AGB erstellen - Die wichtigsten Hinweise vom Anwalt

AGB erstellen
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Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist für Unternehmen ein entscheidender Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Geschäfte klar zu definieren und zu standardisieren. AGB sind vorformulierte Vertragsinhalte, mit denen Unternehmen die vertraglichen Beziehungen zu ihren Kunden regeln. Dabei finden AGB bei einer Vielzahl von Verträgen Anwendung und regeln wesentliche Aspekte wie Zahlungsmodalitäten, Lieferbedingungen, Gewährleistungsrechte oder Haftung. Durch die Verwendung von AGB können Unternehmen ihre Vertragsbeziehungen effizient gestalten und mögliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.


Bei der Erstellung von AGB sind jedoch zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten, um die Wirksamkeit der AGB zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aus der Geschäftstätigkeit des verwendenden Unternehmens ergeben. Unklare, missverständliche, überraschende oder sonst rechtswidrige Klauseln können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen beschädigen. Es ist daher unerlässlich, dass AGB verständlich, transparent und auf die jeweilige Geschäftsstruktur und Unternehmenstätigkeit zugeschnitten sind. Insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern spielt der Schutz vor unangemessener Benachteiligung eine zentrale Rolle.


In diesem Beitrag erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Marco Bennek, worauf bei der Erstellung von AGB zu achten ist, welche typischen Inhalte in AGB enthalten sein können, welche rechtlichen Fallstricke es zu vermeiden gilt und warum die Erstellung von AGB durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist.

Inhalt

1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?
2. Was sind die wesentlichen Inhalte der AGB?
3. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen gesetzlich vorgeschrieben?
4. Wann sind AGB rechtlich wirksam und verbindlich?
5. Macht es für die AGB einen Unterschied, wer meine Kunden sind?
6. Welche rechtlichen Folgen haben fehlerhafte AGB?
7. Wer kann AGB rechtssicher erstellen?
8. Fazit - Was ist bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten?

1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Wer heute einen Vertrag abschließt, in dem er z.B. etwas kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, schließt nicht nur den Vertrag ab, sondern akzeptiert in der Regel auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dabei ein Regelwerk, das abstrakt eine Vielzahl von Dingen regelt, ohne dass es dazu einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bedarf. Der Vertrag hingegen enthält vor allem die Punkte, die zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung oder Annahme des Vertrages werden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.

Nach der gesetzlichen Definition in § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Dabei können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - häufig besser unter ihrer Abkürzung AGB bekannt - nach Satz 2 dieser Vorschrift entweder in dem Vertrag enthalten oder in einem gesonderten Schriftstück abgedruckt sein.

AGB müssen allgemein sein und nicht individualisiert

Damit AGB als solche wirksam sind, müssen sie ihrem rechtlichen Charakter nach abstrakt und allgemein gefasst sein. Jeder, der die Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt, muss sich an sie halten. Ist dagegen etwas in den AGB zwischen den Vertragsparteien individuell und abweichend vereinbart worden, so handelt es sich nicht um AGB als solche (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB).

AGB sind überall dort sinnvoll, wo ein Unternehmen gleichartige Verträge abschließt, mit einer Vielzahl von Kunden Verträge abschließt und sich die gleichartigen Vertragsbedingungen nicht ändern.

2. Was sind die wesentlichen Inhalte der AGB?

Welche Inhalte AGB haben oder haben können, hängt im Wesentlichen davon ab, für welche Leistung und in welcher Branche man diese verwenden möchte. Ein Online-Händler hat andere AGB als ein Mobilfunkanbieter, ein Internetprovider, ein Handwerker, ein Spediteur, ein Arbeitgeber, eine Versicherung oder ein Kreditinstitut. Klassischerweise werden in den AGB also alle Punkte geregelt, die den Verwender und den Kunden in ihrem konkreten Vertragsverhältnis betreffen. Verkauft man z.B. als Online-Händler Waren, so können die AGB u.a. Fragen des Widerrufs erklären und auch das Muster eines Widerrufsformulars enthalten.

Die AGB enthalten beispielsweise folgende Punkte:

  • Geltungsbereich des Vertrages und Geltung welchen Rechts - bei ausländischen Unternehmen kann dies z.B. deutsches oder ausländisches Recht sein.
  • Voraussetzungen für den Vertragsschluss und das Zustandekommen des Vertrages - z.B. kann in den AGB geregelt sein, dass ein rechtsgültiger Vertrag mit der Bestellung, der Auftragsbestätigung des Anbieters, der Lieferung der Ware oder der Zahlung durch den Kunden zustande kommt.
  • Vertragsdauer - insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen
  • Kündigungsrechte und Kündigungsmöglichkeiten - insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen
  • Preise, Preisänderungen und Zusatzkosten - z.B. für Verpackung und Transport
  • Zahlungsmodalitäten und Zahlungsbedingungen, u.a. Fälligkeit der Zahlung
  • Folgen des Zahlungsverzugs
  • Lieferbedingungen
  • Einzelheiten der Lieferung und Lieferfristen, Rückgabemöglichkeiten des Kunden
  • Widerrufsrecht des Kunden und Widerrufsbelehrung - es besteht die Möglichkeit den Widerruf und seine Folgen in den AGB zu regeln.
  • Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware
  • Gewährleistungsansprüche
  • Haftungsausschluss
  • Mitwirkungspflichten und Abnahme der Leistung durch den Kunden
  • Übertragung von Nutzungsrechten im B2B-Bereich, z.B. Abtretung von Urheberrechten
  • Geheimhaltungsklauseln
  • Regelungen zur Streitbeilegung
  • Gerichtsstandsvereinbarungen - nur im B2B-Bereich möglich
  • Schlussbestimmungen - u.a. salvatorische Klausel

Die Art des Vertrages, ob es sich um einen einmaligen Kaufvertrag oder ein Dauerschuldverhältnis handelt, bestimmt ebenso, welche Bestimmungen in Ihre AGB aufgenommen werden müssen. Gerade auch die Unterscheidung, ob Verträge mit Privatkunden (B2C) oder anderen Unternehmen (B2B) geschlossen werden, wirken sich auf die AGB aus - z.B. bei Regelungen zur Streitbeilegung.

3. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt keine Pflicht für Unternehmen und Selbstständige, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen. Verträge können auch ohne AGB geschlossen werden und bleiben wirksam. In den jeweiligen Verträgen können die Vertragsparteien aufgrund der herrschenden Vertragsfreiheit alles regeln, was sie regeln wollen. Grenzen findet dies nur im Verbot sittenwidriger Verträge oder hinsichtlich des Preises im Wucherverbot. Ansonsten kann das, was in AGB geregelt ist, auch direkt zwischen den Vertragsparteien im jeweiligen Vertrag geregelt werden.

Sind nicht alle Vertragsbedingungen geregelt, so ergänzt das jeweils zugrundeliegende und auf das Vertragsverhältnis anwendbare Recht die fehlenden Vertragsbedingungen. So enthält z.B. das Kaufrecht im BGB bereits Regelungen zum Umgang mit Mängeln der Kaufsache.

AGB effektiver als Verträge

Gerade für Existenzgründer und kleine Unternehmen, die ihre Geschäftsbeziehungen mit Großkunden regeln, ist die Erstellung von AGB vorteilhaft. Sie verhindern damit, dass sie in der Zusammenarbeit faktisch einem Vertragsdiktat des größeren Partners unterliegen.

Auch bei einer Vielzahl von gleichartigen und gleichgerichteten Verträgen ist es für Unternehmen wesentlich effektiver, bestimmte Inhalte in den AGB zu regeln und damit konkrete rechtliche Rahmenbedingungen für ihre Geschäftsbeziehungen festzulegen. Dabei dürfen die AGB die wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht verletzen.

4. Wann sind AGB rechtlich wirksam und verbindlich?

Wer AGB verwendet, ist auch dafür verantwortlich, dass diese den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, da die AGB für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Deshalb enthalten die §§ 305 bis 310 BGB einige gesetzliche Regelungen, denen AGB entsprechen müssen. Diese Vorschriften sind auch deshalb notwendig, weil der Kunde als Vertragspartner die AGB nicht ändern kann, sondern nur die Wahl hat, sie zu akzeptieren oder abzulehnen. Das Gesetz schreibt nicht vor, wie AGB zu bezeichnen sind, so dass auch Nutzungsbedingungen, Richtlinien oder Ähnliches möglich sind. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, die gebräuchliche Bezeichnung "Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "AGB" zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Form und Klarheit

Das Gesetz schreibt für AGB keine bestimmte Form vor. Weder Schriftgröße, Schriftart noch Gliederung sind gesetzlich vorgeschrieben. Die AGB müssen jedoch verständlich, klar und eindeutig formuliert sein, so dass unnötig komplizierte Formulierungen vermieden werden und der Inhalt vom Kunden verstanden werden kann. Sind die AGB nicht verständlich, klar und eindeutig, sind sie nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.

Darüber hinaus sollte der Text der AGB strukturiert und übersichtlich gestaltet sein.

Überraschende Klauseln

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen verständlich, klar und eindeutig gestaltet und formuliert sein und dürfen keine überraschenden oder mehrdeutigen Klauseln enthalten (§ 305c Abs. 1 BGB). Überraschend bedeutet dabei, dass die Klausel so ungewöhnlich ist, dass man mit ihr auch nach den Umständen und dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages nicht zu rechnen braucht. Eine solche Klausel kann entweder im Widerspruch zu den Werbeversprechen des Unternehmers oder im Widerspruch zu den Vertragsverhandlungen stehen.

AGB als Vertragsbestandteil

Um wirksam zu sein, müssen AGB auch Bestandteil des Rechtsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien werden. Beispielsweise müssen AGB bei einer Bestellung in einem Online-Shop in den Vertrag einbezogen werden. Es ist nur ein erster Schritt, z.B. im Footer oder Header der Website und damit von jeder Unterseite aus auf die geltenden AGB zu verlinken. Dies mag für die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit der AGB positiv sein, sagt aber nichts über deren wirksame Einbeziehung in den Kaufvertrag aus. Das bloße Hinweisen auf die AGB führt nicht dazu, dass die AGB zwischen dem Online-Shop-Betreiber und dem Kunden wirksam werden.

Den rechtlichen Rahmen für die Einbeziehung von AGB in einen Vertrag liefert § 305 Abs. 2 BGB. Danach muss der Kunde ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden und ihm eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme bzw. zur bewussten Kenntnisnahme geboten werden. Dies kann z.B. im Rahmen des Bestellvorgangs durch die Möglichkeit des Downloads der AGB, die Verpflichtung, ein Häkchen zu setzen und damit die AGB zu akzeptieren, geschehen.

Achtung: Es reicht also ausdrücklich nicht aus, die AGB lediglich auf Ihrer Website zu verlinken und pauschal darauf zu verweisen. Der Vertragspartner muss die AGB aktiv akzeptieren. Darüber hinaus sind bei der Gestaltung der AGB datenschutzrechtliche Vorgaben im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten: Personenbezogene Daten dürfen nur in dem dort festgelegten Rahmen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

5. Macht es für die AGB einen Unterschied, wer meine Kunden sind?

Ob Sie als Verwender von AGB ausschließlich Geschäftskunden oder Privatkunden als Kunden zählen, spielt bei der Erstellung und Verwendung von AGB eine entscheidende Rolle. Im Privatkundenbereich (B2C) sind die Anforderungen an AGB nach § 310 Abs. 1 BGB höher als im Geschäftskundenbereich (B2B). Im Bereich der Informationspflichten sind die Anforderungen im B2B-Bereich beispielsweise geringer als im B2C-Bereich, da Geschäftskunden im Umgang mit AGB geübter sind. Zudem können im B2B-Bereich höhere Anforderungen an das Verständnis von AGB gestellt werden.

Im Privatkundenbereich sind z.B. auch die Belange des Verbraucherschutzes und die strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts zu beachten. Der Gesetzgeber sorgt damit für ein Höchstmaß an Verbraucherschutz. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten oder Rechte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschränkt, müssen Unternehmen mit empfindlichen Strafen rechnen.

Zudem besteht seit 2017 die Pflicht, in den AGB etwas zum Streitbeilegungsverfahren zu regeln, also unter anderem die Teilnahme oder Nichtteilnahme an Schlichtungsverfahren. Im B2B-Bereich kann auf solche Regelungen verzichtet werden. Bei B2B-Geschäften reicht es z.B. aus, dem künftigen Vertragspartner die AGB im Rahmen von Vorgesprächen zu übermitteln - wenn die andere Partei nicht widerspricht, kommt ein wirksamer Vertrag auf der Grundlage der AGB zustande.

6. Welche rechtlichen Folgen haben fehlerhafte AGB?

Werden AGB verwendet, sollten diese rechtssicher gestaltet sein. Fehlerhafte AGB können für den Verwender unangenehme Folgen haben, wenn die AGB Fehler enthalten. Der Verwender sollte auf jeden Fall vermeiden, sogenannte versteckte AGB zu verwenden. Diese können zu Abmahnungen und Strafen führen.

Im Privatkundenbereich (B2C) können AGB gänzlich unwirksam sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden (Verstoß gegen § 305 Abs. 2 BGB). Es ist aber auch möglich, dass nur einzelne Klauseln unwirksam sind. Nach § 306 Abs. 1 BGB ist es dann möglich, dass die übrigen Klauseln der AGB und der geschlossene Vertrag wirksam bleiben.

An die Stelle unwirksamer AGB-Klauseln können dann bestehende gesetzliche Regelungen treten. In besonders schwerwiegenden Fällen der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln, in denen das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte darstellen würde, kann auch der gesamte Vertrag unwirksam sein (§ 306 Abs. 3 BGB).

Abmahnung und Strafen bei unzulässigen AGB

Unzulässige AGB können einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, der z.B. Wettbewerber oder Verbraucherzentralen dazu berechtigt, das Unternehmen abzumahnen und auf Unterlassung zu klagen. Abmahnungen können für das Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden sein, da Anwaltskosten und ggf. Strafzahlungen auf das Unternehmen zukommen.

Verstoßen Allgemeine Geschäftsbedingungen in schwerwiegender Weise gegen Verbraucherschutzvorschriften oder sind sie irreführend gestaltet, können Behörden Bußgelder verhängen. Dies kann insbesondere im Bereich des Datenschutzes oder der Produkthaftung der Fall sein.

Insgesamt sollten Unternehmen darauf achten, dass ihre AGB rechtlich überprüft und regelmäßig aktualisiert werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

7. Wer kann AGB rechtssicher erstellen?

Für die Erstellung von AGB sind eine Reihe von Faktoren wichtig, die darüber entscheiden, wie die AGB zu gestalten sind. Dazu gehören unter anderem die Branche, die angebotene Leistung des verwendenden Unternehmens (Online-Handel, Dienstleistung etc.) sowie an welche Art von Kunden, sich die AGB richten. Je nachdem, welche Gesetze und Vorschriften sich aus diesen Eckpunkten ergeben, ist für die Gestaltung der AGB zu beachten.

Achtung: Auch, wenn man ein anderes Unternehmen findet, dessen Angebot mit dem eigenen vergleichbar ist und sich an einen vergleichbaren Kundenkreis richtet, sollten die AGB des fremden Unternehmens keinesfalls kopiert werden. Oft lässt sich nicht beurteilen, ob die scheinbar optimal passenden AGB wirklich zum eigenen Angebot passen. Zudem gelten AGB als Sprachwerk und sind ggf. urheberrechtlich geschützt - im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen und es können sich daraus Schadenersatzforderungen ergeben.

AGB-Generatoren und Muster-AGB sind meist nicht passgenau auf ihr Unternehmen zugeschnitten

Im Internet kursieren für die Erstellung von AGB sowohl AGB-Generatoren, die aus wenigen Angaben AGB generieren können, als auch mehr oder weniger gute AGB-Muster. In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob solche nicht oder kaum individualisierten AGB tatsächlich auf das eigene Angebot und den eigenen Kundenkreis passgenau zugeschnitten sind. Und passgenau müssen AGB sein, um rechtswirksam zu sein und Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Sowohl Muster-AGB als auch AGB-Generatoren sind daher lediglich Hilfsmittel und können eine sachkundige Rechtsberatung nicht ersetzen.

Beispielsweise fragen viele AGB-Generatoren nur die gesetzlichen Pflichtangaben ab - zusätzliche Regelungen wie Widerruf, Gewährleistung oder steuerliche Aspekte werden nicht berücksichtigt. Entsprechende Ergänzungen können zu gravierenden rechtlich relevanten Fehlern führen.

Mustervorlagen bieten lediglich einen allgemeinen Orientierungsrahmen, der Gesetzgeber verlangt jedoch individuelle AGB, die sich am tatsächlichen Geschäftsmodell eines Unternehmens orientieren.

AGB-Erstellung durch einen Rechtsanwalt

Der beste Weg zu maßgeschneiderten und rechtssicheren AGB ist die Erstellung der AGB durch einen Rechtsanwalt. Nur ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Gestaltung der AGB für Ihr Unternehmen umfassend beraten und auch die Erstellung des Vertragswerkes übernehmen.

So können Sie sicher sein, dass Ihre AGB allen rechtlichen Anforderungen voll entsprechen und Sie nicht mit Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, Reputationsverlust und Strafen rechnen müssen. Alternativ können Sie Ihre AGB auch selbst erstellen und anschließend von einem Anwalt prüfen und ergänzen lassen.

Unsere Kanzlei ist unter anderem auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer AGB und bei allen anderen rechtlichen Fragen rund um Ihre Geschäftstätigkeit und Ihr Unternehmen.

Fazit - Was ist bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten?

Kann man AGB selber erstellen?

Man kann AGB eigenständig erstellen. Dafür benötigt man jedoch Zeit und das entsprechende Fachwissen. Als Hilfestellung können Muster aus dem Internet dienen, wie sie etwa von den Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten werden. Diese Vorlagen können individuell auf ein Unternehmen zugeschnitten werden. Dabei ist es ratsam einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz zu konsultieren.

Was kostet es, AGBs erstellen zu lassen?

Die Kosten für das Erstellen von AGB durch einen Anwalt liegen in der Regel bei mehreren Hundert Euro, und in manchen Fällen können sie auch in den vierstelligen Bereich gehen. Dennoch lohnt sich diese Investition, da fehlerhafte AGB erhebliche Risiken bergen. Unvollständige oder fehlerhaft formulierte Klauseln können zu rechtlichen Streitigkeiten führen, teure Abmahnungen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu unwirksamen Verträgen führen. Diese Risiken übersteigen die anfänglichen Kosten oft deutlich, weshalb es ratsam ist, AGB von einem erfahrenen Anwalt erstellen zu lassen.

Sind AGBs Pflicht auf der Homepage?

Nein, es besteht keine Pflicht, AGB zu verwenden. Ob Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen einsetzen möchten, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie keine AGB nutzen, gelten automatisch andere gesetzliche Bestimmungen, wie etwa die Regelungen des Fernabsatzgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Handelsgesetzbuches.

Wann sind AGB sinnvoll?

Wann sind AGB sinnvoll? Eine gesetzliche Pflicht für AGB besteht zwar nicht, jedoch können sie ab einer gewissen Unternehmensgröße zusätzlichen Schutz bieten und sogar das Wachstum fördern. Besonders im E-Commerce, wie etwa bei einem Online-Shop, sind AGB sinnvoll, um gesetzliche Informations- und Belehrungspflichten gegenüber Kunden zu erfüllen. AGB schaffen Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen, was Konflikte vermeidet und Ihrem Unternehmen dabei hilft, stabil und effizient zu wachsen.

Kann man AGB kopieren?

Das Kopieren von Inhalten fremder Webseiten stellt immer eine Urheberrechtsverletzung dar. Auch wenn es den Anschein haben mag, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen oft ähnliche Klauseln enthalten, sind sie dennoch individuell auf den jeweiligen Unternehmenszweck zugeschnitten und gehören zum geistigen Eigentum des jeweiligen Unternehmens oder der Person. AGB sollten daher immer spezifisch für das eigene Geschäft erstellt werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Wie weise ich korrekt auf meine AGB hin?

Der Hinweis auf die AGB muss so erfolgen, dass der Kunde vor Abschluss eines Vertrages in zumutbarer Weise die Möglichkeit hat, diese zur Kenntnis zu nehmen. Dies bedeutet, dass die AGB leicht zugänglich, klar formuliert und an einer gut sichtbaren Stelle platziert sein sollten – etwa als Link auf der Webseite, idealerweise im Bestellprozess, bevor der Kauf abgeschlossen wird. Zudem ist es wichtig, den Kunden ausdrücklich auf die Geltung der AGB hinzuweisen und ihn die AGB bestätigen zu lassen, z.B. durch das Setzen eines Häkchens vor Vertragsabschluss.

Gesetzlich geregelt ist dies im § 305 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort wird festgelegt, dass AGB nur Vertragsbestandteil werden, wenn der Kunde sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann und ihnen ausdrücklich zustimmt. Für den Online-Handel sind zusätzlich die Regelungen des § 312i BGB (elektronischer Geschäftsverkehr) zu beachten.

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Bildquellennachweis: © Randolf Berold / panthermedia.net

Marco Bennek
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 15 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht. Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Marco Bennek
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