanwalt mit nachgewiesener Fallpraxis und laufender Fortbildung.
Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden
Im gewerblichen Rechtsschutz muss es mitunter sehr schnell gehen: Fristen sind einzuhalten und Rechte zügig zu sichern. Ich vergebe Beratungstermine daher innerhalb von 24 Stunden.
Ständige telefonische Erreichbarkeit
Eine rechtliche Streitigkeit macht unsicher. Wichtige Informationen müssen mitunter schnell ausgetauscht werden. Ich habe meine Kanzlei so organisiert, dass ich ständig telefonisch erreichbar bin. Hierfür stelle ich u.a. ein E-Büro zur Verfügung.
Verständliche Beratung
Ich lasse meine Mandanten nicht im „juristischen Dunkeln“. Ich erkläre die rechtliche Situation und die rechtlichen Schritte so, dass Nicht-Juristen die Rechtslage voll und ganz nachvollziehen können.
Mitgliedschaft in der GRUR
Ich bin Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Dies ist die größte und älteste Vereinigung in Deutschland, die sich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts befasst.
Digitale Aktenführung
Ich nutze die digitale Aktenführung. Diese Arbeitsweise ist mandantenfreundlich und effizient. Datensicherheit hat bei mir höchste Priorität.
Gute Erreichbarkeit der Kanzlei
Meine Kanzlei ist sehr gut erreichbar. Sie befindet sich in zentral in der Hamburger Innenstadt, direkt am Rathaus.
Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch
Ich spreche fließend Englisch und Spanisch, so dass ich in diesen Sprachen eine juristische Beratung anbieten kann.
Transparente Abrechnung
Ich rechne absolut transparent ab. Ich kläre meine Mandanten über den zu erwartenden Kostenrahmen gleich bei Mandatsübernahme auf. Meine Abrechnung erfolgt auf (minutengenauer) Stundenbasis oder als Pauschalvergütung. Bei gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren.
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Mehr InformationenInformationspflicht gem. § 5b Abs. 3 UWG:
Die vorangestellten Bewertungen wurden auf der Plattform business.google.com im Hinblick auf unsere Kanzlei abgegeben.
Über die plattforminterne Prüfung hinaus (hier abrufbar) versichern wir, dass wir im Falle eines Verdachts auf „unechte“ Bewertungen – konkret: insbesondere Bewertungen, denen kein Kontakt der bewertenden Person mit unserer anwaltlichen Dienstleistung zugrunde liegt – unverzüglich auf eine Prüfung bzw. Löschung der jeweiligen Bewertung durch den Plattformbetreiber hinwirken werden.

Ablauf & Festpreise – Markenanmeldung für Flensburg
Eine Markenanmeldung gelingt am sichersten mit klarer Struktur. Der typische Mandatsablauf:
Branche, Zielmärkte (DE/EU/IR), gewünschter Schutzumfang und geplanter Einsatz der Marke werden präzise erfasst. Ergebnis ist ein kurzer Maßnahmenplan inklusive Zeitfenster.
Prüfung der Unterscheidungskraft, Beschreibungslast und etwaiger Schutzhindernisse. Kollisions- und Ähnlichkeitsrecherchen identifizieren ältere Kennzeichen (Wort und Bild) und typische Stolperfallen in den relevanten Klassen.
FAQ – Was Mandanten aus Flensburg häufig fragen
Reine Ortsangaben sind meist beschreibend und schwer eintragungsfähig. Mit individueller grafischer Ausgestaltung (Wort-/Bildmarke) kann Schutz im Einzelfall möglich sein; Hoheitszeichen/Wappen sind regelmäßig ausgeschlossen.
Ja. Die DE-Marke wirkt in ganz Deutschland. Für EU-weiten Schutz bietet sich alternativ die Unionsmarke an; Entscheidung hängt von aktueller und geplanter Marktabdeckung ab.
Regelmäßig mehrere Wochen bis Monate. Zügige Ähnlichkeitsrecherche, passende Klassenwahl und vollständige Unterlagen helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Häufig: Klasse 35 (Handel/Onlinehandel), 25 (Bekleidung), 30 (Lebensmittel), 41 (Events), 42 (IT/Software), 43 (Gastronomie). Auswahl immer am konkreten Geschäftsmodell ausrichten.
Wortmarke bietet den breitesten Schutz für den Namen in üblichen Schreibweisen. Wort-/Bildmarke kann bei schwächerer Unterscheidungskraft oder für Logos sinnvoll sein. Oft ist eine Kombinationsstrategie zweckmäßig.
Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen. Berechtigung, Verwechslungsgefahr, Benutzungslage und Reichweite der Unterlassung prüfen; ggf. modifizierte Unterlassungserklärung, Gegenangriffe oder Vergleichslösungen.
Ernsthafte Benutzung im geschützten Gebiet (Deutschland) belegen: Rechnungen, Werbematerial, Web- und Shop-Belege, Verpackungen, Logfiles. Geordnet dokumentieren – besonders nach Ablauf der Benutzungsschonfrist.
Geografische Angaben dürfen nicht irreführen. Ältere Marken, Design- und Urheberrechte prüfen; präzises Waren-/Dienstleistungsverzeichnis und Kollisionscheck sind Pflicht.
Ja. Eintragungen erleichtern Takedowns, Brand-Programme und die Durchsetzung gegen Nachahmungen – on- und offline.
Amtliche Gebühren (abhängig von Klassenzahl) plus anwaltliche Pauschalen/Projektpreise. Ein transparenter Kostenrahmen umfasst ggf. auch Widerspruchs- oder Amtsverfahren.
Kontakt & Anfahrt
Rechtsanwalt Marco Bennek
Telefon: 040 3501 6360
Fax: 040 3501 6361
E-Mail: info@kanzlei-bennek.de
Web: www.kanzlei-bennek.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 16:00 Uhr








