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Ihr Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht in Hamburg – Marco Bennek

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Wettbewerb ist gut – er muss aber fair sein.

Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungenrechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.

Gerade im Internethandel verhalten sich viele Marktteilnehmer oft unlauter. Abmahnungen sind hier zur Rechtsdurchsetzung meistens das Mittel der Wahl.

Sie haben als Betreiber eines Internetshops eine Abmahnung erhalten oder möchten eine Abmahnung aussprechen? Mit meiner langjährigen Erfahrung bin ich der richtige Anwalt für Sie!

Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
Rechtsanwalt
040 3501 6360
Auch am Wochenende erreichbar
Termine innerhalb von 24h
Direkt im Zentrum Hamburgs
Persönliche Betreuung
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Der Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Marco Bennek ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – was das bedeutet und wie ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihnen helfen kann, erfahren Sie in diesem Erklärvideo!

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Unsere Leistungen

Abmahnungen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder möchten eine aussprechen?

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Markenanmeldung

Wir betreuen Ihre Markenanmeldung – national und international.

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Onlineshop

Wir betreuen die rechtssichere Erstellung Ihres Online-Shops.

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Ein Blick in unsere Kanzlei in Hamburg

Ihre Vorteile

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Als Fachanwalt bin ich besonders qualifiziert: Um den Titel zu erwerben muss ein Rechtsanwalt mehrere Jahre Berufserfahrung und eine Vielzahl von Fällen bearbeitet haben. Zum Erhalt des Titels ist er verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen.

Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden

Im gewerblichen Rechtsschutz muss es mitunter sehr schnell gehen: Fristen sind einzuhalten und Rechte zügig zu sichern. Ich vergebe Beratungstermine daher innerhalb von 24 Stunden.

Ständige telefonische Erreichbarkeit

Eine rechtliche Streitigkeit macht unsicher. Wichtige Informationen müssen mitunter schnell ausgetauscht werden. Ich habe meine Kanzlei so organisiert, dass ich ständig telefonisch erreichbar bin. Hierfür stelle ich u.a. ein E-Büro zur Verfügung.

Verständliche Beratung

Ich lasse meine Mandanten nicht im „juristischen Dunkeln“. Ich erkläre die rechtliche Situation und die rechtlichen Schritte so, dass Nicht-Juristen die Rechtslage voll und ganz nachvollziehen können.

Mitgliedschaft in der GRUR

Ich bin Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Dies ist die größte und älteste Vereinigung in Deutschland, die sich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts befasst.

Digitale Aktenführung

Ich nutze die digitale Aktenführung. Diese Arbeitsweise ist mandantenfreundlich und effizient. Datensicherheit hat bei mir höchste Priorität.

Gute Erreichbarkeit der Kanzlei

Meine Kanzlei ist sehr gut erreichbar. Sie befindet sich in zentral in der Hamburger Innenstadt, direkt am Rathaus.

Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch

Ich spreche fließend Englisch und Spanisch, so dass ich in diesen Sprachen eine juristische Beratung anbieten kann.

Transparente Abrechnung

Ich rechne absolut transparent ab. Ich kläre meine Mandanten über den zu erwartenden Kostenrahmen gleich bei Mandatsübernahme auf. Meine Abrechnung erfolgt auf (minutengenauer) Stundenbasis oder als Pauschalvergütung. Bei gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren. Mehr erfahren.

Informationspflicht gem. § 5b Abs. 3 UWG:

Die vorangestellten Bewertungen wurden auf der Plattform business.google.com im Hinblick auf unsere Kanzlei abgegeben.

Über die plattforminterne Prüfung hinaus (hier abrufbar) versichern wir, dass wir im Falle eines Verdachts auf „unechte“ Bewertungen – konkret: insbesondere Bewertungen, denen kein Kontakt der bewertenden Person mit unserer anwaltlichen Dienstleistung zugrunde liegt – unverzüglich auf eine Prüfung bzw. Löschung der jeweiligen Bewertung durch den Plattformbetreiber hinwirken werden.

Mitgliend in Anwaltverein logoHamburg Anwaltverein LogoAGEMGRURMitglied bei Juraforum.deIhr Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht in Hamburg - Marco BennekIhr Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht in Hamburg - Marco Bennek Fachanwalt Siegel

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und Markenrecht

Eine Abmahnung ist ein formloses Schreiben, in dem der Verletzer auf sein wettbewerbswidriges Verhalten hingewiesen wird. Gleichzeitig wird er aufgefordert, das beanstandete Verhalten abzustellen und nicht mehr zu wiederholen. Er soll darüber hinaus innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung einschließlich eines Vertragsstrafeversprechens abgeben.

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und Markenrecht

Er erhält die Androhung, dass nach Ablauf der Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Zudem wird er aufgefordert, die durch die Abmahnung entstandenen Kosten an den Abmahner zu zahlen.

Eine Abmahnung ist ein probates Mittel, um insbesondere Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Das gilt sowohl für das Markenrecht als auch für das Wettbewerbsrecht:

Markeninhaber wollen etwa den Handel mit Plagiaten unterbinden oder den Verkauf originaler Markenprodukte ohne Autorisierung des Markeninhabers verhindern.

Onlinehändler möchten nicht, dass sich ein Gewerbetreibender über seine rechtlichen Pflichten hinwegsetzt und sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Verbraucherschutzvereine erwarten, dass Verbraucher nicht benachteiligt und nicht geschädigt werden.

Als Ihr Fachanwalt:
  • helfe ich Ihnen, Ihre Rechte schnell und effizient mittels einer Abmahnung zu sichern.
  • formuliere ich eine Unterlassungserklärung rechtssicher und auf den individuellen Fall zugeschnitten.
  • prüfe ich, ob die erhaltene Abmahnung missbräuchlich ist.
  • ändere ich die Unterlassungserklärung der Gegenseite in Ihrem Sinne ab (modifizierte Unterlassungserklärung).

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Dann klicken Sie hier für weitere Informationen.

Abmahnung Filesharing

Mit einer Abmahnung muss auch derjenige rechnen, der Film- und Musikdateien oder Bilder illegal im Internet tauscht. Es muss aber immer individuell geprüft werden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat – und wenn ja, von wem.

Denn der Inhaber des Internetanschlusses ist nicht automatisch für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich und Eltern haften nicht immer zwangsläufig für ihre minderjährigen Kinder.

Filesharing
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
  • Nehmen Sie eigenmächtig keinen Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht unbesehen die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Versuchen Sie nicht, die Unterlassungserklärung selber anzupassen
  • Zahlen Sie nicht den geforderten Betrag
  • Beachten Sie die angegebene Frist
  • Lassen Sie den Vorwurf prüfen
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht

Markenanmeldung (national, EU, international)

Markenanmeldung

Eine Marke steht für die Einzigartigkeit Ihrer Firma. Sie prägt das Image und hat einen Wiedererkennungswert.

Der Ideengeber sollte also der Einzige sein, der seine Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden darf – natürlich ohne die Rechte Anderer zu verletzen.

Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Markenanmeldung, indem ich ua:

  • Die Schutzfähigkeit überprüfe​
  • Ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstelle
  • Ähnlichkeits-Markenrecherche durchführe
  • Eine Risikobewertung vornehme
  • Bewerte, welches Schutzrecht (national, EU, international) sinnvoll ist
  • Ratgeber: die 11 Fehler, die Sie bei der Markenanmeldung unbedingt vermeiden sollten!
Kostenloser Leitfaden
Markenanmeldung
Diese 11 Fehler sollten Sie vermeiden!
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Rechtssicherer Onlineshop
Rechtssicherer Onlineshop

Internethändler müssen ihren Online-Store sorgfältig aufbauen.

Konkurrenz, Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsvereine haben ein wachsames Auge darauf, dass Gewerbetreibe die rechtlichen Vorgaben einhalten – und das sind einige.

Damit Ihnen keine Abmahnung droht, prüfe ich, ob Ihr Onlineshop alle erforderlichen Angaben enthält. Ich erstelle rechtsicher

  • Widerrufsbelehrung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Lesen Sie mehr in unserem Blog-Beitrag: Rechtssicherer Onlineshop in 9 Schritten: Keine Chance für Abmahner!

Anwaltliches Inkasso

Unbezahlte Rechnungen von Kunden gefährden oft die eigene Liquidität.

Ich helfe Ihnen, Ihre Außenstände zu minimieren.

Dafür nehme ich Ihnen das gesamte Forderungsmanagement ab und prüfe darüber hinaus, ob ein Mahnverfahren oder sogar gleich eine Klage angemessen ist.

Anwaltliches Inkasso
Begleitung Gericht
Begleitung gerichtlicher Verfahren im Wettbewerbs- und Urheberrecht

Kommt es in einer wettbewerbs- oder urheberrechtlichen Streitigkeit zu einem Gerichtsverfahren, begleite ich Sie während des gesamten Prozesses.

Ich kenne die Eigenheiten verschiedener Gerichte und die Strategien von Verfahrensgegnern.

Suchen Sie einen Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht in Hamburg?

Dann rufen Sie uns jetzt an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de.

 

Jetzt Termin vereinbaren!

Anwalt für Wettbewerbsrecht: Überblick über meine Tätigkeitsfelder

Marco Bennek Anwalt
Marco Bennek – Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht

Spricht ein Anwalt vom Wettbewerbsrecht meint er das sog. Lauterbarkeitsrecht. Dies findet seine Wurzeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG). Zudem besteht eine Vielzahl von Nebengebieten wie dem Lebensmittelrecht, Telemediengesetz, der Preisangabeverordnung oder dem Designrecht.

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber aber auch der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer. Es unterscheidet zwischen zulässigen (lauteren) und unzulässigen (unlauteren Handlungen), also solchen die einen fairen Wettbewerb fördern oder untersagen.

Hierbei fordert das Wettbewerbsrecht vor allem die Mitwerber und Verbraucher auf, die Einhaltung dieser Bestimmungen gegenseitig zu kontrollieren und Verstöße gegebenenfalls zu verfolgen. Juristisches Handwerkszeug sind hierbei vorwiegend Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen, aber auch (Unterlassungs-)Klagen.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung bei allen Fragen des Wettbewerbsrechts zur Seite. Zu meinen Tätigkeiten gehören die folgenden Tätigkeitsfelder.

1. Abwehr unberechtigter Abmahnungen

Wer mal eine Abmahnung erhalten hat, ist in der Regel verunsichert. Oftmals hilft ein Blick ins Gesetz oder auch ins Internet nicht wirklich weiter. Zudem scheint eine ganze Branche von Massenabmahnern zu existieren, mit dem Ziel Bagatellverstöße zu verfolgen und Abmahnkosten zu generieren.

Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung und entwerfe mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie.

2. Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Ihre Mitbewerber

Ihr Mitbewerber verschafft sich einen wettbewerbswidrigen Vorteil? Nun liegt es an Ihnen aktiv zu werden. Der Gesetzgeber hat die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen bewusst in die Hände der jeweiligen Mitbewerber, Wirtschaftsverbände oder Verbraucherzentralen gelegt.

Diese sind näher am Wettbewerb als es die Behörden oder Gerichte sein können. Zusammen mit Ihnen entwerfe ich eine Strategie für einen fairen Wettbewerb, entwerfe eine Abmahnung oder beantrage für Sie eine einstweilige Verfügung.

3. Beratung und Gestaltung von Werbe- und Marketingmaßnahmen

Gerade in hart umkämpften Bereichen, sollte eine Werbemaßnahme nicht nur marketingtechnisch sinnvoll, sondern rechtlich abgesichert sein. Nichts ist ärgerlicher als Geld, Zeit und Kreativität in eine Maßnahme zu investieren und dann deswegen eine Abmahnung zu erhalten. Mein Vorschlag: Binden Sie rechtzeitig einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Ihre Planung ein.

Ich erstelle Ihnen ein Risikoprofil, anhand dessen Sie sich bewusst für oder gegen die konkrete Werbung entscheiden können. So können teure Abmahnungen verhindert werden.

4. Überprüfung und rechtssichere Gestaltung Ihres Internetauftritts

Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingen, Impressum. Bei einem Internetauftritt gibt es viele gesetzliche Regelungen zu beachten. All diese Formalien bieten Angriffsfläche für potentielle Abmahner. Auch hier sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen.

Wird durch einen rechtssicheren Auftritt auch nur eine Abmahnung verhindert, haben sich die Beratungskosten bereits amortisiert.

5. Vertretung in Verfügungs- oder Klagverfahren

In der Regel gelingt es wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich durch Abmahnungen bzw. Abgabe einer Unterlassungerklärung zu regeln. Wenn nicht, ist die einstweilige Verfügung meist das Mittel der Wahl. Hier vertrete ich Ihre Interessen bundesweit. Egal, ob Sie von Ihrem Mitbewerber auf Unterlassung oder Schadensersatz verklagt werden oder beabsichtigen selbst Klage zu erheben.

Aufgrund meiner Erfahrung kann ich Ihre wettbewerbsrechtliche Frage in der Regel schnell und unkompliziert beantworten. Ist der Sachverhalt geklärt, entwerfe ich gemeinsam mit Ihnen eine passende Angriffs- oder Verteidigungsstrategie oder wir gestalten gemeinsam Ihre Werbeanzeige.

Wenn Sie also eine Abmahnung erhalten haben, überlegen eine Werbung zu schalten oder Ihnen das Fehlverhalten Ihrer Mitbewerber ein Dorn im Auge ist, rufen Sie mich gerne für eine erste telefonische Einschätzung an.

Selbstverständlich weise ich Sie vor jedem Mandat auf mögliche Risiken hin und erkläre Ihnen mögliche Verfahrenskosten und Prozesskosten. Durch die Vereinbarung einer schriftlichen Honorarvereinbarung haben Sie stets die volle Kostenkontrolle.

Anwalt Wettbewerbsrecht

Benötigen auch Sie Beratung durch einen Anwalt für Wettbewerbsrecht? Dann rufen Sie an unter 040 3501 6360 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de

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